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Dienstag, 11. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: LG Kiel will Sachverständigengutachten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel nach Ablehnung eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags durch den Antragsgegner nunmehr eine Beweiserhebung angeordnet. Zum Sachverständigen hat es Herrn WP/StB Dr. Oliver Welp, c/o Turnbull & Irrgang GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung, ernannt.

In dem zu erstellenden schriftlichen Sachverständigengutachten soll der Sachverständige folgende Fragen beantworten:

"1. Welchen Wert hatte die im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 26.08.2008 eingebrachte wellyou Betriebsstätten GmbH zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung?

Der Sachverständige soll die Gutachten der Knischewski & Boßlet GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Berlin vom 01.10.2008 (Anlage 1 zur Anlage A 1), der Hortmann GmbH von 2015 (Anlage A 12) und der Moore Stephens Düsseldorf AG vom 20.10.2014 (Anlage A 1) sowie den Prüfbericht der KPMG vom 28.01.2016 (Anlage A 11) berücksichtigen. Dabei soll er davon ausgehen, dass die wellyou Betriebsstätten GmbH zum Einbringungszeitpunkt über kein operatives Geschäft verfügte und dass die Finanzierung des geplanten Kaufs der Fitnessstudios der wellyou-Fitnessstudiogesellschaften nicht gesichert war.

2. Sofern die wellyou Betriebsstätten GmbH zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung einen Unternehmenswert von unter € 7.000.000,- gehabt haben sollte: In welcher Höhe ist der Differenzhaftungsanspruch gegen die Inferenten HBG Hanseatische Beteiligungsgesellschaft mbH, Helmag AG und AHK Consulting GmbH zum Stichtag 22.03.2016 jeweils werthaltig gewesen?

3. Welchen Wert hatte die Börsennotierung, also der Börsenmantel der KENA Verwaltungs AG zum Stichtag 22.03.2016, bei der Ermittlung des Substanzwerts der AG?"
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

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