von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 14. Februar 2025 den Ausgleich auf EUR 7,94 netto bzw. EUR 8,54 brutto angehoben. In dem Vertrag waren EUR 7,32 netto bzw. 7,93 brutto festgelegt. Eine höhere Abfindung hat das Landgericht dagegen nicht festgesetzt.
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
Das Landgericht begründet die Anhebung des Ausgleichs mit einer marktorientierten Bewertung des Unternehmenswerts anhand des Börsenkurses (S. 31). Eine Bindung an die Methodenwahl seitens der Antragsgegnerin bestehe auch bezüglich der Ausgleichszahlung nicht. Das Gericht geht von einem Verrentungszins von 5,96 % vor Einkommenssteuer als sachgerecht aus, entsprechend dem vom Bewertungsgutachter zugrunde gelegten Mittelwertansatz (S. 32). Da der BuG-Vertrag keine Klausel zum Wiederaufleben des Abfindungsangebots bei seiner Kündigung enthalte, bilde das Mittelwertverfahren die Risiken zutreffend ab.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2025, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
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