Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der USU Software AG heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Aktien der USU Software AG (ISIN: DE000A0BVU28) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts (Prime Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 2. Juli 2024 stattgegeben wurde. Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der USU nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Die USU hat zusätzlich bei den Börsen Berlin (im Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Xetra beantragt, dass die Aktien der USU Software AG nach Möglichkeit mit Ablauf des 2. Juli 2024 oder kurz danach nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.
In Übereinstimmung mit dem Ende der weiteren Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der NUNUS GmbH wird das Delisting damit mit Ablauf des 2. Juli 2024 wirksam werden.
Die Zulassungsfolge- und Transparenzpflichten wie die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen der USU entfallen in der Folge des Widerrufs der Zulassung und der weiteren Anträge auf Einstellung des Börsenhandels mit Ablauf des 2. Juli 2024.
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