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Montag, 19. Dezember 2022

EU-Kommission genehmigt Uniper-Übernahme durch Deutschland

Deutschland darf das Energieunternehmen Uniper nach einer Entscheidung der EU-Kommission weitgehend verstaatlichen. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen diesen Schritt, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. Den Maßnahmen für die Rettung des Unternehmens müssen noch die Uniper-Aktionäre am Montag, den 19. Dezember 2022, auf einer außerordentlichen, virtuell durchgeführten Hauptversammlung zustimmen (Beginn: 12 Uhr).

Uniper-Chef Klaus-Dieter Maubach wird sich auf der außerordentlichen Hauptversammlung mit drängenden Worten an die Aktionäre des schwankenden Energiekonzerns richte "Ohne die notwendigen Mittel aus den Kapitalerhöhungen ist der Fortbestand Unipers gefährdet", heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft. Sofern die Anteilseigner den geplanten Kapitalerhöhungen nicht zustimmten, müsste das Management sehr kritisch die sogenannte Fortbestehensprognose für Uniper überprüfen, so der Vorstandvorsitzende laut dem im Vorfeld veröffentlichten Redemanuskript.

Uniper ist wegen des russischen Gas-Lieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Gaspreise dadurch vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teuer auf dem Gasmarkt kaufen, um eigene Lieferverträge zu günstigeren Konditionen zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt. Als die Energiepreise in der derzeitigen Krise am höchsten waren, machte Uniper durch Gasbeschaffung täglich EUR 200 Millionen, berichtete Konzernchef Klaus-Dieter Maubach Anfang Dezember.

Mit dem frischen Geld aus den Kapitalerhöhungen will der Konzern sein geschwächtes Eigenkapital wiederherstellen und die Fortführung der Gesellschaft sichern. Ende September belief sich Unipers realisierter Verlust bereits auf EUR 10 Milliarden, bis Ende des Jahres wird er sich voraussichtlich auf EUR 14 Milliarden ansteigen.

Derzeit geht man davon aus, dass die Rettung von Uniper den Staat insgesamt mehr als EUR 30 Milliarden kosten wird. Das Paket sieht unter anderem eine Kapitalerhöhung über EUR 8 Milliarden vor sowie den Erwerb der bisher von dem Hauptaktionär Fortum gehaltenen Uniper-Aktien. Deutschland soll dafür EUR 1,70 je Uniper-Aktie zahlen. Anschließend würde der Bund etwa 98,5 % der Anteile an Uniper besitzen. 

Darüber hinaus soll auf der Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 25 Mrd. durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen geschaffen werden (Genehmigtes Kapital), da die anfängliche Barkapitalerhöhung von EUR 8 Mrd. allein nicht ausreichen werde, um Uniper zu stabilisieren. Das Genehmigte Kapital soll genutzt werden, um das durch erwartete weitere Verluste in 2022, 2023 und 2024 geschwächte Eigenkapital teilweise wiederherzustellen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird dabei ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich der Bund oder eine Einheit des Bundes (vgl. § 29 Abs. 6 EnSiG) zugelassen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission erläuterte, dass noch eine Entscheidung zu den Staatshilfen für Uniper ausstehe. Die an diesem Freitag erfolgte Entscheidung sei unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Für die Genehmigung staatlicher Beihilfen kann die EU-Kommission Auflagen erlassen. Wann eine Entscheidung zu den Uniper-Hilfen getroffen wird, ist nicht klar. 

Der Gas-Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden und spielt damit eine zentrale Rolle für die Erdgasversorgung von Deutschland. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Uniper-Kunden ebenfalls in große Schwierigkeiten gebracht hätte.

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