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Freitag, 23. Dezember 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts - abschließende Entscheidung nicht vor 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe: 
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_22.html

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Entgegen der Auffassung des Landgerichts gebe es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Forderung nach einer "vollen" Entschädigung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre) keine Bagatellgrenzen, erst recht nicht in der vom Landgericht angenommenen Höhe von 5 % bzw. 10 % (für verkaufte Beteiligungen). Über diese Beschwerden entscheidet das nunmehr für Spruchverfahren zuständige (wiedererrichtete) Bayerische Oberste Landesgericht in zweiter Instanz.

Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 hat das Bayerische Oberste Landesgericht seinen Zeitplan mitgeteilt. Demnach können die Beschwerden bis zum 28. April 2023 (ergänzend) begründet werden. Die Beschwerdegegnerin UniCredit kann hierauf bis zum 15. September 2023 erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann sodann bis zu 15. Januar 2024 Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung wird daher frühestens 2024 ergehen (wobei eine Vorlage an den BGH bzw. die Zulassung einer Rechtsbeschwerde, insbesondere zur Rechtsfrage einer sog. Bagatellgrenze nicht ausgeschlossen ist). 

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

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