Landgericht Berlin II
102 O 70/24 SpruchG
C. Bechstein Pianoforte AG
in dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der C. Bechstein Pianoforte AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier
Rechtsanwälte Dreier Riedel,
Graf-Adolf-Platz 1,
40213 Düsseldorf
Quelle: Bundesanzeiger vom 19. Februar 2025
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