Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 14. Februar 2025 – Der Vorstand der ACCENTRO nimmt nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens an, dass sich aufgrund von außerplanmäßigen Abwertungen, welche im Rahmen der laufenden Abschlussprüfung 2023 nunmehr erforderlich wurden und der erwartungsgemäß im Geschäftsjahr 2024 eingetretenen Verluste, das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der ACCENTRO auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat.
Die nunmehr vorgenommenen Abwertungen beruhen auf im Rahmen der Finalisierung der weiterhin noch offenen Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 geforderten Korrekturen in Höhe von derzeit ca. EUR 26 Mio., die sich fortführend auch auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals im Jahresabschluss 2024 auswirken.
Der Vorstand erwartet keine substanziellen Auswirkungen auf die Verhandlungen über die umfassende Restrukturierungslösung unter Führung der Ad Hoc Gruppe.
Der Vorstand wird unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG anzuzeigen.
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