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Freitag, 9. Dezember 2022

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein

- Angebotsfrist für Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung endet am 19. Dezember 2022

- Vollzug des Delistings wird voraussichtlich spätestens Ende Dezember 2022 wirksam werden


Frankfurt am Main, Deutschland, 8. Dezember 2022. Die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine aktiengesellschaft ("a.a.a. AG") plant im Zuge ihres öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots an die Aktionäre der a.a.a. AG ("AAA-Aktionäre") den Rückzug von der Börse. Hierfür hat die a.a.a. AG am 6. Dezember 2022 den Widerruf der Zulassung der ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. AAA-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot der a.a.a. AG zu 2,17 € in bar je Aktie noch vor der Einstellung der Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse annehmen. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. November 2022 begonnen und wird am 19. Dezember 2022 um 24 Uhr (MEZ) enden. Das Delisting-Rückerwerbsangebot ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der a.a.a. AG am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots spätestens Ende Dezember 2022 wirksam werden. Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel mit Aktien der a.a.a. AG am regulierten Markt eingestellt. Dies kann Einschränkungen der Handelbarkeit der Aktien der a.a.a. AG zur Folge haben und zu damit einhergehenden Kursverlusten der Aktien der a.a.a. AG führen. Weitere Informationen zum Delisting-Rückerwerbsangebot sind unter https://www.aaa-ffm.de/delisting-rueckerwerbsangebot.htm verfügbar.

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