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Dienstag, 25. Februar 2025

PIERER Mobility AG: Sanierungsplan der KTM AG von Gläubigern angenommen

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 25. Februar 2025

- Kassaquote von 30 %, zahlbar bis 23. Mai 2025

- Liquidität in Höhe von EUR 50 Mio. für das Hochfahren der Produktion im März 2025 gesichert


Die KTM AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG, hat am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren.

In der heutigen Sanierungsplantagsatzung nahmen die Gläubiger den von der KTM AG vorgelegten Sanierungsplan an. Dieser sieht vor, dass die Gläubiger eine Barquote in Höhe von 30 % ihrer Forderungen durch eine Einmalzahlung erhalten (Kassaquote). Für die Erfüllung der Quote in Höhe von 30 % muss die KTM AG einen Betrag in Höhe von EUR 548 Mio. bis längstens 23. Mai 2025 beim Sanierungsverwalter erlegen. Anschließend wird das Gericht Anfang Juni 2025 den Sanierungsplan bestätigen und nach Eintritt der Rechtskraft ist das Sanierungsverfahren der KTM AG beendet.

Damit die Produktion schrittweise ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren werden kann, werden der KTM AG aus dem erweiterten Aktionärskreis finanzielle Mittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zum Sanierungsplan wird dieser Betrag nun der KTM AG zugeführt, damit die Kosten für die phasenweise Wideraufnahme der Produktion im Monat März 2025 gedeckt werden können. Die geplante Vollauslastung der vier Produktionslinien im Einschichtbetrieb soll innerhalb von drei Monaten erreicht werden.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT. 

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