Fujitsu ND Solutions AG
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Fujitsu ND Solutions AG, München, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 23. März 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der GK Software SE, Schöneck (Vogtland), Deutschland („GK“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien an der GK (ISIN DE0007571424) (die „GK-Aktien“), die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 190,00 je GK-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 20. April 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Die Bieterin gibt hiermit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG bekannt:
1. Bis zum 13. April 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 997.742 GK-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 43,89 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der GK.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag keine GK-Aktien.
3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen GK-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf GK. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus GK-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
Die Bieterin hat den Vollzug des Übernahmeangebotes unter anderem unter die Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 55 % des im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Grundkapitals von GK gestellt (siehe Ziffer 12.1.3 der Angebotsunterlage). Für die Zwecke dieser Bedingung beträgt die Annahmequote zum Meldestichtag 43,89 %.
München, den 14. April 2023
Fujitsu ND Solutions AG
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken (...).
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. April 2023
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