von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
früheren Odeon Film AG hatte das LG München I bei dem Termin am 19.
Januar 2023 die Abfindungsprüfer, Herrn WP Andreas Suerbaum und Herrn WP
Martin Laumayer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte,
angehört. Das Gericht hat anschließend die Abfindungsprüfer um eine
Alternativberechnung des Unternehmenswerts gebeten, da es die bislang
verwendete Peer Group für problematisch hält, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_9.html
Deloitte
kommt in der nunmehr vorgelegten Alternativberechnung vom 11. April
2023 bei einem unerschuldeten Betafaktor von 0,85 und einem
Basiszinssatz von 0,3 % vor persönlichen typisierten Steuern auf eine
Wert von EUR 1,72 je Aktie.
Nach dem Übertragungsbeschluss
erhielten die ausgeschiedenen Odeon-Minderheitsaktionäre eine
Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 je Stückaktie. Eien Anhebung auf EUR
1,72 würde einer Erhöhung um 9,55 % entsprechen.
LG München I, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München
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