von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bezüglich des auf der ordentlichen Hauptversammlung der MorphoSys AG vom 27. August 2024 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs zugunsten der Hauptaktionärin Novartis BidCo
Germany AG haben mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG München I hat die entsprechenden Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 179/25 verbunden.
Die zum Novartis-Konzern gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 68,- je MorphoSys-Aktie angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 179/25Manthey u.a. ./. MorphoSys GmbH
26 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 60322 Frankfurt am Main
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