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Montag, 24. April 2023

Reduzierte Barabfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG am 31. März 2023 hatte dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Studio Babelsberg AG (als beherrschter Gesellschaft) und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Kino BidCo GmbH (Cinespace Studios), zugestimmt. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam wirksam.

Der GSC-Bericht zu der 13 Stunden dauernden Hauptversammlung ist abrufbar unter: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/16836614-studio-babelsberg-ag-verminderte-barabfindung-hv-bericht-gsc-research

Aufgrund des geänderten Zinsumfelds soll es als Barabfindung nunmehr nur noch EUR 3,65 statt der ursprünglich angebotenen EUR 3,75 je Studio-Babelsberg-Aktie geben (deutlich niedriger als das Übernahmeangebot zu EUR 4,10 und erheblich niedriger als der umgerechnete Immobilienwert je Aktie in Höhe von EUR 7,50). Als Ausgleich ("Garantiedividende") werden EUR 0,23 brutto bzw. EUR 0,20 netto gezahlt.

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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