Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Absatz 1 derVerordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
Würzburg, 09. Dezember 2022. Der Vorstand der va-Q-tec AG ("va-Q-tec") steht
voraussichtlich kurzfristig vor dem Abschluss einer
Zusammenschlussvereinbarung mit der sotus 861. GmbH (künftig: Fahrenheit
AcquiCo GmbH) ("Bieterin") und ihrer Alleingesellschafterin, die jeweils vom
EQT X Fonds kontrolliert werden (nachfolgend gemeinsam mit der Bieterin "EQT
Private Equity") zur Unterstützung des langfristigen Wachstums im Wege einer
strategischen Partnerschaft. In diesem Zusammenhang steht voraussichtlich
kurzfristig die Bekanntgabe durch EQT Private Equity bevor, wonach
beabsichtigt ist, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der va-Q-tec zum Erwerb sämtlicher
nennwertloser Namensaktien der va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668)
("va-Q-tec-Aktien") gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 26,00 je
va-Q-tec-Aktie abzugeben. Die voraussichtlich kurzfristig bevorstehende
Ankündigung des Übernahmeangebots von EQT Private Equity würde einer Prämie
von 103,6% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie
der vergangenen drei Monate vor der heutigen Bekanntmachung.
In der Zusammenschlussvereinbarung beabsichtigen va-Q-tec und EQT Private
Equity sich auf die Bedingungen des Übernahmeangebots zu verständigen.
Vorbehaltlich u.a. der Prüfung der von EQT Private Equity zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage, beabsichtigen Vorstand und
Aufsichtsrat von va-Q-tec das Übernahmeangebot zu unterstützen. Die
Zusammenschlussvereinbarung würde im Falle einer erfolgreichen Durchführung
des Übernahmeangebots vorsehen, dass EQT Private Equity das Service- und
System-Geschäfts der va-Q-tec für die Pharmabranche mit einer ihrer
Portfoliogesellschaften, der Envirotainer AB ("Envirotainer"), an der EQT
Private Equity bereits eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung hält, verbinden
und das Geschäft der va-Q-tec im Bereich der thermischen Energieeffizienz
und Thermoboxen in einer eigenständigen, neuen Gesellschaft langfristig
weiterentwickeln will. Darüber hinaus beabsichtigt EQT Private Equity ein
Delisting der va-Q-tec.
Das Übernahmeangebot soll marktübliche Vollzugsbedingungen enthalten,
insbesondere eine Mindestannahmequote von 62,5% des bestehenden
Grundkapitals vorsehen sowie unter dem Vorbehalt der Erteilung
regulatorischer Freigaben stehen. Die Gründerfamilien der va-Q-tec AG halten
insgesamt 3.464.635 va-Q-tec-Aktien, dies entspricht 25,8% aller
va-Q-tec-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden und auf die
Mindestannahmequote angerechnet werden würden. Die Gründerfamilien der
va-Q-tec AG beabsichtigen, sich dazu zu verpflichten, den überwiegenden Teil
der von ihnen gehaltenen va-Q-tec-Aktien in die Bieterin einzubringen und
gemeinsam mit EQT Private Equity in va-Q-tec investiert zu bleiben.
Im Rahmen des voraussichtlich kurzfristig bevorstehenden Abschlusses der
Zusammenschlussvereinbarung mit EQT Private Equity beabsichtigt der Vorstand
der va-Q-tec mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu beschließen, das
Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2022/1 um rund 10% gegen Bareinlagen unter Ausschluss des
Bezugsrechts zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung"). Die Durchführung der
Kapitalerhöhung stünde dabei unter dem Vorbehalt des Vollzugs des
Übernahmeangebots. Nach Vollzug des Übernahmeangebots würden die neuen
Aktien von EQT Private Equity zu einem Preis von EUR 26,00 je Aktie
gezeichnet werden. Das Grundkapital der va-Q-tec würde sich damit nach
Durchführung der Kapitalerhöhung von EUR 13.415.000,00 um EUR 1.341.500 auf
EUR 14.756.500 erhöhen. Der Erlös der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR
34.879.000 soll unter anderem der Finanzierung des weiteren Wachstums der
va-Q-tec dienen.
Im Zusammenhang mit dem voraussichtlich kurzfristig bevorstehenden Abschluss
der Zusammenschlussvereinbarung, beabsichtigt die Bieterin dem Vorstand der
va-Q-tec zudem ein Verlangen auf Einleitung von Verhandlungen zum Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des
Übernahmeangebots zu übermitteln.
Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen würden Vorstand und
Aufsichtsrat der va-Q-tec AG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot
abgeben und veröffentlichen.
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