von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hat das LG München I die Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. Den Beteiligten wurden Kopien der Antragsschriften zur Verfügung gestellt.
Die ordentliche Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg, vom 17. Mai 2022 hatte die Übertragung der Aktien der KUKA-Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die zum Midea-Konzern gehörende Guangdong Midea Electric Co., Ltd., Foshan City, Volksrepublik China, gegen Zahlung einer Barabfindung beschlossen. Nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen wurde dieser Übertragungsbeschluss am 8. November 2022 in das Handelsregister der KUKA Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Augsburg eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA Aktiengesellschaft auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. übergegangen.
Insgesamt 103 ausgeschlossene
Minderheitsaktionäre haben um eine gerichtliche Überprüfung der
angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 80,77 je Stückaktie der KUKA Aktiengesellschaft gebeten.
Nach Auffassung der Antragsteller berücksichtigt dieser Betrag nicht
hinreichend die Stellung von KUKA als führender Anbieter von
intelligenter Robotik, Anlagen- und Systemtechnik und die zuletzt deutlich besseren Zahlen. Auch wurde mit dem Squeeze-out gegen die nach dem Einstieg von Midea 2016 abgeschlossene Investorenvereinbarung verstoßen.
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
103 Antragsteller
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