von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB
Deutsche Industriebank AG hatte das LG Düsseldorf Anfang 2023 den
sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly,
jetzt eigene Praxis) um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Er sollte
zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der
Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im
Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8.
August 2016 aussagekräftig war. Soweit der Börsenkurs nicht
aussagekräftig sein sollte, sollte der sachverständige Prüfer zu den
Einwendungen der Antragsteller Stellung nehmen.
Herr
WP Wahlscheidt hatte kürzlich um
Entbindung von dieser Aufgabe gebeten. Das Landgericht hat ihn daraufhin entbunden und mit Beschluss vom 29. Mai 2024 Herrn Dr. Gerrit Lütkeschümer, c/o FALK & Co KG Wirtschaftsprüungsgesellschaft, mit der Erstellung der ergänzenden Stellungnahme beauftragt.
Die
traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise
am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende
Schieflage geraten und wurde 2008 an den US-amerikanischen
Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas
besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main
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