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Donnerstag, 13. Februar 2025

Wasserstandmeldung zum Übernahmeangebot für Aktien der der ABOUT YOU Holding SE

Zalando SE
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Zalando SE, Berlin, Deutschland (die „Bieterin“) hat am 20. Januar 2025 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE, Hamburg, Deutschland („ABOUT YOU“) zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) von ABOUT YOU (ISIN DE000A3CNK42) (die „ABOUT YOU-Aktien“) veröffentlicht. Als Gegenleistung bietet die Bieterin die Zahlung eines Geldbetrages vonEUR 6,50 je ABOUT YOU-Aktie an. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 17. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes („WpÜG“) verlängert wird.

1. Bis zum 12. Februar 2025, 18:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“), wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 30.827.421 ABOUT YOU-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,56 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ABOUT YOU bzw. 17,57 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte unter Herausrechnung der Eigenen ABOUT YOU-Aktien (wie in Ziffer 6.2.1 der Angebotsunterlage definiert).

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 11.844.373 ABOUT YOU-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,36 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ABOUT YOU bzw. 6,75 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte unter Herausrechnung der Eigenen ABOUT YOU-Aktien (wie in Ziffer 6.2.1 der Angebotsunterlage definiert).

3. Im Übrigen hielten keine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen zum Meldestichtag ABOUT YOU-Aktien oder Stimmrechte an ABOUT YOU, noch waren der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Stimmrechte an ABOUT YOU nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) aufgrund mit bestimmten Aktionären von ABOUT YOU geschlossener Aktienkaufverträge (wie in Ziffer 5.8.2 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) über ABOUT YOU-Aktien, die sich auf insgesamt 110.487.030 ABOUT YOU-Aktien beziehen. Dies entspricht einem Anteil von 59,35 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte an ABOUT YOU bzw. 62,97 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte unter Herausrechnung der Eigenen ABOUT YOU-Aktien (wie in Ziffer 6.2.1 der Angebotsunterlage definiert). Der Vollzug der Aktienkaufverträge ist bisher nicht erfolgt.

5. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf ABOUT YOU.

Berlin, 13. Februar 2025

Zalando SE

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der ABOUT YOU Holding SE (im Folgenden die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (im Folgenden das „Übernahmeangebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, kann die Zalando SE (im Folgenden „die Bieterin“) außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen sowie Derivatgeschäfte in Bezug auf Aktien der Gesellschaft abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.     (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 13. Februar 2025 

Berlin, den 13. Februar 2025
Zalando SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Februar 2025

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