Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 je KATEK-Namensaktie wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 10. März 2026
Squeeze-out bei der KATEK SE eingetragen
Die Hauptversammlung der KATEK SE, München, hat am 30. Dezember 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Kontron Acquisition GmbH beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2026 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der dreimonatigen Antragsfrist für Spruchanträge). Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.
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