von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In
dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ERLUS
Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., hat das LG München I kürzlich den Termin zu
mündlichen Verhandlung erneut verschoben (auf den 7. Dezember 2023). Um in der Sache weiter zu kommen. hat das Gericht den Abfindungsprüfern,
Frau
Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik
Duscha von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG,
Düsseldorf, mit Beschluss vom 5. April 2023 einen neunseitigen Fragekatalog mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31. Juli 2023 zukommen lassen.
Die Fragen betreffen u.a. "Allgemeines" (wie etwa die wirtschaftlichen Verbindungen der Aufsichtsräte mit der Hauptaktionärin und die Kooperationsvereinbarung der Gesellschaft mit der Antragsgegnerin), die Umsatzplanung, die Aufwandplanung, Ergebnis und Ergebnismargen, Synergien und "Sonderwerte - nicht betriebsnotwendiges Vermögen" (Bewertung derzeit nicht ausgebeuteter Grundstücke, Lehmressourcenbestand etc.). Der Antragsgegnerin wurde mit dem Beschluss darüber hinaus aufgetragen, das Gutachten zur Immobilienbewertung für das Grundstück Theatinerstr. 44, München ("Roeckl-Haus") den Antragstellern, die darum gebeten hatten, bis zum 21. April 2023 zu übermitteln.
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten. Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten. Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
74 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RAin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München
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