von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die 31. Handelskammer des LG Stuttgart hat auf Sachstandsanfragen mitgeteilt, dass sich das seit 2021 laufende Spruchanträge zum Squeeze-out bei der RIB Software SE weiter deutlich verzögern wird. Zwei ältere Spruchverfahren und weitere Großverfahren hätten Vorrang. Auch sei ein älteres Großverfahren, das zunächst bei einer anderen Kammer anhängig gewesen sei, hinzugekommen.
LG Stuttgart, Az. 31 O 165/21 KfHSpruchGRolle, T. u.a. ./. Schneider Electric Investment AG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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