Kabel Deutschland Holding AG
Unterföhring
Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)
1 Am 20. Dezember 2022 haben die
• Vodafone Investments Luxembourg S.à r.l.;
• Vodafone Americas 4;
• Vodafone International 1 S.à r.l.;
• Vodafone Finance UK Limited;
• Vodafone Benelux Limited;
• Vodafone Holdings Luxembourg Limited;
• Vodafone 2.;
• Vodaphone Limited;
• Vodafone Intermediate Enterprises Limited; und die• Vodafone International Holdings Limited
der Gesellschaft, jeweils gemäß § 20 Abs. 5 des AktG mitgeteilt, dass die nach §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 16 Abs. 4 AktG gemeldete Beteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG nicht mehr besteht und den vorgenannten Gesellschaftern nunmehr weder mittelbar noch unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien oder eine Mehrheitsbeteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG gehört.
2 Am 20. Dezember 2022 hat die Vodafone Europe B.V., LC Capelle aan den IJssel, Niederlande, der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der Vodafone Europe B.V. mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG gehört. Sie hält die Beteiligung über die
• Vodafone GmbH; und• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.
3 Am 20. Dezember 2022 hat die Vodafone Group Plc, darüber hinaus freiwillig mitgeteilt, dass die letztlich kontrollierende Gesellschaft, ihre Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien sowie einer Mehrheitsbeteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG (jeweils ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) mittelbar hält über die
• Vodafone European Investments (unlimited);• Vodafone International Operations Limited;• Vodafone Consolidated Holdings Limited;• Vodafone Europe B.V.;• Vodafone GmbH; und die• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.
Unterföhring, 20. Dezember 2022
Kabel Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Dezember 2022
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