von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out bei der Travel Viva AG hatte das OLG München mit Beschluss
vom 13. Juni 2019 das mit Beschluss vom 30. Juli 2018 angeordnete Ruhen
des Verfahrens für beendet erklärt. Nach mehreren pandemiebedingten
Verschiebungen hatte das LG Nürnberg-Fürth einen Termin für die Anhörung
des Prüfers IVC Independent Valuation & Consulting
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den 29. August
2024 und zuletzt auf den 27. Februar 2025 angesetzt. Beide Termin wurden aufgehoben, bei dem auf den 27. Februar 2025 anberaumten Termin aus dienstlichen Gründen und wegen eines Krankheitsfalls.
Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt.
Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart
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