von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hatte das LG München I den ursprünglich auf den 7. März 2023 wegen des damaligen Bankstreiks auf den 4. (und ggf. Fortsetzung am 5.) Juli 2024 verschoben. Bei diesem Termin sollten die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), angehört werden.
Das Gericht hat die Vertragsprüfer mit Verfügung vom 27. Juni 2024 gebeten, "folgende Liquiditätskennzahlen der Aktie der AGROB Immobilien AG für die Zeiträume von 3, 6 und 12 Monaten vor der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme an die Kapitalmärkte spätestens bis zum Termin am 4.7.2024 mitzuteilen:- Bid-Ask-Spreads
- Handelsvolumen in Euro
- Zahl der täglich gehandelten Aktien."
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen