Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Luxemburg, 21. April 2023 – Die Adler Group S.A. (die „Gesellschaft”) teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust eingetreten ist, der dazu führt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital auf weniger als ein Viertel des Grundkapitals beläuft.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass im Rahmen der Aufstellung des nach Luxembourg GAAP aufzustellenden Einzeljahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2022 überwiegend wahrscheinlich Abschreibungen auf Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und Wertberichtigungen auf gruppeninterne Forderungen vorgenommen werden müssen. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen beläuft sich das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2022 nach Maßgabe des nach Luxembourg GAAP aufzustellenden Einzeljahresabschlusses auf ca. EUR -300 Millionen.
Ein Verlust in dem erwarteten Umfang löst nach Art. 480-2 Luxembourg Commercial Companies Act die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Hauptversammlung innerhalb der nächsten zwei Monate aus.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass trotz des zu erwartenden Verlusts des bilanziellen Eigenkapitals, keine Überschuldung der Gesellschaft vorliegt, da das Net Asset Value der Gesellschaft gemäß IFRS unter der Berücksichtigung von vorhandenen stillen Reserven deutlich positiv ist.
Die Gesellschaft wird wie angekündigt ihren ungeprüften Einzeljahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 am 25. April 2023 veröffentlichen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen