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Mittwoch, 14. Dezember 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG hat das LG Leipzig die Sache am  8. November 2022 verhandelt und die Prüferin I-Advise AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu ihrem Prüfungsbericht angehört. Mit nunmehr zugestelltem Beschluss vom 9. Dezember 2022 hat das Landgericht die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Zutreffend sei eine Unternehmensbewertung nach dem Net Asset Value (NAV) erfolgt, da die Gesellschaft nur noch rein vermögensverwaltend tätig gewesen sei (S. 10 ff). Der Umstand, dass die Ausleihungen des Gesellschaftsvermögens ausschließlich an die Antragsgegnerin und in deren Interesse erfolgt seien, stehe dem nicht entgegen. Eine deswegen von Antragstellerseite vorgebrachte Pflichtwidrigkeit des Vorstands sei nicht anzunehmen. Auch ein Überwachungsverschulden des Aufsichtsrats liege nicht vor. Ein etwa bestehender Schadensersatzanspruch der Gesellschaft könne auch nicht durchgesetzt werden. Es sei  nicht zu erwarten, dass die Antragsgegnerin als Alleinaktionärin die Verfolgung und Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen den Vorstand in Gang setze (S. 18 - was allerdings einen Zirkelschluss darstellen dürfte). Die Minderheitsaktionäre hätten auch nicht deswegen nach § 142 Abs. 2 AktG die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers beantragt.

Die körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge blieben unberücksichtigt, da bei der angewendeten NAV-Methode die zukünftigen Überschüsse des Unternehmens unberücksichtigt blieben (S. 20 - was wiederum ein Zirkelschluss sein dürfte).

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das OLG Dresden.

LG Leipzig, Beschluss vom 9. Dezember 2022, Az. 01 HK O 2568/21
Rolle u.a. ./. Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s.
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Dr. Helmut Kaiser, 73240 Wendlingen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

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