Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 13. April 2023 – Der Vorstand der GORE German Office Real Estate AG („GORE“, ISIN DE000A0Z26C8) hat heute entschieden, die von der außerordentlichen GORE-Hauptversammlung am 8. Juni 2022 mit Verlängerungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Dezember 2022 beschlossene Sachkapitalerhöhung nicht weiterzuverfolgen. Die Entscheidung wurde getroffen, da der potenzielle Luxemburger Investor der GORE aufgrund der von Aktionären der PREOS und der GORE gegen die Durchführung der Sachkapitalerhöhungen geführten Rechtsstreitigkeiten keine verbindliche Zusage zum Vollzug der Transaktion abgegeben hat, deren integraler Bestandteil die Sachkapitalerhöhung der GORE gewesen wäre. Die komplexe Transaktionsstruktur hätte zudem u.a. eine Sachkapitalerhöhung bei dem GORE-Mehrheitsaktionär PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“) beinhaltet. Die Entscheidung, die GORE-Sachkapitalerhöhung nicht umzusetzen, wurde auf einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der PREOS beschlossen, auf der dieser ebenfalls seine Pläne zur Umsetzung der von der außerordentlichen PREOS-Hauptversammlung am 9. Juni 2022 mit Verlängerungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Dezember 2022 beschlossenen Sachkapitalerhöhung aufgegeben hat. Der Vorstand der publity AG war als Konzernmuttergesellschaft in die jeweiligen Entscheidungen eingebunden.
Aktuell sind weiterhin Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen der PREOS- und GORE-Hauptversammlungen von Juni und Dezember 2022 anhängig und nach fruchtlos verlaufenen Gesprächen mit den Anfechtungsklägern geht der Vorstand nicht davon aus, dass diese Verfahren bis zum Ablauf der verlängerten Fristen für die Eintragung der Durchführung der jeweiligen Sachkapitalerhöhung am 7. bzw. 8. Juni 2023 beendet sein werden.
Mit der Entscheidung des Vorstands ist GORE zudem in der Lage, sich aktuell bietende geschäftliche Perspektiven aktiv und ohne Verzögerungen weiterzuverfolgen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen