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Freitag, 2. Dezember 2022

ADVA Optical Networking SE: Außerordentliche Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu und wählt Aufsichtsratsmitglieder

Corporate News

- Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit über 98 % der abgegebenen Stimmen 

-  Frank Fischer und Dr. Eduard Scheiterer von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt   

München, Deutschland. 1. Dezember 2022. Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ("Vertrag") zwischen der Adtran Holdings, Inc., ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen mit einer Mehrheit von 98,04 % aller abgegebenen Stimmrechte zugestimmt.

Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.

Der Vertragsschluss ist ein wichtiger Schritt, die Zusammenarbeit zwischen der ADVA und Adtran Holdings, die mit dem Abschluss des Business Combination Agreements (Zusammenschlussvereinbarung) am 30. August 2021 begonnen hat, zu vertiefen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der ADVA. Frühestens wird der Vertrag jedoch zu Beginn des am 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres von ADVA wirksam.

Neben der Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Vertrag stand die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Tagesordnung. Die Aktionärinnen und Aktionäre der ADVA haben Herrn Frank Fischer und Herrn Dr. Eduard Scheiterer in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Frank Fischer, Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener Kanzlei, und Herr Dr. Eduard Scheiterer, ehemaliger Geschäftsführer der ADTRAN GmbH sowie Senior Vice President für Forschung und Produktentwicklung für die ADTRAN, Inc., sind bereits seit September 2022 bzw. Oktober 2022 als gerichtlich bestellte Mitglieder im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE aktiv. Die gestrige Hauptversammlung hat sie nunmehr in den Aufsichtsrat gewählt und folgte damit den Kandidatenvorschlägen des Aufsichtsrats.

Die Gewählten folgen auf Herrn Nikos Theodosopoulos und Herrn Michael Aquino, die aufgrund von Amtsniederlegungserklärungen vom 4. August 2022 bzw. vom 24. September 2022 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden sind. 

"Wir danken den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre wertvollen Beiträge in den zurückliegenden Jahren und wünschen ihnen alles Gute für ihre Zukunft," erklärte die Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Johanna Hey. "Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern, die mit ihrer ausgewiesenen Expertise und ihrer internationalen Erfahrung das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats bereichern werden."

Über ADVA 

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von ADVA. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter www.adva.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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