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Samstag, 8. Februar 2025

Aktuelle StaRUG-Fälle

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei folgenden Unternehmen wurde eine Restrukturierung nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) zu Lasten der bisherigen Aktionäre diskutiert, beantragt bzw. bereits durchgeführt. In den Restrukturierungsplänen wird in der Regel eine Kapitalherabsetzung auf Null ohne Bezugsrecht der Altaktionäre vorgesehen (mit anschließender Kapitalerhöhung), faktisch eine Enteignung der Altaktionäre.

- BayWa AG: Restrukturierung diskutiert

- Endor AG: Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG war geplant, Insolvenz

- ESPG AG: Restrukturierungsplan rechtskräftig, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro

- GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsplan

- LEONI AG: Restrukturierungsplan rechtskräftig, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro

- Mynaric AG: Restrukturierung angekündigt, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro

- Softline AG: erfolgreiche Restrukturierung, Kapitalschnitt und Umwandlung in GmbH, ausscheidende Aktionäre erhielten eine Abfindung in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, NOVENTIQ Holdings plc alleinige Gesellschafterin

- Spark Networks SE: Restrukturierungsplan, vom AG Charlottenburg gebilligt, MGG Investment Group wurde alleiniger Aktionär

- VARTA AG: Restrukturierungsplan nach Beschluss des LG Stuttgart rechtskräftig, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro, Verfassungsbeschwerden der Aktionärsvereinigungen SdK und DSW

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