von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 26. Februar 2026 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet).
Die GfK und NielsenIQ (NIQ) hatten sich zwischenzeitlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out. Dies hielt das Landgericht aber nicht für relevant.
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen