Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 23. August 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I ordnet Geheimhaltung der Margen für Verbrenner- und Elektromodelle an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I bei dem Verhandlungstermin am 27. April 2023 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herrn WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. Die Prüfer erklärten dabei, angeforderte Unterlagen zu den Margen für Verbrenner- und Elektromodelle nachzureichen.  

Die Antragsgegnerin Volkwagen AG beantragte daraufhin, Informationen zu Margen für Verbrenner- und Elektromodelle der AUDI AG den Antragstellern sowie der gemeinsamen Vertreterin nicht zugänglich zu machen. Bei den für 2025 geplanten Margen handele es sich um Geschäftsgeheimnisse. Interne Kalkulationen stellten Betriebsgeheimnisse dar, über die Verschwiegenheit zu wahren sei.

Mit Beschluss vom 17. August 2023 hat das Gericht eine entsprechende Geheimhaltung angeordnet. Der auf § 7 Abs. 7 Satz 2 SpruchG gestützte Antrag sei zulässig und begründet. Zum Geheimhaltungsbedürfnis führt das Gericht aus:

"Planzahlen wie die genaue Ermittlung der Margen der Fahrzeuge mit Verbrennermotor einerseits und der Elektrofahrzeuge gehören zu den Geschäftsgeheimnissen. Die Antragsgegnerin hat nachvollziehbar vorgetragen, dass aus einer weitergehenden Veröffentlichung von Planzahlen in größerer Detailtiefe strategische Überlegungen zur Planung Rückschlüsse auf Details der Geschäftstätigkeit zulassen; insbesondere könnten aus einer detaillierteren Planung von Umsätzen und Erträgen Rückschlüsse auf die Kalkulation der Preise gezogen werden (vgl. LG München I AG 201, 501, 502; Dorn in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl. § 7 SpruchG Rdn. 76; Mennicke in: Lutter, UmwG § 7 SpruchG Rdn. 18). Vorliegend besteht auf der Ebene einzelner Fahrzeuge intern eine Ergebnisbeitragsmarge, wo bestimmte, den Modellen direkt zuordenbare Kosten Berücksichtigung finden. Aus derartigen kalkulatorischen Deckungsbeiträgen lässt sich ein gewichteter Durchschnittswert der Ergebnisbetragsmargen von Verbrennerfahrzeugen einerseits und Elektrofahrzeugen andererseits herleiten. Interne Deckungsbeiträge wären für Wettbewerber der Gesellschaft von hoher Bedeutung hinsichtlich des Einsatzes von Produktionsfaktoren und der Gestaltung von Preisstrategien. Auch wenn aufgrund neuerer Entscheidungen der Gesellschaft im Jahr 2022 einzelne Modelle mit Verbrennungsmotoren nicht mehr produziert werden, die in die Planung noch eingeflossen sind, bleibt aus den Zahlen die Tendenz erkennbar, wie sich die Bruttomargen entwickeln. Für die Wichtigkeit und damit Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Zahlen spricht auch die Tatsache, dass die AUDI AG diese Kennzahlen in ihren Finanzberichten nicht veröffentlicht. Der Umstand der Ernennung eines neuen CEO ändert daran auch nichts, selbst wenn neue Renditeanforderungen ausgegeben wurden, weil die langfristigen Tendenzen im Verhältnis des Verbrenner- zum Elektroantrieb dadurch nicht berührt werden.

Demgegenüber vermag das Interesse der Antragsteller nicht zu überwiegen. Für die Ableitung der Ergebnisse aus der Phase I ist das Preis-Mengen-Gerüst von zentraler Bedeutung, nicht dagegen die genauen Margen für die beiden aktuell am Markt erhältlichen Antriebsarten für die von der Gesellschaft produzierten Fahrzeuge. Auf die zentrale Bedeutung des Preis-Menge-Gerüsts unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, der regionalen Wettbewerbssituation und der regionalen Veränderungen haben die Abfindungsprüfer im Rahmen der Anhörung auch hingewiesen."

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

MS Industrie AG: Abschluss des öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots und erfolgreicher Vollzug des Segmentwechsels

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

München (22.08.2023/10:00) - Der Vorstand der MS Industrie AG teilt mit, dass das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot der MS ProActive Verwaltungs GmbH vom 22. Juni 2023 am 09. August 2023 um 24:00 Uhr geendet hat und für insgesamt 3.216.275 MS-Aktien (entsprechend 10,72 % des Grundkapitals der MS Industrie AG) angenommen wurde. Gemäß anschließender Stimmrechtsmeldung der MS ProActive Verwaltungs GmbH erhöhte sich ihr Stimmrechtsanteil (inkl. Zurechnungen) am 10. August 2023 auf insgesamt rund 25,90 % des Grundkapitals der MS Industrie AG.

Nach Abschluss dieser für einen Segmentwechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme hat die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der MS Industrie AG mit Bescheid vom 17. August 2023 die Zulassung zum Handel der MS-Aktie im regulierten Markt (General Standard) mit Ablauf des heutigen 22. August 2023 widerrufen.

Da die Aktien der MS Industrie AG bereits parallel seit dem 01. Juni 2023 zum Handel im Marktsegment m:access der Börse München einbezogen sind, ist der Segmentwechsel im Rahmen eines Downgrades nun vollständig vollzogen. Der Handel der MS-Aktien ist und bleibt weiterhin über das elektronische Handelssystem XETRA gewährleistet; ebenso im Freiverkehr an nahezu allen anderen inländischen Börsenplätzen.

Dr. Andreas Aufschnaiter, Vorstand der MS Industrie AG: "Wir freuen uns über den reibungslosen und erfolgreich abgeschlossenen Segmentwechsel und bekennen uns - wie schon mehrfach kommuniziert - zu einer nachhaltigen Börsenpräsenz und Investor Relations Arbeit unserer wachsenden Industriegruppe. Wir denken, dass wir nun in einem für mittelständische Unternehmen unseres Erachtens besser passenden regulatorischen Umfeld gut, gerade auch im Sinne unserer Investoren, aufgestellt sind."

Hintergrund:

Die MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) mit Sitz in München ist die Muttergesellschaft einer fokussierten Technologiegruppe mit den beiden Geschäftsfeldern der Antriebstechnik ("MS XTEC", ehemals "MS Powertrain": Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren sowie hybride und elektrische Antriebsformen) und der Ultraschalltechnik ("MS Ultrasonic": Sondermaschinen, Serienmaschinen sowie Ultraschallsysteme und -komponenten). Zu den wesentlichen Kundenbranchen zählen die weltweite Nutzfahrzeug- und die PKW-Industrie, gefolgt von der Verpackungsmaschinenindustrie, der Medizintechnik und weiteren kunststoffverarbeitenden Branchen sowie dem allgemeinen Maschinen- und Anlagenbau. Die Gruppe erwirtschaftet aktuell ein jährliches Umsatzvolumen von ca. 235 Mio. Euro mit über 800 festangestellten Mitarbeitern an fünf Produktionsstandorten, davon zwei in Deutschland und jeweils einem in den USA, Brasilien und China.

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG

Tion Renewables AG
Grünwald

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Hopper BidCo GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört.

Ferner wurde uns mitgeteilt, dass den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG jeweils eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört, da den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils die von der Hopper BidCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Tion Renewables AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist:

• SCUR-Alpha1567 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• SCUR-Alpha 1568 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Boè TopCo GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Hopper TopCo General Partner GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Boe HoldCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• Boe TopCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure Investments S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure S.à r.l. SICAF-RAIF - No. 1 mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure Collect SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure (No. 1) SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure (General Partner) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Holdings S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Treasury AB mit Sitz in Stockholm, Schweden; und

• EQT AB (publ.) mit Sitz in Stockholm, Schweden. 

Grünwald, im August 2023

TION RENEWABLES AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. August 2023

Dienstag, 22. August 2023

Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Berlin

Bekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Bellevue Investments GmbH § Co. KGaA gibt gemäß den Bestimmungen der §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:

Ein Aktionär der Gesellschaft hat am 1. Juni 2023 Anfechtungsklage erhoben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.05.2023 unter den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, 8.3 und 9 gefassten Beschlüssen über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021/22, die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Einberufung, Ort und Teilnahme sowie die Bestätigung nach § 244 AktG zu den Tagesordnungspunkten 1 (Feststellung des Jahresabschlusses), 3 (Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin) und 6 (Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen) der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022.

Die Klage wird bei dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 49/23 geführt.

Außerdem haben drei Aktionäre am 19. Juni 2023 Anfechtungsklage erhoben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.05.2023 unter den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.1-8.3 sowie 9.1.-bis 9.4. gefassten Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/22, die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/22, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023,die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen, die Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand, das Grundkapital und die Einberufung, Ort und Teilnahme sowie über die Bestätigung nach § 244 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung des Jahresabschlusses), 3 (Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin) und 6 (Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen) der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022.

Die Klage wird beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 93 O 54/23 geführt.

Berlin, im August 2023

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin


Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2023

Montag, 21. August 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger kündigt Vorlage seines Gutachtens in den nächsten Wochen an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher angekündigt, sein Gutachten in den nächsten Wochen fertigzustellen, nachdem die Antragsgegnerin die angeforderten Unterlagen in einem für ihn zugänglichen Datenraum eingestellt habe. Ein Termin zur Erörterung der noch offenen Fragen könne daher noch vor Ende des Jahres - soweit erforderlich - stattfinden.

Das LG Dortmund hat bei der Antragsgegnerin den vom Gutachter erbetenen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von EUR 100.000,- netto (zzgl. USt. EUR 119.000,-) angefordert (nach bereits angeforderten EUR 150.000,- netto).

Das Gericht hatte mit einer "Anordnung nach § 7 Abs. 7 SpruchG" vom 28. April 2023 eine umfassende Vorlage von Unterlagen angeordnet ("Die Vorlagepflicht an den Sachverständigen besteht uneingeschränkt."): https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_9.html

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Geplante Verschmelzung der ADLER Immo Invest GmbH auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin
AG Berlin (Charlottenburg), HRB 180360 B

Hinweis auf die Verschmelzung der ADLER Immo Invest GmbH auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 Satz 3 UmwG


Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 180360 B, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der ADLER Immo Invest GmbH, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 233644 B, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG).

Der Verschmelzungsvertragsvertragsentwurf wurde am heutigen Tage zum Register der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft eingereicht.

Da sich das gesamte Stammkapital der ADLER Immo Invest GmbH in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der ADLER Immo Invest GmbH nach § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Da sich das gesamte Stammkapital - und damit mindestens neun Zehntel des Stammkapitals - der ADLER Immo Invest GmbH in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zur Aufnahme der ADLER Immo Invest GmbH nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG ebenfalls nicht erforderlich.

Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Satzung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft enthält insofern keine abweichenden Festlegungen (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). Einberufungsverlangen können an die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, gerichtet werden.

Ab dem heutigen Tag liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und der ADLER Immo Invest GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft aus (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 UmwG). Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 6 UmwG). Die Unterlagen können dem Aktionär mit dessen Einwilligung auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 7 UmwG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Geschäftsräume i.S.d. § 62 Abs. 3 S. 1 UmwG der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft in der Hedemannstraße 28, 10963 Berlin, befinden.

Berlin, den 25. Juli 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2023

Gewinnabführungvertrag mit der Deutschen Balaton Immobilien I AG eingetragen und bekannt gemacht

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Immobilien I AG am 31. Juli 2023 hat dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der MISTRAL Media AG und ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Balaton Immobilien I AG zugestimmt. Dieser Unternehmensvertrag wurde am 16. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist für eine Überprüfung).

Aus der Handelsregistereintragung:

"Mit der „MISTRAL Media AG“, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 100226) wurde am 31.07.2023 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 31.07.2023 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen."

Bei der MISTRAL Media AG verlangt die Konzernmutter Deutsche Balaton AG einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out).

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf!

Teilnahme an der am 20. September 2023 stattfindenden Hauptversammlung von hoher Bedeutung

In den vergangenen acht Monaten hat das Management der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA nach Einschätzung der SdK am Kapitalmarkt massiv an Vertrauen verspielt. Anstatt wie lange von der SdK gefordert ein Uplisting in den geregelten Markt durchzuführen, wurde – auch widersprüchlich zur Kommunikation des Managements selbst aus dem Jahr 2022 – nun Anfang des Jahres ein Delisting der Aktie (WKN: A0JK2A / ISIN: DE000A0JK2A8) aus dem qualifizierten Freiverkehr angekündigt und zum 30. Juni 2023 durchgeführt. Die Konsequenz war ein starker Kursverfall, welcher den Aktionären erhebliche Buchverluste beschert hat.

Mit Blick auf die anstehende Hauptversammlung am 23. September 2023 vertritt die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bereits zahlreiche Aktionäre und ruft hiermit alle Aktionäre auf, sich ihr anzuschließen. Unter anderem wird die SdK auf der kommenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer angemessenen Dividende fordern. Mehr Informationen zur genauen Vorgehensweise und den Forderungen der SdK finden Sie auf dem YouTube-Kanal „SdK – Die Anlegergemeinschaft“ im Video „Die Akte Aurelius: Warum sich JETZT etwas ändern muss!“.

Informationen zur Stimmrechtsübertragung finden Sie unter https://sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/

Für Rückfragen steht die SdK Ihren Mitgliedern gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 20208460-0 zur Verfügung.

München, den 21. August 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA!

Squeeze-out bei der MISTRAL Media AG zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am Freitag, den 22. September 2023, soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft beschlossen werden.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, folgenden Übertragungsbeschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MISTRAL Media AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg als Hauptaktionärin übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Deutsche Balaton AG. Die Barabfindung beträgt 5,90 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MISTRAL Media AG.“"

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG: OLG Hamburg bestätigt erstinstanzliche Anhebung der Barabfindung auf EUR 699,06

Generali Deutschland AG
München

als Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG
- ISIN DE0008404500 / WKN 840450 -

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, gibt die Generali Deutschland AG (vormals AMB Generali Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, Az. 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, Az. 13 W 24/22, bekannt:
 
Beschluss
 
In der Sache
 
1) ..., [Antragsteller]
...
26) Dr. Schultz-Süchting, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Festsetzung der angemessenen Abfindung
 
gegen
 
AMB Generali Holding AG, Aachener und Münchener Allee 9, 52074 Aachen,
- Antragsgegnerin -
 
Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Benrather Straße 18 - 20, 40213 Düsseldorf
 
beschließt das Landgericht Hamburg - Kammer 4 für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Knudsen, den Handelsrichter Dr. Lischke und den Handelsrichter Reick am 31.05.2021:
 
Die Barabfindung wird auf € 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.
 
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin.
 
Hinweise zur Abwicklung der Nachzahlung auf die Abfindung werden in Kürze separat bekannt gemacht. 
 
München, im August 2023
 
Generali Deutschland AG
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. August 2023

Samstag, 19. August 2023

LEONI AG: Kapitalherabsetzung auf Null ohne Bezugsrecht der Altaktionäre entsprechend dem Restrukturierungsplan (StaRUG)

LEONI AG
Nürnberg

ISIN: DE0005408884 / WKN 540888

Die LEONI AG mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 202 (nachfolgend auch die "Gesellschaft"), hat einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) zur Erörterung und Abstimmung gebracht (der "Restrukturierungsplan"). Die öffentliche Restrukturierungssache wurde unter dem Aktenzeichen RES 397/23 geführt. Der Restrukturierungsplan wurde von den Planbetroffenen im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 31. Mai 2023 angenommen, anschließend durch Beschluss des Restrukturierungsgerichts vom 21. Juni 2023, verkündet am 21. Juni 2023, gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 StaRUG bestätigt. Der Bestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts ist seit dem 17. Juli 2023 rechtskräftig.

Die Planbetroffenen haben im Restrukturierungsplan beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 32.669.000,00, eingeteilt in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend die "Altaktien"), im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 herabzusetzen (die "Kapitalherabsetzung") und zugleich das Grundkapital von (nach Herabsetzung) EUR 0,00 um EUR 50.000.000,00 auf einen Betrag von EUR 50.000.000,00 durch Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je EUR 1,00 (nachfolgend die "Neuen Aktien") wieder zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung").

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Form einer vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung aller Aktien und in voller Höhe zu dem Zweck, Wertminderungen und sonstige Verluste auszugleichen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurde in dem Restrukturierungsplan die L2-Beteiligungs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 279796 ("L2") zugelassen. Die L2 hat ihren Sitz zwischenzeitlich nach Nürnberg verlegt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HR B 41815 eingetragen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber der Altaktien (nachfolgend die "Altaktionäre") der Gesellschaft wurde in dem Restrukturierungsplan ausgeschlossen.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung sowie die Wiedererhöhung des Grundkapitals wurden am 18. August 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und wieder erhöht.

Mit Eintragung der Herabsetzung des bisherigen Grundkapitals auf EUR 0,00 sind die Altaktien und die daraus folgenden Mitgliedschaftsrechte erloschen und die Börsennotierung der Altaktien hat automatisch geendet. Da das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen und ausschließlich die L2 zur Zeichnung der Neuen Aktien zugelassen worden ist, sind die Altaktionäre seit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung und künftig nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt. Die L2 ist demgemäß die Alleinaktionärin der LEONI AG.

Mit Record-Tag 23. August 2023 abends und Valuta 24. August 2023 werden die 32.669.000 girosammelverwahrten Altaktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zusammengelegt und wertlos ausgebucht. Die Altaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die die Altaktien verbriefende Globalurkunde wird aus der Girosammelverwahrung entnommen und entwertet.

Gebührenerstattungen von Seiten der LEONI AG sind nicht vorgesehen. 

Nürnberg, im August 2023

LEONI AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. August 2023

Freitag, 18. August 2023

Eintragung des Restrukturierungsbeschlusses bei der Leoni AG führt zum Erlöschen der bestehenden Aktien und zum Delisting

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Durch den heute im Handelsregister eingetragenen Beschluss nach dem StaRUG wurde das Grundkapital der Leoni AG auf Null herabgesetzt. Die bislang börsennotierten Aktien sind damit erloschen. An der anschließenden, gleichzeitig eingetragenen Kapitalerhöhung hat nur die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer teilgenommen.

Bekanntmachung am 18. August 2023 im Registerportal:

"Durch den gestaltenden Teil des Restrukturierungsbeschlusses des Amtsgericht Nürnberg vom 21.06.2023 (RES 397/23) rechtskräftig seit dem 14.08.2023 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 Euro und anschließend die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 Abs. 1 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. § 4 Abs. 5 und 6 wurden ersatzlos gestrichen.

Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.

Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt."

Zu der gestrigen Ad-hoc-Meldung der Leoni AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/leoni-ag-erwartet-heute-wirksamwerden.html

GERRY WEBER International AG: Sämtliche Gläubigergruppen stimmen dem Restrukturierungsplan mit großer Mehrheit zu

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Halle/Westfalen, 18. August 2023 – Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem StaRUG haben heute sämtliche Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit großer Mehrheit für den Restrukturierungsplan gestimmt und diesen mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.

Bei Umsetzung des Restrukturierungsplans und der mit ihm verbundenen Vereinbarungen werden der GWI (und damit der GERRY WEBER Gruppe) neue Kreditmittel zur Verfügung stehen und wird die GWI in erheblichem Umfang entschuldet. Da das Grundkapital der GWI aufgebraucht ist, begleitet ein vollständiger Kapitalschnitt die Restrukturierungsmaßnahmen auf der Fremdkapitalseite. Der Kapitalschnitt umfasst zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf null, so dass die derzeitigen Aktionäre der GWI kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erlischt. Zum anderen umfasst der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf EUR 50.000,00. Die neuen Aktien sollen vollständig von einem Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet werden. Der Kapitalschnitt soll nach der gerichtlichen Planbestätigung erfolgen, die nach Eintritt der im Restrukturierungsplan vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erfolgen kann.

Das Restrukturierungsgericht Essen hat den Termin zur Bestätigung des Restrukturierungsplans auf den 27. September 2023 anberaumt. 

____________

Anmerkung der Redaktion:

Bei GERRY WEBER handelt es sich um den zweiten StaRUG-Fall nach der heute erfolgten Eintragung des Restrukturierungsplans bei der Leoni AG. Im Fall Softline AG soll es wenigstens eine Abfindung von EUR 1,- je Aktie geben.

Eine mögliche Anwendung des StaRUG wird derzeit auch in den Fällen VARTA und HELMA diskutiert. 

Petro Welt Technologies AG: Beendigung der Notierung von PeWeTe-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse

Wien, 18. August 2023

Mit Bescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 17. August 2023 wurde die Zulassung der Aktien der Petro Welt Technologies AG, AT0000A00Y78, zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen widerrufen. Als Folge des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) entfällt auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Aufgrund der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär (Squeeze-Out) ist ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet, was dazu geführt hat, dass der Börsenhandel in den Aktien der Petro Welt Technologies AG bereits am 4. August 2023 ausgesetzt und mit Ablauf des 8. August 2023 eingestellt wurde. Nunmehr erfolgte der amtswegige Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt.

Mit Beendigung der Börsennotierung am regulierten Markt enden zudem die umfangreichen finanziellen Berichtspflichten der Petro Welt Technologies AG sowie die Anwendung zahlreicher weiterer Regelungen zur Marktinformation.

Über Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Petro-Welt-Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in Österreich in einem Überprüfungsverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Aves One AG: Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor mehr als einem Jahr am 22. April 2022), nicht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 (?)

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu, Delisting

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • MS Industrie AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Hauptversammlung am 5. Juli 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: erfolgreiches Übernahmeangebot der Octapharma AG

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023, Eintragung des Beschlusses durch Anfechtungsklagen verzögert
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet (?)

  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 17. August 2023

Marcel Lux III SARL: EQT Private Equity leitet Delisting von SUSE ein, um das Unternehmen im privaten Umfeld auf die Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstum zu fokussieren

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN BEKANNTGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB JURISDIKTIONEN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE BEKANNTGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG EIN VERSTOSS GEGEN RELEVANTE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE.

EQT Private Equity leitet Delisting von SUSE ein, um das Unternehmen im privaten Umfeld auf die Weiterentwicklung des Geschäfts und Wachstum zu fokussieren – Aktionäre haben die Möglichkeit, investiert zu bleiben oder zu einer attraktiven Bargegenleistung zu verkaufen

- EQT Private Equity initiiert Delisting von SUSE mit dem Ziel, dass sich SUSE ohne den kurzfristigen Ergebnisdruck des Kapitalmarktes vollständig auf die Umsetzung einer Strategie der langfristigen Wertsteigerung fokussieren kann

- EQT Private Equity bietet SUSE-Aktionären die Option, in SUSE als nicht börsennotiertem Unternehmen investiert zu bleiben oder eine Bargegenleistung zu erhalten, die – unter Einschluss einer von SUSE an alle Aktionäre zahlbaren Interimsdividende – mit insgesamt EUR 16,00 pro Aktie eine Prämie von 67 % auf den heutigen XETRA-Schlusskurs der Aktie bietet

- Vorstand und Aufsichtsrat von SUSE unterstützten das Delisting als Maßnahme im besten Interesse des Unternehmens


Luxemburg, 17. August 2023 - EQT Private Equity hat, mit Unterstützung der SUSE S.A. („SUSE“ bzw. die „Gesellschaft“ oder das „Unternehmen“), beschlossen, SUSE von der Frankfurter Börse zu nehmen. Durch diesen Schritt soll sich SUSE besser auf langfristige Wertschöpfung und voll auf die Umsetzung seiner Strategie konzentrieren können.

Streubesitzaktionären bietet EQT Private Equity über seine Holdinggesellschaft Marcel LUX III SARL („Marcel“ bzw. die „Bieterin“), die 79,1% der SUSE-Aktien hält, die Option, im künftig nicht mehr börsennotierten Unternehmen investiert zu bleiben oder ihre Aktien im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots mit einer attraktiven Prämie zu verkaufen. Den Minderheitsaktionären soll – einschließlich einer von SUSE an alle Aktionäre zahlbaren Interimsdividende – mit EUR 16,00 eine Prämie von 67 % auf den heutigen XETRA-Schlusskurs in Höhe von EUR 9,605 geboten werden. Gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten drei Monate vor Ankündigung beläuft sich die Prämie auf 32 % und gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten sechs Monate vor Ankündigung auf 16 %.

Herausforderungen in der Strategieumsetzung und einige operativen Veränderungen während der vergangenen zwölf Monate haben die operative Performance und Marktbewertung von SUSE belastet. Zusätzlich verstärkte die geringe Liquidität der Aktie den Druck auf den Börsenkurs. Mit der kürzlich bekannt gegebenen Ernennung des neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO), Dirk-Peter van Leeuwen, einem Veteranen der Open-Source Software-Branche, sowie der Ernennung eines neuen Finanzvorstands (CFO), eines neuen Chief Revenue Officers (CRO) und eines neuen Chief Strategy Officers (CSO) hat SUSE die Umstrukturierung seines Managementteams abgeschlossen. EQT Private Equity ist davon überzeugt, dass SUSE und das neue Managementteam in einer noch engeren Partnerschaft mit EQT Private Equity von einem privaten Umfeld profitieren werden. Das Delisting von der Frankfurter Börse ermöglicht zudem einen stärkeren Fokus auf langfristige Investitionen und kann so das erneute Wachstum des Unternehmens beschleunigen.

Wichtige institutionelle Aktionäre von SUSE unterstützen das Vorhaben von EQT Private Equity.

„Seit EQT Private Equity 2019 in SUSE investiert hat, ist es uns dank einer umfassenden Transformation der Gesellschaft gelungen, SUSE zu einer führenden, eigenständigen Plattform für Open-Source-Infrastruktursoftware zu entwickeln, die ihr EBITDA von knapp über USD 100 Mio. auf über USD 240 Mio. in 2022 mehr als verdoppelt hat“, sagte Johannes Reichel, Partner und Head of Central & Southern Europe des EQT Private Equity Beratungsteams. „Wir sind von den langfristigen Wachstumschancen für SUSE unverändert überzeugt und glauben, dass SUSE mit dem neuen Managementteam um Dirk-Peter van Leeuwen in einer stärkeren Position sein wird, um sich als nicht börsennotiertes Unternehmen auf seine langfristige Strategie zu konzentrieren, ohne den kurzfristigen Druck des Kapitalmarktes. Wir freuen uns darauf, mit SUSE und seinem Managementteam wieder in einem privaten Umfeld zusammenzuarbeiten, um an vergangene Erfolge anzuknüpfen.“

SUSE, das heute mehr als 60 % der Fortune 500-Unternehmen zu seinen Kunden zählt, wurde 2019 von EQT Private Equity aus Micro Focus ausgegliedert. Auf diese Ausgliederung folgten zwei strategisch relevante Übernahmen – zunächst Rancher und später NeuVector –, die der Gesellschaft eine starke Position in den wachstumsstarken Märkten für Container-Management und -Sicherheit verschafft haben. Aufbauend auf dieser starken Basis wurde SUSE im Jahr 2021 an der Frankfurter Börse notiert und erzielte ein zweistelliges Umsatzwachstum (durchschnittlich 15 % pro Jahr), während die EBITDA-Marge von 34 % auf 37 % stieg.

Dirk-Peter van Leeuwen, Vorstandsvorsitzender von SUSE, sagte: „Mich überzeugen die strategischen Möglichkeiten, die sich für uns als privates Unternehmen ergeben werden – dies wird uns den nötigen Spielraum geben, um das Geschäft weiter auszubauen und unsere Strategie mit dem neuen Managementteam umzusetzen. Die Partnerschaft zwischen EQT Private Equity und SUSE als privatem Unternehmen war bereits in der Vergangenheit erfolgreich. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und darauf, das langfristige Potenzial von SUSE voll auszuschöpfen.“

Details des Angebots

SUSE-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (das „Angebot“) zu einer erheblichen Prämie an die Bieterin zu verkaufen oder in der Gesellschaft investiert zu bleiben. Das Angebot wird gemäß den Bedingungen einer Angebotsunterlage (in englischer Sprache) unterbreitet, die demnächst veröffentlicht wird und in der die Einzelheiten des Angebots enthalten sind. Der Veröffentlichung der Angebotsunterlage folgt eine Annahmefrist von mindestens vier Wochen. Der Vollzug des Angebots unterliegt keinen behördlichen Genehmigungen und wird voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte 2023 erfolgen. Nach Abschluss des Angebots ist beabsichtigt, SUSE auf eine nicht börsennotierte luxemburgische Gesellschaft in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.) zu verschmelzen („New SUSE“ bzw. die „Verschmelzung“). Die Verschmelzung wird zu einem Delisting von SUSE führen. Im Rahmen der Verschmelzung, welche in einer außerordentlichen Hauptversammlung von SUSE im vierten Kalenderquartal 2023 beschlossen und kurz nach dieser außerordentlichen Hauptversammlung wirksam werden soll, werden alle verbleibenden Aktionäre von SUSE für jede SUSE-Aktie eine New SUSE Aktie erhalten. EQT Private Equity beabsichtigt keinen Squeeze-out durchzuführen.

Das Angebot und die Verschmelzung werden von der Bieterin in enger Zusammenarbeit mit SUSE auf der Grundlage einer heute zwischen SUSE und der Bieterin geschlossenen Transaktionsrahmenvereinbarung durchgeführt. Die Bieterin wird das Angebot auf alle Aktien von SUSE (ISIN: LU2333210958; WKN: SUSE5A) erstrecken, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin selbst gehalten werden.

Der Angebotspreis je SUSE-Aktie wird EUR 16,00 je Aktie abzüglich des Bruttobetrags der Interimsdividende betragen, die von SUSE an alle SUSE-Aktionäre nach dem Ende der Annahmefrist und vor der Abwicklung des Angebots gezahlt werden soll (die „Interimsdividende“).

Das Angebot soll durch die Interimsdividende finanziert werden, die die Bieterin auf ihre bestehende Beteiligung an SUSE erhält. Der Erhalt der Interimsdividende durch die Bieterin in einer Höhe, die ausreicht, um den Gesamt-Angebotspreis und bestimmte Transaktionskosten der Bieterin zu finanzieren, ist eine Bedingung für den Vollzug des Angebots. Dementsprechend hängt der Gesamtbruttobetrag der Interimsdividende von der Anzahl der im Rahmen des Angebots angedienten SUSE-Aktien ab.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Angebotsankündigung von Marcel LUX III SARL für den Erwerb von Aktien der SUSE S.A. unter www.eqt-marcel-offer.com.

publity AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung und Ausgabe von Gratisaktien mit großer Mehrheit

Corporate News

Frankfurt am Main, 17. August 2023 – Die Aktionäre der publity AG („publity“, ISIN DE0006972508) haben auf der gestrigen ordentlichen Hauptversammlung sämtlichen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. So wurde unter anderem mit einer deutlichen Mehrheit von 99,99 % eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Demnach erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 14.876.456 EUR auf 16.736.013 EUR durch Umwandlung eines Teilbetrags von 1.859.557 EUR aus der Kapitalrücklage. Die neuen 1.859.557 Aktien werden im Verhältnis 8:1 als Gratisaktien an die Aktionäre ausgegeben und sind rückwirkend ab dem 1.Januar 2023 gewinnberechtigt.

Des Weiteren wurde Thomas Olek auf der Aktionärsversammlung mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat der publity AG gewählt. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung finden Sie unter folgendem Link: https://www.publity.org/de/investor-relations/#haupt-versammlungen-2023

Über publity 

Die publity AG ("publity") ist ein Green Asset Manager mit Fokus auf Büroimmobilien in Deutschland. Dabei kombiniert publity Erfahrung und Leidenschaft für nachhaltige, ESG-konforme Objekte mit langjähriger Immobilienexpertise aus mehr als 1.100 erfolgreichen Transaktionen. Bei der Entwicklung und Umgestaltung von ESG-konformen Immobilien verfolgt publity einen ganzheitlichen Ansatz, der Umweltaspekte, innovative sowie soziale Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitswelten und ein hohes Maß an Digitalisierung umfasst. Entsprechend wurden die von publity gemanagten Büroimmobilien bereits mehrfach international für ihre hervorragenden ESG-Standards hochkarätig zertifiziert. publity zählt zu den aktivsten Akteuren am deutschen Büroimmobilienmarkt und profitiert dabei auch von einem tragfähigen Netzwerk und der eigenen hochgradigen Digitalisierung von Daten des deutschen Büroimmobilienbestands und einzelner Objekte. Die Aktien der publity AG (ISIN DE0006972508) werden im Börsensegment Scale der Deutschen Börse gehandelt.

Silver Lake/Mosel Bidco kauft weitere 0,78 % der Software-Aktien

Mosel Bidco SE
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Mosel Bidco SE ("Bieterin"), Elbestraße 31-33, 45478 Mülheim an der Ruhr, Deutschland, hat am 17. Mai 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Software Aktiengesellschaft ("SAG"), Darmstadt, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der SAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A2GS401) ("SAG-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je SAG-Aktie veröffentlicht. Am 13. Juni 2023 hat die Bieterin eine Angebotsänderung veröffentlicht mit der die Bieterin auf die in Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung verzichtet hat. Die verlängerte Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 4. Juli 2023 und endete am 17. Juli 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Am 16. August 2023 hat die Bieterin einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 580.000 SAG-Aktien, was einem Anteil von etwa 0,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht, abgeschlossen. Die vereinbarte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00. Der Aktienkaufvertrag wird voraussichtlich nach Vollzug des Übernahmeangebots vollzogen werden.

Mülheim an der Ruhr, 17. August 2023

Mosel Bidco SE

Wichtiger Hinweis: (...)

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. August 2023

Leoni AG erwartet heute Wirksamwerden der Kapitalmaßnahmen, welche zum Erlöschen der bestehenden Aktien und zum Delisting führen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Nürnberg, 17. August 2023 – Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888) erwartet, dass die im Restrukturierungsplan zur finanziellen Sanierung vorgesehen Kapitalmaßnahmen am heutigen 17. August 2023, jedenfalls aber sehr kurzfristig, durch Eintragung in das Handelsregister wirksam werden. Zuvor hat die L2-Beteiligungs GmbH heute Morgen bestätigt, die Bareinzahlung für die vorgesehene Kapitalerhöhung vorzunehmen.

Mit Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro scheiden die bisherigen Aktionäre infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen Leoni-Aktien („Altaktien“) aus der Gesellschaft aus und die Börsennotierung der Altaktien endet. Die Altaktien werden in den auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Die Zeichnung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals neu ausgegebenen Aktien erfolgt, wie im Restrukturierungsplan vorgesehen, allein durch die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer als strategischem Investor. 

___________

Anmerkung der Redaktion:

Es handelt sich dabei um den ersten durchgeführten Fall einer Enteignung der Minderheitsaktionäre in einem StaRUG-Verfahren, vgl. hierzu: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/starug-ein-ende-mit-schrecken-und-ohne.html

Die Aktionärsvereinigungen haben dies heftig kritisiert:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/anlegern-droht-uber-das-starug-kalte.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/dsw-leoni-und-das-starug-ein-gesetz.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger.html

Mittwoch, 16. August 2023

Wasserstandsmeldung zum Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der va‑Q‑tec AG

Fahrenheit AcquiCo GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
des Börsengesetzes (BörsG) sowie gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERSENDUNG, VERTEILUNG ODER SONSTIGEN VERBREITUNG IN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.

1. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zum laufenden Delisting-Erwerbsangebot

Die Fahrenheit AcquiCo GmbH, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (die "Bieterin"), hat am 2. August 2023 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") an die Aktionäre der va‑Q‑tec AG, Würzburg, Bundesrepublik Deutschland, zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der va‑Q‑tec AG (ISIN DE0006636681) ("va‑Q‑tec-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 26,00 je va‑Q‑tec-Aktie veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endet am 30. August 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (die "Annahmefrist"), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1.) Bis zum 16. August 2023, 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 07:00 Uhr (Ortszeit New York) (der "Meldestichtag"), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 3.843 va‑Q‑tec-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,03 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.

2.) Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 10.969.669 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 74,34 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.

Darüber hinaus waren der Bieterin zum Meldestichtag gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG die Stimmrechte aus insgesamt weiteren 1.875.651 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 12,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, zuzurechnen. Bei diesen va‑Q‑tec-Aktien handelt es sich um die va‑Q‑tec-Aktien, die zum Meldestichtag von den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien und von NFK (jeweils wie in Ziffer 6.4 der Angebotsunterlage definiert) gehalten wurden.

Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der von der Bieterin gehaltenen oder ihr zugerechneten Stimmrechte daher 12.845.320; das entspricht rund 87,05 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.

3.) Alle zum Meldestichtag von der Bieterin gehaltenen oder ihr nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechneten Stimmrechte waren zum Meldestichtag auch jedem der in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage näher bezeichneten Bieter-Mutter-Gesellschafter gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen.

4.) Zum Meldestichtag hielt die va‑Q‑tec AG insgesamt 13.566 va‑Q‑tec-Aktien als eigene Aktien, entsprechend rund 0,09 % des Grundkapitals der va‑Q‑tec AG, mit denen gemäß § 71b AktG keine Stimm- und Dividendenrechte verbunden sind. Eine Zurechnung von mit solchen eigenen Aktien verbundenen Stimmrechten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG an die Bieterin oder die Bieter-Mutter-Gesellschafter erfolgt hieraus daher nicht.

5.) Zum Meldestichtag hielten die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Personen (die "Familienaktionäre") die dort jeweils aufgeführten va‑Q‑tec-Aktien.

Ferner waren zum Meldestichtag den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien und NFK gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG wechselseitig die Stimmrechte aus den von ihnen jeweils gehaltenen va‑Q‑tec-Aktien sowie aus insgesamt weiteren 1.814.109 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 12,29 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG zuzurechnen, die von der Bieterin gehalten werden.

Darüber hinaus waren zum Meldestichtag die Stimmrechte aus allen von der Bieterin und von den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien gehaltenen va‑Q‑tec-Aktien gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG auch jedem der Beteiligten Familienaktionäre (wie in Ziffer 6.4 der Angebotsunterlage definiert) zuzurechnen.

Die von den jeweiligen Familienaktionären zum Meldestichtag unmittelbar gehaltenen va‑Q‑tec-Aktien und die ihnen zum Meldestichtag jeweils zuzurechnenden Stimmrechte sind in der nachstehenden Übersicht aufgeführt (alle Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der Stimmrechte der va-Q-tec AG und sind gerundet):

(...)

6.) Zum Meldestichtag hielt die Bieterin

(i) aufgrund des Bietererwerbsrechts (wie in Ziffer 6.7.2 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) unmittelbar ein Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG; sowie

(ii) aufgrund der Bietererwerbspflicht (wie in Ziffer 6.7.2 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) unmittelbar ein Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG,

die sich jeweils auf (dieselben) 1.475.650 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend 10,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, beziehen. Bei diesen va‑Q‑tec-Aktien handelt es sich um va‑Q‑tec-Aktien, die zum Meldestichtag von den Inhabern der Zurückbehaltenen Familienaktien gehalten wurden.

Zum Meldestichtag hielt die Bieterin ferner

(i) aufgrund des Bietererwerbsrechts unmittelbar ein weiteres Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG; sowie

(ii) aufgrund der Bietererwerbspflicht unmittelbar ein weiteres Finanzinstrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG,

die sich jeweils auf (dieselben) 400.000 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 2,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, beziehen. Bei diesen va‑Q‑tec-Aktien handelt es sich um va‑Q‑tec-Aktien, die zum Meldestichtag von NFK gehalten wurden.

Somit hielt die Bieterin zum Meldestichtag Finanzinstrumente im Sinne des § 38 WpHG, die sich auf insgesamt 1.875.650 va‑Q‑tec-Aktien, entsprechend rund 12,71 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG, beziehen. Diese Finanzinstrumente wurden zum Meldestichtag mittelbar auch von jedem der Bieter-Mutter-Gesellschafter gehalten.

7.) Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen va‑Q‑tec-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die va‑Q‑tec AG. Der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren jeweiligen Tochterunternehmen waren darüber hinaus zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte an der va‑Q‑tec AG gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

2. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG zu dem bereits vollzogenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot

Die Bieterin hat am 16. Januar 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der va‑Q‑tec AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener va‑Q‑tec-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 26,00 je va‑Q‑tec-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots ist am 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), abgelaufen. Die Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG erfolgte am 21. Februar 2023. Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist am 7. März 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), abgelaufen. Der Vollzug des Übernahmeangebots erfolgte am 6. Juli 2023.

Im Zeitraum ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. August 2023 bis zum Meldestichtag ist das Delisting-Angebot für insgesamt 3.843 va‑Q‑tec-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,03 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der va‑Q‑tec AG. Durch die Annahme des Delisting-Angebots kamen mit der Bieterin Kaufverträge über den Erwerb dieser va‑Q‑tec-Aktien durch die Bieterin gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 26,00 je va‑Q‑tec-Aktie zustande. Die Übertragung dieser va‑Q‑tec-Aktien auf die Bieterin erfolgt, wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage beschrieben, spätestens am achten Bankarbeitstag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Delisting-Angebots nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG.

Frankfurt am Main, den 16. August 2023

Fahrenheit AcquiCo GmbH

____________________

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der va‑Q‑tec AG. Das Delisting-Angebot selbst sowie dessen endgültige Bestimmungen sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der va‑Q‑tec AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen gründlich zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen von Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.offer-eqt.com
im Internet am: 16.08.2023.

Frankfurt am Main, den 16. August 2023

Fahrenheit AcquiCo GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. August 2023

H&K AG (Heckler & Koch): Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

H&K AG
Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 gefassten Beschlüsse erhoben hat:

1. den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten;

2. den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung Aufsichtsratsmitglieder) gefassten Beschluss, die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten;

3. den unter Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023) gefassten Beschluss, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das Geschäftsjahr 2023 zum Abschlussprüfer zu wählen;

4. die unter Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) gefassten Beschlüsse, Herrn Dr. Rainer Runte, Frau Dr. Regina Engelstädter und Herrn Nicolaus Bocklandt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen;

5. die unter Tagesordnungspunkt 8 (Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG) gefassten Beschlüsse über die Bestätigung (§ 244 Satz 1 AktG) von in den Hauptversammlungen am 27.08.2020 sowie am 03.08.2022 gefassten Beschlüssen, nämlich die Bestätigung (i) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019, (ii) des Beschlusses über die Aufhebung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 betreffend die Änderung der Ziff. 8.1. der Satzung, (iii) des Beschlusses über die Aufhebung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 über die Wahl von Herrn Andreas Heeschen zum Mitglied des Aufsichtsrats, (iv) des am 27.08.2020 gefassten Beschlusses über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, (v) des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2021, (vi) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 (vii) des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie (viii) der am 03.08.2022 gefassten Beschlüsse über die Wahl von Herrn Dr. Rainer Runte und Frau Dr. Regina Engelstädter zu Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen - Commercial Court, unter dem Aktenzeichen 31 O 64/23 KfH anhängig. 

Oberndorf am Neckar, im August 2023

H&K AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 11. August 2023

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Öffentliches Übernahmeangebot abgeschlossen – Umstellung auf dualistisches Leitungssystem geplant

Corporate News

- Wolfgang Marguerre hält direkt und indirekt 63,8 % der SNP-Aktien

- Abstimmung über Umstellung auf dualistisches Leitungssystem auf außerordentlicher Hauptversammlung

- Dr. Karl Benedikt Biesinger, Prof. Dr. Thorsten Grenz sowie Peter Maier sollen zu Mitgliedern des neuen Aufsichtsrats gewählt werden


Heidelberg, 16. August 2023 – Der Heidelberger Unternehmer Wolfgang Marguerre hält nach Abschluss des öffentlichen Übernahmeangebots direkt und indirekt 63,8 % der Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE. Die erweitere Annahmefrist des Angebots endete am 10. August 2023. Der Free Float* der SNP-Aktien reduzierte sich im Rahmen des Übernahmeangebots auf rund 36 %. Wolfgang Marguerre plant als neuer Mehrheitsaktionär die langfristige Entwicklung von SNP nachhaltig zu fördern. Zudem soll das Leitungssystem der SNP SE vom monistischen System mit Verwaltungsrat auf das für deutsche börsennotierte Gesellschaften übliche dualistische Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat geändert werden. SNP wird in diesem Zusammenhang die Aktionäre zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2023 einladen.

Dr. Jens Amail, CEO bei SNP, kommentiert: „Mit Wolfgang Marguerre verfügt die SNP über einen starken Ankeraktionär, der vom Potenzial des Unternehmens überzeugt ist und unsere Wachstumsstrategie unterstützt. Daneben freuen wir uns, dass die Mehrheit unserer Aktionäre, darunter auch sehr viele Privatinvestoren, sich entschieden hat, die SNP-Aktie weiter zu halten – ebenso wie unsere gesamte Geschäftsführung. Ich bin davon überzeugt, dass sich das mittel- und langfristig auszahlen wird, denn immer mehr Kunden und Partner erkennen das signifikante Wertschöpfungspotenzial unserer Beratungs- und Softwarelösungen und setzen ihr Vertrauen in SNP. Auch die kürzlich veröffentlichen Halbjahreszahlen unterstreichen die positive Entwicklung und die ausgezeichneten Wachstumsperspektiven.“

Beschluss über Umstellung auf dualistisches auf außerordentlicher Hauptversammlung

Die Umstellung auf ein dualistisches System mit Vorstand und Aufsichtsrat soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2023 beschlossen werden. Dadurch werden klare Verantwortlichkeiten geschaffen und eine effiziente Entscheidungsfindung gefördert. Die Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird entsprechend auch die Wahl der Mitglieder des neuen Aufsichtsrats beinhalten. Zur Wahl stehen die Herren Dr. Karl Benedikt Biesinger, Prof. Dr. Thorsten Grenz sowie Peter Maier.

Prof. Grenz verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Unternehmensführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung – auch unter dem Gesichtspunkt der gestiegenen Anforderungen an das Thema Nachhaltigkeit. Herr Dr. Biesinger ist Experte für Kapitalmarkt-, Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht. Zudem ist er mit der Gesellschaft bereits aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats vertraut. Herr Maier bringt als Kenner der IT-Branche im SAP-Umfeld mit einem internationalen Netzwerk wertvolle Kompetenzen in Bezug auf Partnerschaften, Kundenzugang, Produktstrategie und Go-to-Market in den Aufsichtsrat ein.

Die Tagesordnung und weitere Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung werden kurzfristig auf der Website https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

*Anteil der Aktien der Gesellschaft, die von Investoren gehalten werden, die weniger als 5 % des Aktienkapitals halten.


Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) unterstützt Unternehmen weltweit dabei, das volle Potenzial ihrer Daten zu entfalten und ihre ganz individuelle Reise in eine digitale Zukunft zu gestalten.

Mit der Data Excellence Platform CrystalBridge® und dem BLUEFIELD™-Ansatz hat SNP einen umfassenden Branchenstandard geschaffen, um SAP-Systeme schneller und sicherer zu re-strukturieren, modernisieren und datengetriebene Innovationen in der Cloud zu realisieren.

Weltweit vertrauen rund 2.600 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 21 der DAX40 und 95 der Fortune 500. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.400 Mitarbeitende an über 40 Standorten in 15 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von 173,4 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Dienstag, 15. August 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Sachverständige Prüferin verteidigt in Stellungnahme die Bewertung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Düsseldorf hatte der sachverständigen Prüferin, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 aufgegeben, schriftlich dazu Stellung nehmen, ob die von den Antragstellern erhobenen Einwendungen gegenüber der Höhe der beschlossenen Barabfindung eine höhere Barabfindung rechtfertigen. In ihrer nunmehr vorgelegten Stellungnahme vom 5. Juli 2023 weist Mazars sämtliche Rügen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters zurück. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Monaten zu der Stellungnahme von Mazars Stellung nehmen.
 
LG Düsseldorf, Az. 31 O 2/21 AktE
Freiherr von Rheinbaben u.a. ./. HSBC Germany Holdings GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf  
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Beschwerdebegründung bis zum 8. Dezember 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 23. März 2023 den Ausgleich auf EUR 1,28 brutto (abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) angehoben, während die Barabfindung vom Gericht nicht verändert wurde.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch 20 Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf, dem die Sache nunmehr vorgelegt worden ist, hat den Beschwerdeführern Frist zur Beschwerdebegründung bis zum 8. Dezmber 2023 gesetzt. Danach können der gemeinsame Vertreter und die jeweiligen Beschwerdegegner Stellung nehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 2/23 (AktE)
LG Dortmund, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

Cardea Europe AG: Übernahme durch verbundenes Unternehmen Cardea Luna Capital Partners LTD.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt, 10. August 2023

Die Cardea Europe AG (ISIN: DE000A3H2ZP5) hat heute bekannt gegeben, dass sie von der neu gegründeten Cardea Luna Capital Partners LTD. übernommen wurde. Cardea Luna Capital Partners wird ebenfalls von der Cardea Corporate Holdings Inc. kontrolliert ist demnach strukturell mit der Cardea Europe AG verbunden.

Da es sich um einen strukturellen Wechsel zwischen verbundenen Unternehmen handelt, stellt die Transaktion keine wesentliche Änderung der Governance, Geschäftsführung oder Strategie der Cardea Europe AG dar.

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Bei den Anleihen der Cardea Europe AG gab es seit Anfang 2022 einen erheblichen Kursverfall.