Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 21. April 2023

Übernahmeangebot für Aktien der GK Software SE: Eintritt von Vollzugsbedingungen

Fujitsu ND Solutions AG
München

Bekanntmachung über den Eintritt von Vollzugsbedingungen

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Fujitsu ND Solutions AG, München, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 23. März 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der GK Software SE, Schöneck (Vogtland), Deutschland („GK“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien an der GK (ISIN DE0007571424) (die „GK-Aktien“), die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 190,00 je GK-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 20. April 2023, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge mit den GK-Aktionären werden gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn die in den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.8 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen innerhalb der dort genannten Fristen eingetreten sind oder die Bieterin zuvor wirksam auf diese verzichtet hat.

Die Bieterin gibt hiermit bekannt:

Auf Basis der der Bieterin zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung zur Verfügung stehenden Informationen ist die in Ziffer 12.1.3 der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung (Mindestannahmeschwelle) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist eingetreten.

Mit Ablauf der Annahmefrist sind die in Ziffer 12.1.4 (Keine Insolvenz, keine Auflösung), 12.1.5 (Keine wesentliche nachteilige Veränderung des Marktes), 12.1.6 (Keine Dividende, kein Aktienrückkauf, keine Kapitalmaßnahmen), 12.1.7 (Keine wesentlichen Transaktionen, keine wesentlichen neuen Schulden) und 12.1.8 (Keine Untersagung des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen ebenfalls eingetreten.

Den Eintritt der in Ziffer 12.1.1 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe) und der in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe) hat die Bieterin bereits bekanntgemacht.

Damit sind sämtliche der in den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.8 der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen eingetreten und das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge stehen nicht länger unter Vollzugsbedingungen. Die Abwicklung des Übernahmeangebots erfolgt wie in Ziffer 13.6 der Angebotsunterlage beschrieben.

Die endgültige Anzahl der GK-Aktien, für welche das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen worden ist, sowie Informationen zum Beginn der weiteren Annahmefrist, wird die Bieterin im Rahmen der Ergebnisbekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG voraussichtlich am 25. April 2023 veröffentlichen.

München, den 21. April 2023

Fujitsu ND Solutions AG

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der GK dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Verbindlich für die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von der Bieterin veröffentlichte Angebotsunterlage. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von GK wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.    (...)

Quelle: Bundesanzeiger vom 21. April 2023

Keine Kommentare: