Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Münster, 01. Juni 2024. Die Vectron Systems AG ("Vectron") hat heute ein Business Combination Agreement mit der Shift4-Unternehmensgruppe („Shift4“) abgeschlossen. Shift4 ist ein in den USA ansässiges, börsennotiertes Unternehmen, das auf integrierte Zahlungs- und Handelstechnologie spezialisiert ist. Angestrebt wird ein für beide Seiten vorteilhafter Unternehmenszusammenschluss mit dem Ziel, eine gemeinsame Wachstumsstrategie zu verfolgen. Parallel dazu hat Shift4 einen Kaufvertrag über den Erwerb von rund 41,4 % des Grundkapitals von Vectron mit dem amtierenden Vorstandsvorsitzenden, Thomas Stümmler, und einer von ihm kontrollierten Gesellschaft abgeschlossen.
In dem Business Combination Agreement hat sich Shift4 verpflichtet, spätestens innerhalb von sechs Werktagen ein Erwerbsangebot für alle Vectron-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 10.50 je Vectron-Aktie auszulegen, soweit sie nicht durch bilaterale Kaufvereinbarungen erworben werden.
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 50,4% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Ankündigung der Transaktion von EUR 6,97. Vorstand und Aufsichtsrat der Vectron begrüßen den attraktiven Preis und unterstützen – vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage – das Angebot vollumfänglich.
In dem Business Combination Agreement hat Shift4 sich zudem verpflichtet, eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durch Ausgabe von 805.651 neuen Aktien (entsprechend 10 % des aktuellen Grundkapitals) zu einem Preis von EUR 10,50 je Aktie zu zeichnen, was einem Emissionserlös von rund EUR 8,5 Mio. entspricht. Dazu hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute eine entsprechende Kapitalerhöhung beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Daneben hat Shift4 grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den weiteren Wachstumskurs von Vectron durch eine operative Zusammenarbeit und ggf. auch mit weiteren finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Sowohl die Zeichnungsverpflichtung von Shift4 aus der Kapitalerhöhung als auch der Vollzug des beabsichtigten Erwerbsangebots und des Kaufvertrags bezüglich der Aktien von Herrn Stümmler stehen u.a. unter der Bedingung, dass es Shift4 gelingt, insgesamt mindestens 70 % der Vectron-Aktien (unter Einrechnung der Aktien aus der Kapitalerhöhung) zu erwerben. Daneben stehen die jeweiligen Transaktionsschritte unter weiteren für solche Maßnahmen üblichen Bedingungen, die sich etwa auf das Fehlen einer wesentlichen negativen Veränderung beziehen. Die Transaktion bedarf keiner behördlichen Zustimmung bzw. unterliegt keinen regulatorischen Bedingungen.
Shift4 und Vectron streben eine vollständige Integration der Vectron in Shift4 an. Dazu hat sich Vectron verpflichtet, auf Ansuchen von Shift4 nach Vollzug des Erwerbsangebots mögliche strukturelle Maßnahmen, insbesondere ein Delisting der Vectron-Aktien vom Börsenhandel, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags, einen Squeeze-out oder andere Integrationsmaßnahmen zu gegebener Zeit zu unterstützen. Ein solches Delisting löst keine Verpflichtung von Shift4 zur Abgabe eines (weiteren) öffentlichen Angebots von Shift4 zum Erwerb von Vectron-Aktien aus.
Der Vectron-Vorstand soll im Amt bleiben und Vectron soll zukünftig die Zahlungsabwicklungsdienstleistungen von Shift4 in Deutschland vertreiben.
Weitere Informationen über das freiwillige Übernahmeangebot, einschließlich der Angebotsunterlage, werden nach dessen Veröffentlichung von Shift4 im Internet unter der Internetadresse www.arrow-offer.com bekanntgegeben.
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