Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Aktien der KPS AG („Gesellschaft“) (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der
Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu
wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die
Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen
Zusatzaufwand zu reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf
von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch
die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet
(www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der
KPS-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Leonardo Musso
Alleinvorstand
Unterföhring, 11. Februar 2025
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen