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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 17. März 2010

MAIHAK AG: Barabfindung für Squeeze out festgelegt

Ad-hoc-Mitteilung vom 15. März 2010

Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG in Konkretisierung ihres bereits am 15. Dezember 2009 gestellten Übertragungsverlangens heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Maihak AG auf die SICK MAIHAK GmbH als Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze out) auf EUR 97,25 je Stückaktie der Maihak AG festgelegt hat.

Der Squeeze out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Maihak AG, die hierüber in der für den 29. April 2010 geplanten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen soll.

Kali-Chemie Aktiengesellschaft: Barabfindung für Squeeze-out von Hauptaktionär auf 125,00 EUR je Aktie festgelegt

Meldung vom 16. März 2010

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, Hauptaktionär der Kali-Chemie Aktiengesellschaft, hat dem Vorstand der Kali-Chemie AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie AG auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie der Kali-Chemie AG für den Dreimonatszeitraum vor dem 4. Februar 2010, d.h. dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung über die Durchführung eines Squeeze-out, auf 125,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kali-Chemie AG festgelegt hat.

Freitag, 12. März 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: InBev Germany Holding stellt Squeeze out-Verlangen

12.03.2010

Braunschweig - Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. (ISIN DE0006074800/WKN 607480) heute mitgeteilt, dass sie mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt ist und das Verlangen nach § 327a AktG stellt, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die InBev Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

HBW Abwicklungs AG i.L.
Der Abwickler

Mittwoch, 10. März 2010

Klöckner-Werke AG: Verlangen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären

Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie unmittelbar 51.851.147 Stückaktien der Gesellschaft hält und damit mit insgesamt 95,776% am Grundkapital beteiligt ist. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat an den Vorstand der Gesellschaft weiterhin das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien sämtlicher übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Salzgitter Mannesmann GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Der volumengewichtete, inländische, durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG beträgt in einem ab dem gestrigen Tag zurückgerechneten Dreimonatszeitraum 14,33 EUR. Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung geht die Salzgitter Mannesmann GmbH davon aus, dass dieser durchschnittliche Börsenkurs die auf Grundlage des Unternehmenswertes der Gesellschaft ermittelte Barabfindung je Aktie übersteigen wird. Die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung wird daher voraussichtlich 14,33 EUR je Aktie betragen.

Die Klöckner-Werke AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Ausschlussverfahrens einleiten. Zur Einsparung von Kosten soll über das Übertragungsverlangen in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden. Somit wird es voraussichtlich zur einer Verschiebung der derzeit für den 9. Juli 2010 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung auf den Monat August 2010 kommen. Der genaue Termin der ordentlichen Hauptversammlung wird in Kürze bekannt gegeben.

Montag, 8. März 2010

HVB Real Estate Bank AG: Gutachter sieht Wert der Aktie bei EUR 25,41

In dem seit 2003 laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der HVB Real Estate Bank AG (LG München I, Az. 5HK O 16202/03) hat der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dieter Sonntag, sein Gutachten vorgelegt. Er kommt hierbei auf einen objektivierten Unternehmenswert je Aktie in Höhe von EUR 25,41 (d.h. 21% mehr als das Ausgleichsangebot der Hauptaktionärin in Höhe von EUR 21,-).

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Sonntag, 7. März 2010

DER AKTIONÄR: Interessante Squeeze-out-Kandidaten

Die Zeitschrift "DER AKTIONÄR" bezeichnet folgende Aktiengesellschaften als interessante Kandidaten für einen Squeeze-out:

- Altana
- Generali Deutschland
- Itelligence
- Arbomedia
- SAF

Als Fazit hält die Zeitschrift fest: "Altana und Generali sind ein Basis-Investment im Squeeze-out-Bereich. Bei beiden winkt eine solide Rendite bei überschaubarem Risiko. Arbomedia ist die spekulativere Variante. Bei Itelligence und SAF ist ein deutlich längerer Anlagehorizont nötig."

Freitag, 5. März 2010

Autania AG: Landgericht Frankfurt am Main bestätigt Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 2. Februar 2010 den von der Hauptaktionärin, der Autania Holding AG, festgesetzten Barabfindungsbetrag (EUR 42,32 je Stückaktie) bezüglich des Squeeze-out bei der Altana AG bestätigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dresdner Bank AG: Gutachter sieht angemessene Abfindung bei EUR 52,70

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2002 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 99/02) laufenden Spruchverfahren hinsichtlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank AG) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vor. Prof. Andreas Creutzmann hält in seinem Gutachten einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 52,70 für angemessen (statt der von der Allianz angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 51,50). Der Gutachter geht allerdings von einem Wert sämtlicher Kunstgegenstände des Dresdner Bank-Konzern in Höhe von EUR 10 Mio. aus, während bereits eine einzige Giacometti-Skulptur aus dem Fundus der Dresdner Bank kürzlich bei einer Auktion einen Preis von EUR 75 Mio. erzielte.

Triumph-Adler AG: Festlegung der Barabfindung auf 1,90 EUR je Stückaktie

Die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin hat dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TA Triumph-Adler AG auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) auf 1,90 Euro je Stückaktie festgelegt hat. Der vorgesehene Barabfindungspreis im Rahmen des Squeeze-Out-Verfahrens basiert auf dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte&Touche GmbH, Düsseldorf. Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH&Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, überprüft, die das Landgericht Nürnberg als sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt hat.

Der Vorstand wird nun unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung für den 20. April 2010 nach Nürnberg einberufen, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin (Squeeze-Out) Beschluss gefasst werden soll.

Mittwoch, 3. März 2010

Austrian Airlines AG: Handelsgericht Wien trägt Gesellschafterausschluss ein

- Anteile der Minderheitsaktionäre gehen mit 4. Februar auf ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über
- Baldiges Delisting erwartet

Wien, 4. Februar 2010: Das Handelsgericht Wien hat mit Wirkung zum heutigen Tag den in der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2009 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Mit heutigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-GmbH über.

Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 4. Februar 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses am heutigen Tage wurde der Amtliche Handel, Segment Prime Market, der Wiener Börse notierten Aktien, ausgesetzt, ein baldiges Delisting der Aktien der Austrian Airlines AG (ISIN AT0000620158) steht unmittelbar bevor.

Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältiger: Austrian Airlines AG

ERGO Versicherungsgruppe AG: Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 97,72 je Aktie festgelegt

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft in Bestätigung und Konkretisierung des bereits am 25. November 2009 gestellten Verlangens gemäß § 327a AktG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf EUR 97,72 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERGO Versicherungsgruppe AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 festgelegt hat.

Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft am 12. Mai 2010 Beschluss gefasst werden.

Düsseldorf, den 02. März 2010

Der Vorstand

Kontakt:
Dr. Alexander Becker
Tel. +49 211/477-1510

Samstag, 27. Februar 2010

Anneliese Zementwerke AG: LG Dortmund erhöht Barabfindung von EUR 27,50 auf EUR 37,14

Das LG Dortmund hat die Abfindung für den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Anneliese Zementwerke AG deutlich erhöht. Statt der von Heidelberg Cement AG angebotenen Abfindung in Höhe von EUR 27,50 setzte das Gericht EUR 37,14 als angemessene Barabfindung fest, was eine Erhöhung um mehr als 35% entspricht.

Der Beschluss des LG Dortmund vom 17. Februar 2010, Az. 20 O 20/05 (AktE), ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

OLG München: Nur Antrag bei dem zuständigen Gericht wahrt Antragsfrist für Spruchverfahren

OLG München, Beschluss vom 8. Februar 2010, Az. 31 Wx 148/09
Fundstelle: ZIP 2010, 369
§ 4 Abs. 1 SpruchG

Leitsatz:

Nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem örtlich zuständigen Gericht wird die Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens gewahrt.

Sachverhalt: Der Antragsteller war Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg. Er richtete seinen Antrag auf Überprüfung der Barabfindung an das Landgericht Augsburg. Nach der einschlägigen bayerischen Zuständigkeitsverordnung ist jedoch das LG München I zuständig. Dort kamen die Akten nach Verweisung jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist an.

Freitag, 26. Februar 2010

Scherzer & Co. AG: Jahresergebnis 2009

Scherzer & Co. AG - Vorläufige Zahlen bestätigt

Jahresüberschuss 2009: 5,37 Mio. EUR

Volumen Nachbesserungsrechte per Ende Februar 2010 bei über 72 Mio. EUR


Das Geschäftsjahr 2009 verlief für die Scherzer & Co. AG sehr erfolgreich und konnte mit einem deutlichen Gewinn abgeschlossen werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 6,27 Mio. EUR (-18,83 Mio.EUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei 6,00 Mio. EUR (-19,89 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss betrug 5,37 Mio. EUR (-19,90 Mio. EUR). Das Ergebnis pro Aktie nach DVFA/SG beträgt 0,20 EUR (-0,73 EUR).

Das Ergebnis aus Wertpapierverkäufen beträgt 1,19 Mio. EUR (-3,07 Mio. EUR). Abschreibungen auf den Wertpapierbestand wurden in Höhe von 1,15 Mio. EUR (18,60 Mio. EUR) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Dividenden in Höhe von 0,54 Mio. EUR (2,00 Mio. EUR) vereinnahmt. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 6,45 Mio. EUR (1,49 Mio. EUR) vereinnahmt. Der saldierte Zinsaufwand betrug 0,28 Mio. EUR (1,05 Mio. EUR).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 weist die Scherzer & Co. AG einen zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegenden Wert angesetzten Wertpapierbestand im Finanzanlagevermögen von insgesamt 20,55 Mio. EUR (23,25 Mio. EUR) aus. Im Umlaufvermögen werden Wertpapiere in Höhe von 19,73 Mio. EUR (11,84 Mio. EUR) bilanziert. Die Nettobankverbindlichkeiten per 31. Dezember 2009 belaufen sich auf 10,49 EUR (11,6 Mio. EUR).

Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2009 29,45 Mio. EUR (24,08 Mio. EUR). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 2009 72,0% (64,0%).

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 25. Februar 2010 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse): freenet AG, Biotest AG, buch.de internetstores AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding AG, D&S Europe AG, Kizoo AG, RM Rheiner Management AG, Dr. Hönle AG und SAF Simulation, Analysis & Forecasting AG.

Die Scherzer & Co. AG besitzt zum Ende des Geschäftsjahres 2009 und auch per Ende Februar 2010 Nachbesserungsrechte (Abfindungsergänzungsansprüche) entsprechend einem Andienungsvolumen von 72,07 Mio. EUR (65,11 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um potenzielle Ansprüche, die sich aus der Durchführung von gerichtlichen Spruchstellenverfahren im Nachgang von Strukturmaßnahmen von Aktiengesellschaften ergeben.

Auf Basis des gegenwärtigen Kursniveaus von ca. 0,95 EUR notiert die Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit etwa 20% unter dem aktuellen Tageswert der Portfoliopositionen (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte).

Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 17. Mai 2010 in Köln statt.

Der Vorstand


Über die Scherzer & Co. AG:

Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch eine sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investmentstrategie für ihre Aktionäre einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei soll die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action etabliert werden.

Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein 'natürlicher Floor' bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.

Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch im Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft gerne an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.

Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf und Stuttgart und im elektronischen Handelssystem Xetra.

Köln, den 25.02.2010

Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Georg Issels
Vorstand der Scherzer & Co. AG,
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (0221) 82032-15
Fax (0221) 82032-30
E-Mail: georg.issels@scherzer-ag.de
Internet: www.scherzer-ag.de

Donnerstag, 25. Februar 2010

FOCUS Online: Aktuelle Abfindungskandidaten

FOCUS Online nennt folgende zehn Abfindungskandidaten für Spruchverfahren:

- Altana
- Computerlinks
- Dyckerhoff
- Ergo
- Generali Deutschland
- Integralis
- Itelligence
- Klöckner-Werke
- Moksel
- Oldenburgische Landesbank

Mittwoch, 17. Februar 2010

HBW Abwicklungs AG i.L.: Squeeze-Out geplant

Vergleichsweise Erledigung der Anfechtungsklage eines Anfechtungsklägers/Squeeze-Out geplant

HBW Abwicklungs AG i.L., Braunschweig, ISIN DE 0006074800. Die InBev Germany Holding GmbH und die HBW Abwicklungs AG i.L. haben am 17. Februar 2010 mit einem klagenden Aktionär hinsichtlich der von ihm erhobenen Anfechtungsklage gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Eckpunkte eines Vergleichs erzielt. Ein wirksamer Abschluss des Vergleichs steht ebenso aus wie noch einige Detailregelungen; die HBW Abwicklungs AG i.L. hält aber nach derzeitigem Sachstand einen Vergleichabschluss für hinreichend wahrscheinlich. Der Vergleich wird vorsehen, dass die InBev Germany Holding GmbH die von dem Anfechtungskläger und von bestimmten nahe stehenden Personen des Anfechtungsklägers an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien abkauft und der Anfechtungskläger die Klage zurücknimmt. Die Klagen mit den nicht am Vergleichsschluss beteiligten weiteren Anfechtungsklägern bleiben weiter anhängig. Die InBev Germany Holding GmbH wird im Falle eines Vergleichsschlusses durch die im Rahmen des Vergleichs vorgesehene Übertragung von Aktien mittelbar mit mehr als 95% am Grundkapital der HBW Abwicklungs AG i.L. beteiligt sein. Die InBev Germany Holding GmbH hat der HBW Abwicklungs AG i.L. für diesen Fall mitgeteilt, auf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft einen Squeeze-out nach § 327 a AktG durchzuführen und nach Erlangung des Eigentums an den weiteren Aktien ein entsprechendes Verlangen nach § 327a AktG zu stellen. Die Höhe des im Rahmen des Squeeze-out zu zahlenden Abfindungsbetrags wird sich dabei nach den gesetzlichen Regelungen richten.

HBW Abwicklungs AG i.L.

Der Abwickler

Dienstag, 16. Februar 2010

Interhyp AG: Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien zurückgenommen

Die ING DIRECT N.V. hat die Interhyp AG informiert, dass ING DIRECT heute den am 24. Oktober 2008 gestellten Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Stammaktien von Interhyp-Aktionären gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen eines Ausschlussverfahrens nach Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zurückgenommen hat.

Sonntag, 14. Februar 2010

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Software AG und IDS Scheer AG rechtswirksam im Handelsregister eingetragen

Operative Integration der beiden Unternehmen beginnt

Saarbrücken, 12. Februar 2010

Die IDS Scheer AG gibt heute bekannt, dass der am 24.11.2009 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SAG Beteiligungs GmbH und der IDS Scheer AG bereits am 11.02.2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eintragen wurde und damit rechtswirksam ist. In der Folge beginnt unmittelbar die Integration der betrieblichen Abläufe beider Unternehmen. Die beiden Unternehmen stehen nunmehr unter einheitlicher Leitung und die erwarteten Synergien werden realisiert. Die Software AG untermauert damit ihre für das Geschäftsjahr 2010 prognostizierte Umsatz- und Ergebnissteigerung.

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der SAG Beteiligungs GmbH als herrschendes Unternehmen hatte die außerordentliche Hauptversammlung der IDS Scheer AG am 8. Januar 2010 zugestimmt. In der nachfolgenden Frist bis zum 8. Februar 2010 wurden keine Klagen eingereicht, was zur Eintragung ins Handelsregister geführt hat. Derzeit hält die Software AG Gruppe bereits über 91 Prozent der Aktienanteile an der IDS Scheer AG. Die verbleibenden Minderheitsaktionäre haben nunmehr einen Abfindungsanspruch zu dem im BGAV festgelegten Preis von 15,10 € pro Aktie. Das diesbezügliche Barabfindungsangebot wird in Kürze veröffentlicht. Die Aktionäre werden durch ihre Depotbanken angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert.

Unabhängig davon strebt die Software AG eine Verschmelzung mit der IDS Scheer AG an, um das Unternehmen vollständig zu übernehmen. Im Rahmen dieser Fusion erhalten die verbliebenen Minderheitsaktionäre Aktien der Software AG im Umtausch gegen ihre Anteile an der IDS Scheer AG. Dazu kauft die Software AG derzeit bis zu 400.000 eigene Aktien am Markt zurück. Die Software AG geht davon aus, die komplette Übernahme bis Ende diesen Jahres abzuschließen.

Donnerstag, 11. Februar 2010

COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft: Einleitung Squeeze-Out Verfahren

10.2.2010

München - Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft heute auf der Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-out"). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich Ende Juni 2010 stattfindet.

Der Vorstand

Mittwoch, 10. Februar 2010

LHS Aktiengesellschaft: Squeeze-out wirksam

Frankfurt am Main, 10. Februar 2010 - Die Gesellschaft hat heute durch Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister erfahren, dass der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327a AktG), den die Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Dezember 2009 gefasst hatte, gestern durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden ist. Die Minderheitsaktionäre der LHS Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der LHS Aktiengesellschaft ausgeschieden, und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär, die E/LHS Acquisition GmbH mit Sitz in Düsseldorf, übergegangen. Die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse wird in Kürze eingestellt.

LHS Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Freitag, 5. Februar 2010

Kali-Chemie AG: Squeeze out-Verlangen

Ad-hoc Mitteilung

Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH, Hannover, hat dem Vorstand der KALI-CHEMIE AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der KALI-CHEMIE AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

Hannover, den 4. Februar 2010

Der Vorstand

Mittwoch, 3. Februar 2010

IDS Scheer AG: Verschmelzung mit der Software AG geplant

Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben der IDS Scheer AG am 3. Februar 2010 mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, zunächst die SAG Beteiligungs GmbH und anschließend die IDS Scheer AG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf die Software AG zu verschmelzen. Im Rahmen einer solchen Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG wären den außenstehenden Aktionären der IDS Scheer AG nach den gesetzlichen Bestimmungen Aktien der Software AG in einem noch zu bestimmenden Verhältnis für Aktien der IDS Scheer AG zu gewähren. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben den Vorstand der IDS Scheer AG des weiteren zu Gesprächen eingeladen, um die insoweit erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird diese Einladung zeitnah annehmen. Über die geplante Verschmelzung müsste die Hauptversammlung der IDS Scheer AG beschließen. Die Software AG und die SAG Beteiligungs GmbH haben vorgeschlagen, dass zu diesem Zweck eine Hauptversammlung der IDS Scheer AG Mitte des Jahres 2010 stattfinden könnte. Der Vorstand der IDS Scheer AG wird auch diesen Vorschlag prüfen.

ALTANA AG: SKion überschreitet 95 Prozent-Schwelle und stellt Squeeze out-Verlangen

Die SKion GmbH hat die ALTANA AG darüber informiert, dass Sie zum heutigen Datum 129.342.421 Aktien und damit 95,04 Prozent der Aktien von ALTANA hält. Gleichzeitig verlangt SKion gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz die Einberufung einer Hauptversammlung der Gesellschaft. Diese Hauptversammlung soll über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre auf die SKion GmbH gegen die Gewährung einer angemessenen Abfindung (Squeeze out) beschließen.

Bereits am 9. November 2009 hatte SKion ein neues, verbessertes Angebot für die Aktionäre der ALTANA AG abgegeben. Demnach bot SKion den Aktionären an, ihre Aktien bis zum Ablauf der am 14. Dezember 2009 endenden Annahmefrist zu einem Preis von 14,- EUR je Aktie zu erwerben. Aufgrund dieses Kaufangebots sowie durch weitere Erwerbe hat die SKion GmbH ihre Beteiligung auf die jetzige Beteiligungshöhe weiter aufgestockt. Alleinige Gesellschafterin der SKion GmbH ist Frau Susanne Klatten. Sie ist auch stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALTANA AG.

Dienstag, 2. Februar 2010

Winkler+Dünnebier AG: Körber AG legt Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 15,55 EUR je Aktie fest

Die Körber AG hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf 15,55 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG festgelegt. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 1. Februar 2010 in einem konkretisierten Übertragungsverlangen mitgeteilt.

Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Körber AG hatte am 16. November 2009 das Verlangen an die Winkler+Dünnebier AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf die Körber AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

Dienstag, 12. Januar 2010

Squeeze-Out-II Basket Zertifikat

In dem von Sal. Oppenheim aufgelegten Zertfikat sind zum Jahresende 2009 folgende zehn Aktien enthalten:

Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz