Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Absatz 1 derVerordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
Würzburg, 13. Dezember 2022. Wie in der Ad-hoc Meldung vom 9. Dezember 2022
bereits als wahrscheinlich angekündigt, hat der Vorstand der va-Q-tec AG
("va-Q-tec") heute, auf der Grundlage eines heute vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats gefassten Beschlusses, eine
Zusammenschlussvereinbarung mit der sotus 861. GmbH (künftig: Fahrenheit
AcquiCo GmbH) ("Bieterin") und ihrer Alleingesellschafterin, die jeweils vom
EQT X Fonds kontrolliert werden (nachfolgend gemeinsam mit der Bieterin "EQT
Private Equity"), zur Unterstützung des langfristigen Wachstums der va-Q-tec
im Wege einer strategischen Partnerschaft abgeschlossen. In diesem
Zusammenhang hat EQT Private Equity heute bekanntgegeben, dass beabsichtigt
ist, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an
die Aktionäre der va-Q-tec zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Namensaktien
der va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668) ("va-Q-tec-Aktien") gegen
Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 26,00 je va-Q-tec-Aktie abzugeben.
Das angekündigte Übernahmeangebot von EQT Private Equity entspricht einer
Prämie von 97,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der
va-Q-tec-Aktie der vergangenen drei Monate bis zum 9. Dezember 2022, dem
Tag, an dem die Ad-hoc Mitteilung zum voraussichtlich kurzfristigen
Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung veröffentlicht wurde.
In der Zusammenschlussvereinbarung haben sich va-Q-tec und EQT Private
Equity auf die Bedingungen des Übernahmeangebots verständigt. Vorbehaltlich
u.a. der Prüfung der von EQT Private Equity noch zu veröffentlichenden
Angebotsunterlage, unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat von va-Q-tec das
Übernahmeangebot. Die Zusammenschlussvereinbarung sieht im Falle einer
erfolgreichen Durchführung des Übernahmeangebots vor, dass EQT Private
Equity das Service- und System-Geschäfts der va-Q-tec für die Pharmabranche
mit einer ihrer Portfoliogesellschaften, der Envirotainer AB
("Envirotainer"), an der EQT Private Equity bereits eine mittelbare
Mehrheitsbeteiligung hält, verbinden und das Geschäft der va-Q-tec im
Bereich der thermischen Energieeffizienz und Thermoboxen in einer
eigenständigen, neuen Gesellschaft langfristig weiterentwickeln will.
Darüber hinaus beabsichtigt EQT Private Equity ein Delisting der va-Q-tec.
Das Übernahmeangebot wird marktübliche Vollzugsbedingungen enthalten,
insbesondere eine Mindestannahmequote von 62,5 % des bestehenden
Grundkapitals vorsehen sowie unter dem Vorbehalt der Erteilung
regulatorischer Freigaben stehen. Die Gründerfamilien der va-Q-tec AG halten
insgesamt 3.464.635 va-Q-tec-Aktien, dies entspricht 25,8 % aller
va-Q-tec-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden und auf die
Mindestannahmequote angerechnet werden. Die Gründerfamilien der va-Q-tec AG
haben sich dazu verpflichtet, den überwiegenden Teil der von ihnen
gehaltenen va-Q-tec-Aktien in die Bieterin einzubringen und gemeinsam mit
EQT Private Equity in va-Q-tec investiert zu bleiben.
Im Rahmen des Abschlusses der Zusammenschlussvereinbarung mit EQT Private
Equity hat der Vorstand der va-Q-tec heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2022/1 um rund 10 % gegen Bareinlagen unter
Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung"). Die
Durchführung der Kapitalerhöhung steht unter dem Vorbehalt des Vollzugs des
Übernahmeangebots. Nach Vollzug des Übernahmeangebots werden die neuen
Aktien von EQT Private Equity zu einem Preis von EUR 26,00 je Aktie
gezeichnet. Das Grundkapital der va-Q-tec erhöht sich damit nach
Durchführung der Kapitalerhöhung von EUR 13.415.000,00 um EUR 1.341.500 auf
EUR 14.756.500. Der Erlös der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 34.879.000
dient unter anderem der Finanzierung des weiteren Wachstums der va-Q-tec.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung hat die
Bieterin dem Vorstand der va-Q-tec zudem ein Verlangen auf Einleitung von
Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des Übernahmeangebots übermittelt.
Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und
Aufsichtsrat der va-Q-tec AG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot
abgeben und veröffentlichen.
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