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Freitag, 28. Februar 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Beweisbeschluss des LG Mannheim

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sinner AG, Karlsruhe, zugunsten der SBS Familien - Verwaltungs AG hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 27. Februar 2025 die Einholung eines Sachverständigengutachten angeordnet:

"Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten über die Angemessenheit der von der Hauptversammlung der Sinner AG Karlsruhe festgesetzten Entschädigung für die ausscheidenden Aktionäre Sinner AG Karlsruhe zum Stichtag 11.11.2021 einzuholen.

Die Einwendungen der Antragsteller gegen die Festsetzung der Entschädigung sind auf der Basis der gegenwärtigen betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse auf ihre Begründetheit zu überprüfen. Eine Neubewertung ist nur insoweit vorzunehmen, als dies aufgrund der Begründetheit der Einwendungen bzw. zu deren Überprüfung erforderlich ist.

Dem Sachverständigen wird aufgegeben, die Angaben des Abfindungsprüfers in der gerichtlichen Anhörung und in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 30.09.2024 - hier insbesondere zum überschlägig ermittelten Net Assed Value (NAV) sowie die Stellungnahmen der Beteiligten zu dieser Frage in seine Ausführungen einzubeziehen."

Zum Sachverständigen wurde Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, 76829 Landau, bestellt.

LG Mannheim, Az. 23 O 10/22 SpruchG
Stein, H. u.a. ./. SBS Familien - Verwaltungs AG
47 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, 70173 Stuttgart

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