Am 9. November 2022 hat die Oak Holdings GmbH ("Bieterin"), eine 100%ige
indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH, ihre Entscheidung
veröffentlicht, den Aktionären der Vantage Towers AG im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ("Übernahmeangebot")
anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag der
Vantage Towers AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf unter HRB 92244; ISIN DE000A3H3LL2; "Vantage Towers-Aktien") zu
erwerben. Die Bieterin soll Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone
GmbH und der Oak Consortium GmbH, einer von durch Global Infrastructure
Management, LLC indirekt verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie
von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen
und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder Accounts
kontrollierten Holdinggesellschaft ("Oak Consortium"), werden. Die Bieterin
beabsichtigt im Rahmen des Übernahmeangebots eine Gegenleistung in Höhe von
EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie anzubieten.
Die BaFin hat der Bieterin zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der für das
Übernahmeangebot maßgebliche volumengewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs
EUR 26,89 beträgt.
Die Bieterin hat heute ein Bewertungsgutachten (das "Bewertungsgutachten")
erhalten, das von der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
("Grant
Thornton") als neutraler Gutachterin und unabhängiger Sachverständiger
erstellt wurde. Das Bewertungsgutachten weist für die Vantage Towers AG
einen isolierten Eigenkapitalwert von EUR 13.580 Mio. oder EUR 26,85 pro
Vantage Towers-Aktie aus. Das Bewertungsgutachten wurde auf Grundlage der
Ertragswertmethode und im Einklang mit den Verlautbarungen des Instituts der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., insbesondere den IDW Standard:
"Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" (IDW S 1 i.d.F.
2008, Stand: 2. April 2008, IDW S 1) zum Bewertungsstichtag 9. November 2022
erstellt.
Die Bieterin hat außerdem am 9. November 2022 mit der ANISE ASSET HOLDING
PTE. LTD. eine Vereinbarung über die Annahme des Übernahmeangebots
(Unwiderrufliche Annahmeerklärung) in Bezug auf deren 12.286.625 Vantage
Towers-Aktien abgeschlossen (entsprechend 2,43 % des ausgegebenen
Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Vantage Towers AG) geschlossen.
Zudem haben am 14. November 2022 Vodafone Group Plc, eine mit der Bieterin
gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, und die DLM-TW
Holdings S.À R.L. einen Aktienkaufvertrag über den Verkauf und die
Übertragung sämtlicher von der DLM-TW Holdings S.À R.L. gehaltenen
20.833.333 Vantage Towers-Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 32,00 je Vantage
Towers-Aktie und somit insgesamt EUR 666.666.656,00 abgeschlossen; dies
entspricht einem Anteil von 4,12 % des ausgegebenen Grundkapitals sowie der
Stimmrechte von Vantage Towers AG. Der Kaufvertrag wurde am 16. November
2022 vollzogen. Vodafone Group Plc beabsichtigt, sämtliche 20.833.333
Vantage Towers-Aktien in das Übernahmeangebot einzuliefern.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen
zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien. Die
Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der Bieterin
an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der Angebotsunterlage
festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht wird.
Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin
enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Mitteilung kann in
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten
sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der
Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange
Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der
Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des
Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar
oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Mitteilung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr
verbundene Gesellschaften (zusammen der "Vodafone-Konzern"), die KKR & Co.
Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren
Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die
"KKR-Gesellschaften"),
Global Infrastructure Management, LLC, und/oder mit ihr verbundene
Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die
"GIP-Gesellschaften")
oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Vantage Towers-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage
Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und
damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage
Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die
Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Mitteilung enthalten sind,
gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen
eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium
und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu
aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Düsseldorf, 7. Dezember 2022
Oak Holdings GmbH
Die Geschäftsführer
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