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Dienstag, 4. Februar 2025

Abwicklungshinweise bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Homag Group AG

Dürr Technologies GmbH
Stuttgart

Ergänzung zur Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 20 W 27/20) betreffend die Angemessenheit der Ausgleichszahlung und der Abfindung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG, Schopfloch vom 3. Januar 2025

Ergänzende Hinweise zur technischen Abwicklung
ISIN DE0005297204 / WKN 529 720

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorstehenden Beschluss ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der Homag Group AG bekannt gegeben:

Die Abwicklung der Nachbesserung auf die Ausgleichszahlung und der Nachbesserung auf die Barabfindung (zusammen die "Nachbesserung") wird von der

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle

über das Depotbankensystem durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter (ehemaliger) außenstehender Aktionäre der Homag Group AG auf Vergütung der Nachbesserung umgehend zu ermitteln.

Die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut ein Konto und ein Depot unterhalten, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder die Barabfindung abgewickelt wurde(n), brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihre jeweilige Depotbank.

Diejenigen nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Depotverbindung gewechselt oder aus anderen Gründen bis zum 31. März 2025 keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an diejenige Depotbank zu wenden, über die seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder die Barabfindung abgewickelt wurde(n). Gleichzeitig werden die berechtigen (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre gebeten, ihrer aktuellen Depotbank die Nachbesserungsberechtigung zu avisieren.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die noch das erhöhte Barabfindungsangebot aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag annehmen wollen, verweisen wir auf die nachfolgende Darstellung unter 3.

1. Nachzahlung auf die für die Geschäftsjahre 2015 bis 2023 geleisteten Ausgleichszahlungen

Unabhängig davon, ob ehemalige außenstehende Aktionäre infolge einer Veräußerung ihrer Aktien der Homag Group AG, und zwar auch aufgrund der Annahme des Abfindungsangebotes aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ihre Stellung als Aktionäre verloren haben, haben sämtliche (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre, die für das Geschäftsjahr 2015 Dividende bzw. für die Geschäftsjahre 2016 bis 2023 Ausgleichzahlungen erhalten haben, Anspruch auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrages von EUR 0,0091 pro Aktie der Homag Group AG für das jeweilige Geschäftsjahr, für das sie die Dividende bzw. eine Ausgleichszahlung bezogen haben.

2. Nachzahlungen an die bereits abgefundenen ehemaligen außenstehenden Aktionäre

Diejenigen ehemaligen außenstehenden Aktionäre, die das ursprüngliche Abfindungsangebot von EUR 31,56 je Aktie der Homag Group AG bereits angenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf die Barabfindung in Höhe von EUR 0,02 je abgefundener Aktie zuzüglich Abfindungszinsen für die Zeit seit dem 18. März 2015 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB hierauf. Die anfallenden Abfindungszinsen sind mit dem jeweiligen Nachzahlungsbetrag auf die in dem betreffenden Referenzzeitraum bezogenen Ausgleichszahlungen (Geschäftsjahr 2015 = EUR 0,0072 je Aktie), Geschäftsjahre 2016 bis 2023 = EUR 0,0091 je Aktie für jedes Geschäftsjahr) zu verrechnen. Übersteigt der Nachzahlungsbetrag auf die Ausgleichszahlung die Zinsen in dem betreffenden Referenzzeitraum, wird der übersteigende Betrag nicht auf Zinsansprüche späterer Jahre angerechnet, sondern verbleibt dem ehemaligen ausgeschiedenen Aktionär.

3. Abfindung zum erhöhten Abfindungspreis für die außenstehenden Aktionäre

Die außenstehenden Aktionäre können das erhöhte Barabfindungsangebot von EUR 31,58 je auf Aktie der Homag Group AG zzgl. (Rest-) Zinsen noch binnen zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bis zum

3. März 2025 einschließlich

annehmen. Die außenstehenden Aktionäre, die dieses erhöhte Barabfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Aktien der Homag Group AG ab sofort giromäßig an die

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main,

als Zentralabwicklungsstelle übertragen zu lassen. Außenstehende Aktionäre, die für ihre Aktien der Homag Group AG das erhöhte Barabfindungsangebot annehmen, erhalten die erhöhte Barabfindung in Höhe von EUR 31,58 je Aktie, zuzüglich Abfindungszinsen ab dem 18. März 2015 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB.

Die für einen Referenzzeitraum (grundsätzlich das Geschäftsjahr) anfallenden Abfindungszinsen sind jeweils mit den erhöhten Ausgleichszahlungen des betreffenden Referenzzeitraums zu verrechnen. Übersteigt der Betrag der Abfindungszinsen die Ausgleichszahlung des entsprechenden Referenzzeitraums, erhält der außenstehende Aktionär dementsprechend den übersteigenden Betrag als Abfindungszinsen. Übersteigt die Ausgleichszahlung den Betrag der Abfindungszinsen des entsprechenden Referenzzeitraums, wird der übersteigende Betrag weder auf die Zinsansprüche späterer Jahre noch auf den Abfindungsbetrag angerechnet, sondern verbleibt dem ausscheidenden außenstehenden Aktionär.

4. Allgemeines

Die Auszahlungen der Nachzahlung auf die Ausgleichszahlung, der erhöhten Barabfindung (einschließlich Abfindungszinsen) sowie der Nachzahlung auf die schon erhaltene Barabfindung (einschließlich Abfindungszinsen) sollen für die (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre provisions- und spesenfrei sein.

Die erhöhte Barabfindung, die Nachzahlung auf die Barabfindung unterliegen bei im Inland ansässigen (ehemaligen) außenstehenden Aktionären als Veräußerungserlös grundsätzlich dem Abzug von Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Die Nachzahlungen auf die Ausgleichszahlungen unterliegen als Dividenden ebenfalls bei im Inland ansässigen (ehemaligen) außenstehenden Aktionären dem Abzug von Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Die erhöhte Barabfindung und sämtliche Nachzahlungen werden also grundsätzlich mit Abzug von Steuern zur Auszahlung gelangen. Die Zinsen auf die Nachzahlung gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung, sind jedoch gleichwohl einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten Aktionäre der Gesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Sämtliche Nachzahlungen erfolgen über die Depotbanken, die in geeigneter Weise von der Zentralabwicklungsstelle über das Prozedere informiert werden. 

Bietigheim-Bissingen, im Januar 2025

Dürr Technologies GmbH
- Die Geschäftsführung -

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Januar 2025

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