MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
Hamburg
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
Die OCTAVIO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, die OCTAVIO Capital GmbH, Hamburg, Deutschland, sowie Herr Axel Octavio Schroeder, Deutschland, haben uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG („Gesellschaft“) gehört.
Die Zurechnung der Aktien erfolgt jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgend aufsteigend dargestellte Beteiligungskette:
1. OCTAVIO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
2. OCTAVIO Capital GmbH
3. Axel Octavio Schroeder
Die Mitteilenden wiesen darauf hin, dass die Mitteilungspflicht allein darauf beruht, dass den Mitteilenden die von der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH an der Gesellschaft gehaltene Beteiligung vollständig gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird, auch wenn die Mitteilenden – direkt bzw. indirekt – lediglich mit einem Drittel am Stammkapital der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH beteiligt sind.
Hamburg, im Dezember 2022Der Vorstand
Quelle. Bundesanzeiger vom 20. Dezember 2022
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