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Mittwoch, 14. Dezember 2022

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG: Entscheidungsverkündung am 30. Juni 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ams-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht München I die Verhandlung am 1. und 2, Dezember 2022 fortgesetzt  und die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Matthias Popp und Herrn WP Dr. Frederik Ruthardt, c/o Ebner Stolz, angehört. Erörtert wurden die Planungen, die Aufwendungen und Margen, Synergien, Thesaurierung/Ausschüttung sowie der Kapitalisierungszinssatz, dort insbesondere der Beta-Faktor und die Zusammensetzung der Peer Group.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Freitag, den 30. Juni 2023, bestimmt.

LG München I, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./ ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main 

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