Ad-hoc-Meldung
nach § 15 WpHG vom 28. Juni 2012
Der Vorstand der GARANT SCHUH + MODE AG (GARANT) hat mit dem Vorstand der ANWR
GARANT International AG (AGI), Mainhausen, die Einigung auf einen Entwurf des
Verschmelzungsvertrags erzielt, mit dem die GARANT auf die AGI verschmolzen
werden soll. Der Aufsichtsrat der GARANT hat der Aufstellung des
Vertragsentwurfs und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags heute zugestimmt.
Der Verschmelzungsvertrag soll voraussichtlich am 29. Juni 2012 notariell
beurkundet werden. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im
Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des
Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen
soll.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags enthält die aufschiebende Bedingung, dass
ein Beschluss der Hauptversammlung der GARANT über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin in das Handelsregister
der GARANT eingetragen wird. Ein entsprechender Übertragungsbeschluss soll, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der ordentlichen Hauptversammlung
der GARANT, die voraussichtlich am 27. August 2012 stattfinden wird, zur
Abstimmung vorgelegt werden. Da neben der AGI als übernehmender Gesellschaft zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung keine weiteren Aktionäre der
GARANT mehr vorhanden sein werden, erfolgt im Rahmen der Verschmelzung kein
Aktientausch und die Minderheitsaktionäre der GARANT werden zu keinem Zeitpunkt
Aktionäre der AGI.