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Freitag, 7. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft: Entscheidungsverkündung am 25. November 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hat das LG München I die Sache am 5. und 6. Juni 2024 verhandelt und Herrn WP Jochen Breithaupt und Frau WP´in Sylvia Fischer von der als sachverständige Prüferin tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly angehört. Befragt wurden die Prüfer u.a. zu den Planungen (Umsatzplanungen, Margen, Synergien etc.) und zu dem Kapitalisierungszinssatz, insbesondere zu der für den Beta-Faktor gebildeten Peer Group und zum Wachstumsabschlag. 

Im Vorfeld der Verhandlung hatte das Gericht Baker Tilly eine Alternativberechnung mit dem originären Betafaktor gebeten. Die Prüferin kam in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2024 zu einem Unternehmenswert in Höhe von EUR 3.657,4 Mio. bzw. einem Wert je Aktie in Höhe von EUR 91,95. Am Ende der Verhandlung bat das Gericht noch einmal um eine Alternativberechnung und zwar mit einem mit einem Beta-Faktor von 0,91 und unter Berücksichtigung des angewandten Forecast. Diese Alternativberechnung soll bis zum 20. Juni 2024 bei Gericht eingereicht werden.

Abschließend wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Montag, den 25. November 2024, 9:00 Uhr.

LG München I, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

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