von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. Juni 2024 die Barabfindung auf EUR 1.754,71 je AUDI-Aktie angehoben. Im Vergleich zu dem von Volkswagen angebotenen Betrag in Höhe von EUR 1.551,53 je Aktie ergibt sich somit eine Nachbesserung in Höhe von EUR 203,18 zzgl. Zinsen. Dies entspricht eine Erhöhung um mehr als 13 %.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung ist innerhalb eines Monats ab Zustellung noch eine Beschwerde zum Bayerischen Obersten Gerichtshof möglich.
LG München I, Beschluss vom 28. Juni 2024, Az. 5 HK O 15162/20Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen