von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2017 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früher als Roth & Rau AG firmierenden Meyer Burger (Germany) AG hat das Landgericht Leipzig mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 30. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.
Das Gericht hatte die Sache am 14. August 2019 verhandelt und dabei den sachverständigen Prüfer WP/StB Dr. Andreas Diesch (Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) angehört. Weiterer Ermittlungen bedurfte es nach Ansicht des Gerichts nicht (Beschluss, S. 28). Die vorgelegten Planungen und der Kapitalisierungszinssatz seien nicht zu beanstanden. Diversen Sachverhaltsaufklärungsanträgen (u.a. Bitte um Vorlage von Plan-GuV´s und Planbilanzen für die Detailplanungsphase, um u.a. das angebliche Vorziehen von für 2018 erwarteten Aufträgen in das Jahr 2017 nachvollziehen zu können) hat das Gericht nicht entsprochen.
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das OLG Dresden.
LG Leipzig, Beschluss vom 30. März 2023, Az. 02 HK O 2575/17
LG Leipzig, Beschluss vom 30. März 2023, Az. 02 HK O 2575/17
Hoppe, M. u.a. ./. MBT Systems GmbH
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Helmut Kaiser, 73240 Wendlingen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MBT Systems GmbH:
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Helmut Kaiser, 73240 Wendlingen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MBT Systems GmbH:
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen