Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 6. Dezember 2022

Anfechtungsklagen gegen Verkaufsbeschluss der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin

WKN 500800 / ISIN DE0005008007

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft vom 31. August 2022 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Ermächtigungsbeschluss zum Verkauf und zur Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft) haben fünf Aktionäre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben. Drei von ihnen haben zusätzlich gegen Tagesordnungspunkt 5 (Wahl zum Aufsichtsrat) Anfechtungsklage erhoben.

Diese Klagen sind beim Landgericht Berlin rechtshängig und wurden unter dem führenden Az. 95 O 69/22 zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

Berlin, im November 2022

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2022

Keine Kommentare: