von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In
dem seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der
Landesbank Berlin Holding AG hatte das Landgericht Berlin mit
Beschluss vom 15. November 2022 die Barabfindung auf EUR 4,49 je Aktie
angehoben (Erhöhung um fast 12 %). Gegen diese erstinstanzliche
Entscheidung haben sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin
Beschwerden eingereicht. Diesen Beschwerden hat das nunmehr als Landgericht Berlin II (nach einer Aufteilung in ein Landgericht für Strafsachen und ein Gericht für Zivilsachen) "firmierende" Gericht mit Beschluss vom 26. März 2024 nicht abgeholfen. Zwei zunächst als unzulässig beurteilte Spruchanträge wurden dagegen als zulässig beurteilt. Über die nicht abgeholfenen Beschwerden entscheidet das Kammergericht, das
Oberlandesgericht für Berlin.
LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart
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