von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von
dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März
2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der
Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober
2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom gleichen Tag
gebilligt worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss haben mehrere beteiligte Biotest-Minderheitsaktionäre Beschwerde eingelegt. Nach einem Nichtabhilfebeschluss liegt die Sache nunmehr beim OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23).
Mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens werden die Biotest-Stammaktien (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Landgerichts sind hiervon 566.294
Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der
ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden
Minderheitsaktionäre bleiben).
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/22
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