- Annahmefrist läuft ab heute bis zum 10. Januar 2023
- Gegenleistung von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie beinhaltet einen
Aufschlag von 19 % auf den von der BaFin mitgeteilten volumengewichteten
3-Monats-Durchschnittskurs sowie auf die nach den Grundsätzen des IDW S
1 erstellte Bewertung von Grant Thornton.
- Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßen das
Übernahmeangebot
Die Oak Holdings GmbH (die "Bieterin") hat heute von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Gestattung zur Veröffentlichung
der Angebotsunterlage für ihr Übernahmeangebot in Bezug auf alle
ausstehenden, nicht von der Bieterin gehaltenen, auf den Namen lautenden
Stückaktien ohne Nennbetrag an der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2; die
"Vantage Towers-Aktien") erhalten (das "Übernahmeangebot").
Die Annahmefrist beginnt am 13. Dezember 2022 und läuft bis zum 10. Januar
2023. Während dieses Zeitraums haben Aktionäre der Vantage Towers AG die
Möglichkeit, ihre Vantage Towers-Aktien in das Übernahmeangebot
einzureichen. Das Übernahmeangebot ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle
gebunden. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich im H1 2023 vollzogen
werden, nachdem sämtliche behördliche Genehmigungen vorliegen.
Die Bieterin bietet den Minderheitsaktionären der Vantage Towers AG eine
Geldleistung für das Übernahmeangebot von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie
(die "Angebotsgegenleistung"). Die Angebotsgegenleistung beinhaltet einen
attraktiven Aufschlag von 19 % auf den von der BaFin als Mindestpreis für
das Übernahmeangebot mitgeteilten volumengewichteten
3-Monats-Durchschnittskurs (EUR 26,89). Darüber hinaus beinhalt die
Angebotsgegenleistung einen Aufschlag von 19 % auf die Bewertung (EUR 26,85)
gemäß der von der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("Grant
Thornton") als neutraler Gutachter und unabhängiger Sachverständiger
erstellten gutachterlichen Stellungnahme (die "Gutachterliche
Stellungnahme").
Die Gutachterliche Stellungnahme wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des
IDW S 1 erstellt. Die Bieterin empfiehlt allen Minderheitsaktionären, das
Übernahmeangebot anzunehmen.
Die Bieterin hat mit der ANISE ASSET HOLDING PTE. LTD eine unwiderrufliche
Annahmeerklärung zur Annahme des Übernahmeangebots abgeschlossen; die
Beteiligung von ANISE ASSET HOLDING PTE. LTD entspricht 2,4 % des
Grundkapitals der Vantage Towers AG. Darüber hinaus beabsichtigt die
Vodafone Group Plc, das Übernahmeangebot für eine Beteiligung in Höhe von
4,1 % des Grundkapitals der Vantage Towers AG anzunehmen, die sie von der
DLM-TW Holdings S.À. R.L. erworben hat. Infolgedessen wird die Bieterin eine
Beteiligung in Höhe von mindestens 88,2 % des Grundkapitals der Vantage
Towers AG bei Vollzug des Übernahmeangebots halten, und zwar unabhängig von
dem Erhalt weiterer Annahmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage
Towers haben erklärt, dass sie vorbehaltlich der Prüfung der
Angebotsunterlage beabsichtigen, den Minderheitsaktionären die Annahme des
Übernahmeangebots zu empfehlen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen
zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der BaFin verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien.
Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der
Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der
Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin
veröffentlicht wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf
die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten
sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der
Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange
Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der
Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des
Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar
oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr
verbundene Gesellschaften (zusammen der "Vodafone-Konzern"), die KKR & Co.
Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren
Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die
"KKR-Gesellschaften"),
Global Infrastructure Partners und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften
sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die
"GIP-Gesellschaften")
oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der
"Vantage
Towers-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind
oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter
anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum
Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
"hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten",
"würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung
gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete
Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen
oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten
oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die
Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete
Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse
eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere
tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage
Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und
damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage
Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die
Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind,
gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen
eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium
und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu
aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Düsseldorf, 13. Dezember 2022
Oak Holdings GmbH
Die Geschäftsführer
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