Da XING die Gruppen leider seit Anfang 2023 eingestellt hat, gibt es "SpruchZ: Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" seitdem bei LinkedIn:
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Dienstag, 18. Juni 2024
Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" nunmehr auf LinkedIn
ADLER Group S.A.: Anleihegläubiger machen Weg frei für umfassende Rekapitalisierung der Adler Group
- AGPS BondCo PLC erhält überwältigende Zustimmung im Rahmen der Gläubigerabstimmung
- Bedeutender Schritt in Richtung Stabilisierung der Gruppe
Luxemburg, 18. Juni 2024 – Die Anleihegläubiger der Adler Group S.A. („Adler Group“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die „Gruppe“) haben den Weg für die umfassende Rekapitalisierung der Gruppe freigemacht, nachdem eine verbindliche Vereinbarung mit einem Lenkungsausschuss der Anleihegläubiger am 24. Mai 2024 bekannt gegeben wurde. Mehr als 90 % der gegenwärtigen und abstimmenden Anleihegläubiger jeder Serie haben der Änderung der Bedingungen der vorrangig besicherten Anleihen (die „Anleihen“) zugestimmt, die von AGPS BondCo PLC (die „Gesellschaft“), einer 100 % direkten Tochtergesellschaft der Adler Group, ausgegeben wurden. Die 75%ige Mehrheit der (gegenwärtigen und abstimmenden) Anleihegläubiger, die zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen benötigt wird, wurde in jeder Anleihe-Serie bei weitem übertroffen, was ein Zeichen für die starke und einheitliche Unterstützung bei der Durchführung bestimmter Änderungen der Anleihe ist (die „Vorgeschlagenen Änderungen“). Die Anleihegläubiger stimmten in einer Abstimmung ohne Versammlung ab, die vom 14. Juni 2024, 00:00 Uhr MEZ bis zum 17. Juni 2024, 24:00 Uhr MEZ erfolgte.
„Wir sind dankbar für die überwältigende Unterstützung, die wir von den Anleihegläubigern erhalten haben. Wir werden weiterhin mit ihnen und unseren Aktionären zusammenarbeiten, um das angestrebte Ziel der Stabilisierung der Adler Group zum Wohl aller Stakeholder zu erreichen“, sagt Thierry Beaudemoulin, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.
Die umfassende Rekapitalisierung soll durch die Umwandlung bestimmter existierender Anleihen in nachrangige, ewige Anleihen, welche nach IFRS als Eigenkapital zu klassifizieren sind, umgesetzt werden. Damit wird das Eigenkapital der Adler Group um circa EUR 2,3 Mrd. gestärkt und die Bilanz stabilisiert. In dem Zusammenhang wird die Verlängerung der Fälligkeiten bestimmter bestehender Schulden der Gruppe bis Dezember 2028, Dezember 2029 und Januar 2030 erwartet. Außerdem wird der Adler Group bis zu EUR 100 Mio. zusätzliche Liquidität durch eine Erhöhung der existierenden 1L New Money Facility, sowie die Möglichkeit des Rückbehalts von Veräußerungserlösen von bis zu EUR 250 Mio. bereitgestellt, die seit April 2024 erzielt wurden und ansonsten für die verpflichtende Rückzahlung der bestehenden 1L New Money Facility verwendet werden würden.
„Die überwältigende Unterstützung unserer Anleihegläubiger ist ein entscheidender Schritt in Richtung Stabilisierung der Adler Group“, kommentiert Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Adler Group. „Darüber hinaus ist das Ergebnis der Gläubigerabstimmung ein Beweis für die großartige Arbeit der Adler Teams und ihrer Berater.“
Nächste Schritte
Die Gesellschaft wird die Umsetzung der Vorgeschlagenen Änderungen veranlassen, die von der Erfüllung bestimmter, in der entsprechenden Aufforderung zur Stimmabgabe genannten Bedingungen abhängig ist. Die Gesellschaft wird die Anleihegläubiger informieren, sobald die Bedingungen für die Vollziehung erfüllt sind oder auf sie verzichtet wurde.
In Anbetracht der Abstimmungsergebnisse der Gläubigerabstimmung hält es die Gesellschaft für angemessen, den Fortgang des am 5. Juni 2024 eingeleiteten englischen Restrukturierungsplanverfahrens bis zur Umsetzung der Vorgeschlagenen Änderungen durch die Gläubigerabstimmung zu verzögern. Die Gesellschaft behält sich jedoch die Möglichkeit vor und ist weiterhin bereit, das Restrukturierungsplanverfahren fortzusetzen, sollte dies für die Umsetzung erforderlich werden.
Anmerkung der Redaktion:
Die Adler Group S.A. hat einen Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft durchgeführt (Spruchverfahren ist anhängig) und betreibt derzeit einen Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG. Sie haftet damit für mögliche Nachbesserungen.
Vectron Systems AG: Stellungnahme Übnernahmeangebot
Münster, 17. Juni 2024. Der am 1. Juni 2024 gemeldete Unternehmenszusammenschluss der Vectron Systems AG ("Vectron") mit der Shift4-Unternehmensgruppe ("Shift4") stand bisher unter der Bedingung, dass es Shift4 gelingt, insgesamt mindestens 70% der Vectron-Aktien (unter Einrechnung der Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung) zu erwerben. Da die Schwelle von 70 % bereits annähernd erreicht wurde, hat Shift4 nun erklärt, dass sie auf diese Bedingung verzichtet bzw. die Bedingung als erfüllt gilt. Das bedeutet nicht nur, dass der Erwerb von rund 41,4 % des Vectron-Aktienkapitals vom derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler und einem von ihm kontrollierten Unternehmen vollzogen wird, sondern auch, dass das vereinbarte Business Combination Agreement endgültig bindend ist und dass die 10%-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von Shift4 gezeichnet und vollzogen wird.
Für das laufende Erwerbsangebot (www.arrow-offer.com) für alle Vectron-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 10.50 je Vectron-Aktie spielt
die Bedingung ebenfalls keine Rolle mehr. Ferner hat die Bieterin auf alle übrigen Angebotsbedingungen verzichtet. Im Anschluss an das Erwerbsangebot
ist kurzfristig ein Delisting der Vectron-Aktie geplant.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angebotsunterlage unabhängig voneinander geprüft und eine gemeinsame Stellungnahme dazu veröffentlicht.
Die von der Bieterin angebotene Gegenleistung halten Vorstand und Aufsichtsrat für angemessen, fair und attraktiv. Der Angebotspreis enthält
einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,74 oder rund 7,6 % je Vectron Aktie auf den Schlusskurs am 31. Mai 2024, dem letzten Handelstag vor Ankündigung des
beabsichtigten Angebots durch die Bieterin und sogar einen Aufschlag von von EUR 3,53 oder rund 50,6 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der sechs Vormonate.
Die in der Angebotsunterlage dargestellten Ziele von Shift4 für die Vectron liegen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im besten Interesse der
Gesellschaft und werden den Interessen ihrer Mitarbeiter und Kunden gerecht. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen daher das Angebot und heißen dieses
willkommen.
Die wirtschaftliche Attraktivität des Angebots für die annehmenden Aktionäre veranlasst Vorstand und Aufsichtsrat, den Vectron-Aktionären zu empfehlen,
das Angebot anzunehmen. Aktionäre sollte in ihrer Entscheidung auch berücksichtigen, dass ein Delisting der Vectron-Aktie geplant ist.
Weitere Details zur Begründung dieser Empfehlung entnehmen Sie bitte der unter www.vectron-systems.com/de/unternehmen/investor-relations/uebernahmeangebot
veröffentlichten gemeinsame Stellungnahme der beiden Gremien.
Die Transaktion wurde auf Seiten der Vectron Systems AG von Stephens (Financial Advisor), Heuking Kühn Lüer Wojtek (Legal) und Meister Consulting
(IR) begleitet.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der McKesson Europe AG (früher: Celesio AG)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mit nunmehr zugestellten Beschluss von 27. November 2023 hat das LG Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen/Commercial Court, die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der McKesson Europe AG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Spruchverfahren richtet sich gegen die PHOENIX International Beteiligungs GmbH als Rechtsnachfolgerin der verschmolzenen McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA.
Das Landgericht hat Herrn Rechtsanwalt Ulrich Wecker, Stuttgart, zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Aktionäre bestimmt.
Nach dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen
Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende
Barabfindung in Höhe von EUR 24,13 je McKesson-Europe-Aktie.
LG Stuttgart, Az. 31 O 62/23 KfHSpruchG
Stollhof u.a. ./. PHOENIX International Beteiligungs GmbH
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
Montag, 17. Juni 2024
IGP Advantag AG: Veränderung in der Aktionärsstruktur und Ankündigung einer Bar-Kapitalerhöhung
Berlin, 17.06.2024 – Der Vorstand der IGP Advantag AG (ISIN DE000A1EWVR2, WKN A1EWV) wurde soeben darüber informiert, dass die bisherige Großaktionärin sämtliche von ihr gehaltenen Anteile an der IGP Advantag AG in Höhe rund 19,92 Millionen Stück Aktien veräußert hat. Im Rahmen der entsprechenden vertraglichen Regelungen hat sich die Käuferin verpflichtet, umgehend eine Bar-Kapitalerhöhung um 10 % des Grundkapitals zu zeichnen.
SHS Viveon AG: Veränderung im Aufsichtsrat der SHS Viveon AG, Einstellung der Notierung im Freiverkehr der Börse München
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
München, 17. Juni 2024 – Das Amtsgericht München hat als zuständiges Registergericht mit Beschluss zum 10. Juni 2024 zwei neue Aufsichtsratsmitglieder der SHS Viveon AG („SHS Viveon“; ISIN DE000A0XFWK2) bestellt.
Die zwei neuen Mitglieder des Aufsichtsrates sind Philippe Gangneux (Leiter Finanzen (CFO) SIDETRADE S.A.), der den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird, und Mark Sheldon (Leiter Technologie (CTO) SIDETRADE S.A.).
Im Zuge der Übernahme der SHS Viveon durch SIDETRADE S.A., Paris, Frankreich, (SIDETRADE) waren die Aufsichtsratsmitglieder Thomas Mayrhofer, Manuel Sandhofer und Olaf Mackert zum 5. Juni 2024 zurückgetreten. Heinz Resch ist weiterhin stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der SHS Viveon.
Die Amtszeit aller vier Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ende der für den 7. August 2024 angesetzten Hauptversammlung der SHS Viveon.
Die Börse München hat dem Antrag des Vorstands der SHS Viveon vom 12. Juni 2024 auf Einstellung der Notierung der Aktien der SHS Viveon im m:access (Freiverkehr) der Börse München sowie dem Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse München stattgegeben. Die Einbeziehung der Aktien in den m:access endet mit Ablauf des 28. Juni 2024 und die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird mit Ablauf des 15. November 2024 widerrufen. Dies hat die Börse München der Gesellschaft mit Beschluss vom 14. Juni 2024 mitgeteilt.
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der SYNLAB AG
Wie angekündigt hat die Ephios Bidco GmbH den Aktionären der SYNLAB AG ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von EUR 11,09 Euro je SYNLAB-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 14. Juni 2024 und wird am 12. Juli 2024 enden.
Zu der Angebotsunterlage der Ephios Bidco GmbH vom 14. Juni 2024 auf der Webseite der BaFin.
Zu der Webseite für das Angebot: https://www.ephios-offer.com/websites/3005_ma/German/1000/bekanntmachungen.html
H2 Core AG: Umfirmierung erfolgreich abgeschlossen – MARNA Beteiligungen AG wird zur H2 Core AG
Corporate News
- Sachkapitalerhöhung und Namensänderung im Handelsregister eingetragen
- Die H2 Core AG ist Deutschlands erster gelisteter Anlagenbauer von Plug-and-Play-Wasserstoffkomplettsystemen
- Neu gestaltete Unternehmensseite gibt Überblick über Leistungsspektrum
Heidelberg, 17. Juni 2024 – Die H2 Core AG („H2 Core", ISIN: DE000A0H1GY2), vormals firmierend als MARNA Beteiligungen AG („MARNA"), gibt bekannt, dass die von der außerordentlichen Hauptversammlung der MARNA am 28. Februar 2024 beschlossene Sachkapitalerhöhung durch Einlage sämtlicher Geschäftsanteile der H2 Core Systems GmbH in die H2 Core AG im Handelsregister eingetragen ist. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich infolgedessen um 10.000.000 Euro auf 11.500.500 Euro, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Darüber hinaus wurde die ebenfalls auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MARNA beschlossene Namensänderung in H2 Core AG im Handelsregister eingetragen. Damit ist die Umfirmierung von MARNA Beteiligungen AG in H2 Core AG vollzogen. Die Aktien der H2 Core AG werden weiterhin unter der bekannten ISIN DE000A0H1GY2 an den Wertpapierbörsen notieren.
Mit der Eintragung der Kapitalerhöhung sowie der Umfirmierung wird die H2 Core AG Deutschlands erster gelisteter Anlagenbauer von Plug-and-Play-Wasserstoffkomplettsystemen. Die eigenentwickelten und modular konfigurierbaren Komplettanlagen von H2 Core zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff können auf jede spezifische Kundenanforderungen angepasst und weltweit innerhalb kürzester Zeit (Time-to-Market) eingesetzt werden. Der Fokus der Gesellschaft liegt aktuell auf Anlagen mit kleineren Leistungen im KW-Bereich und in hohen Stückzahlen sowie mittelgroßen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 5 MW. Seit der Unternehmensgründung 2020 hat H2 Core bereits über 200 Anlagen in mehr als 40 Ländern weltweit umgesetzt, darunter Projekte in den Bereichen Energie-Speicher, Betankung, Off-Grid, Dieselersatz oder auch Gasverbrennung. Mittelfristig plant H2 Core auf Basis der vorhandenen Technologien auch den Bau von modularen Großanlagen bis in den Multimegawattbereich. Aktuell beläuft sich die Sales Pipeline auf rund 35 Mio. Euro. Das Researchhaus First Berlin erwartet im laufenden Geschäftsjahr 2024 eine deutliche Umsatzsteigerung auf 13,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro). Für 2025 wird ein Umsatz von 27,1 Mio. Euro prognostiziert (+ 96 %). Die Studie steht auf der neu gestalteten Unternehmensseite von H2 Core (www.h2core.com) zur Verfügung. Hier erhalten Interessierte einen vollständigen Überblick über das Unternehmen, die Aktie und das Leistungsspektrum.
Ulf Jörgensen, CEO und Gründer der H2 Core: „Wir freuen uns sehr, diesen wichtigen Schritt in unserer Unternehmensgeschichte vollzogen zu haben. Gemeinsam mit unseren Investoren können wir nun den bereits bewiesenen dynamischen Wachstumspfad weiter voranschreiten. Unser Ziel haben wir klar vor Augen: Wir wollen unsere gute Position als Innovationstreiber und Enabler für Komplettanlagen für weltweite, dezentrale und grüne Wasserstoffsysteme weiter ausbauen – und das für jede Art von Anwendung, frei skalierbar, ganzheitlich und zukunftssicher.“
Über H2 Core:
Die H2 Core Gruppe entwickelt, fertigt und wartet modular konfigurierbare Komplettanlagen zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff, die als Plug-and-Play-Systeme innerhalb kürzester Zeit weltweit an fast jedem Ort zum Einsatz kommen können. Die Lösungen von H2 Core sind skalierbar und zukunftssicher ausgerichtet. Sie lassen sich je nach Bedarf an individuelle Kundenbedürfnisse anpassen sowie um technologische Neuerungen ergänzen. H2 Core liefert auf Basis zuverlässiger Eigenentwicklungen das Know-how und die Produkte für die Umsetzung und
erfolgreiche Etablierung wasserstoffbasierter Kernsysteme der Energiewende. Damit leistet das Unternehmen einen erheblichen sofortigen Beitrag zu einer weltweit nachhaltigen und ressourcenschonenden Energieversorgung. H2 Core setzt auf eine intensive Zusammenarbeit im globalen Partnernetzwerk und ermöglicht so ein äußerst schnelles globales Roll-Out der wasserstoffbasierten Energiesysteme. Nähere Informationen unter www.h2core.com.
Spruchverfahren zur Verschmelzung von Heliad und FinLab: Bestellung der gemeinsamen Vertreter
3-05 O 10/24
Mehrere Aktionäre haben gegen die Heliad AG gem. § 1 Nr. 4 SpruchG Anträge auf gerichtliche Bestimmung der zusätzlich zu gewährenden Aktien und des dem Zinsanspruch zugrunde zu legenden Ausgleichsbetrags (§ 72a UmwG i.V.m. § 10a SpruchG) gestellt auf Grund eines Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2023 zwischen der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA als übertragende Gesellschaft und der Heliad AG (vormals firmierend unter FinLab AG) als übernehmender Gesellschaft.
In diesem Spruchverfahren wurde gemäß § 6 SpruchG den Aktionären, die vor Eintragung der Verschmelzung Aktionäre der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA waren und die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Peter Dreier
c/o Dreier Riedel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf
In diesem Spruchverfahren wurde zudem gemäß § 6 SpruchG den Aktionären, die bisher Aktionäre der Antragsgegnerin (vormals firmierend unter FinLab AG) waren und die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Daniel Lochner
c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juni 2024
Streit um StaRUG-Verfahren beim Datingportal Spark
Zu dem Bericht auf dem Jura-Portal JUVE:
https://www.juve.de/verfahren/streit-um-starug-verfahren-beim-datingportal-spark/
"Die Aktionäre gehen nach dem Plan leer aus. Im StaRUG können sie nämlich überstimmt werden: Über den Plan wurde vor dem Gerichtstermin in drei Gläubigerklassen abgestimmt. MGG verfügt in zwei Klassen über eine Mehrheit und kann so die Aktionäre in der dritten Klasse überstimmen."
Zur Einreichung des Restrukturierungsplans:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/11/spark-networks-se-starug-proceeding.html
Sonntag, 16. Juni 2024
Biofrontera AG: Biofrontera AG gibt die Eintragung der Kapitalerhöhung bekannt
Leverkusen (13.06.2024/16:30) - Die Biofrontera AG (ISIN: DE000A4BGGM7), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt die Handelsregistereintragung der am 4. April 2024 beschlossenen Kapitalerhöhung bekannt. Insgesamt gibt die Gesellschaft 3.038.431 neue Stammaktien aus, so dass sich die Grundkapitalziffer der Gesellschaft mit der Handelsregistereintragung auf 6.076.862 erhöht hat.
Die Kapitalmaßnahme wurde vollständig platziert, wobei das Unternehmen insgesamt Bruttoeinnahmen in Höhe von rd. EUR 3,3 Mio. erzielte.
"Die Emission der neuen Aktien wurde vom Kapitalmarkt mit großem Interesse aufgenommen, welches durch eine deutliche Überzeichnung bestätigt wurde. Wir schätzen die große Unterstützung unseres Hauptaktionärs, der mit einer Backstopvereinbarung über den Erwerb von bis zu 1,6 Millionen Aktien und einer Aktienleihe zur zeitnahen Handelbarkeit der auszugebenden Aktien zum Erfolg der Kapitalmaßnahme beigetragen hat. Wir freuen uns sehr, dass wir darüber hinaus mit der Biofrontera am Kapitalmarkt so viel Interesse wecken konnten, sodass ein deutlicher Überbezug generiert wurde. Der Mittelzufluss aus der Kapitalmaßnahme ermöglicht es uns, unsere Konzernstrategie weiter zu verfolgen, um das Europageschäft zu stärken und die Abhängigkeit von den US-Lizenzeinnahmen sukzessive zu reduzieren", kommentiert Pilar de la Huerta, Finanzvorstand der Biofrontera AG. "Obwohl das Jahr 2024 herausfordernd sein wird, sind wir zuversichtlich, dass unsere Produktlieferungen in die USA bald wieder auf ein normales Niveau zurückkehren werden, so dass wir zumindest das EBITDA-Niveau von 2023 wieder erreichen können. Zudem werden die Erweiterung des Portfolios und die Steigerung unserer Präsenz in weiteren Märkten unsere nächsten Schritte sein, wodurch wir die positive Entwicklung der Biofrontera weiter vorantreiben."
Nach der erfolgreichen Kapitalmaßnahme ist der Anteil des Großaktionärs Deutsche-Balaton-Gruppe auf 61,2 % gestiegen.
Der im Rahmen der Kapitalmaßnahme angemeldete Überbezug wurde im Verhältnis der Ausübung von Bezugsrechten eines jeden Aktionärs und der Summe aller Ausübungen von Rechten mit Überbezug zugeteilt.
Die Auslieferung der gezeichneten Aktien in die Depots kann nun in den nächsten Tagen wie angekündigt durch Lieferung von Aktien in der notierten ISIN DE000A4BGGM7 erfolgen, die aufgrund einer Aktienleihe von der Deutsche Balaton-Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien, die zur Rückführung der Aktienleihe geliefert werden, erhalten zunächst die separate ISIN DE000A409625 und werden erst nach Billigung eines Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, die Zulassung der Neuen Aktien jedenfalls innerhalb der Jahresfrist des § 69 BörsZulV umzusetzen.
SdK zu Endor: Die Rolle von HVB, DZ Bank und Co.
Hintergründe zu dem geplanten StaRUG-Verfahren bei der Endor AG (FANATEC):
Samstag, 15. Juni 2024
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Gericht bestellt neuen Sachverständigen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG hat das Landgericht Berlin II (aus dem geteilten LG Berlin entstanden, für Zivilsachen zuständig) der Antragsgegnerin nunmehr mit Beschluss vom 4. Juni 2024 aufgegeben, bis zum 13. September 2024 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.Coriolix Capital GmbH u.a. ./. ADLER Group S.A
Freitag, 14. Juni 2024
United Internet AG: Außerplanmäßige, nicht-cashwirksame Wertminderung auf Tele Columbus-Beteiligung
Montabaur, 14. Juni 2024. Die United Internet AG hat heute entschieden, keine weiteren Investitionen in die Beteiligungsholding Kublai GmbH (Kublai) zu tätigen. Kublai hält aktuell rund 95 % der Aktien der Tele Columbus AG (Tele Columbus).
Konkret verzichtet United Internet auf das Recht, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung im 1. Quartal 2024 erfolgte Verwässerung ihrer Anteile an Kublai auf rund 5 % wieder auf 40 % aufzustocken. Vor diesem Hintergrund erwartet United Internet im Rahmen ihres Halbjahresfinanzberichts 2024 eine nicht-cashwirksame Wertminderung auf die Beteiligung an Kublai in Höhe von rund 185 Mio. EUR.
Per Quartalsmitteilung Q1 2024 hatte United Internet darüber berichtet, dass Kublai zur Eigenkapitalausstattung von Tele Columbus im 1. Quartal 2024 eine Kapitalerhöhung durchgeführt hat, an der sich United Internet nicht beteiligte. Weiterer Gesellschafter von Kublai ist die Hilbert Management GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Morgan Stanley Infrastructure Inc. (MSI), ein von der Investmentbank Morgan Stanley verwalteter Infrastrukturfonds, welche die Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Mio. EUR vollumfänglich gezeichnet hat. Dadurch wurden die Anteile von United Internet am Kublai-Stammkapital auf rund 5 % (zuvor 40 %) verwässert. Bis zum 17. Juni 2024 (zuvor vereinbart: 6. Juni 2024) besteht für United Internet die Möglichkeit, ihren Anteil am Stammkapital von Kublai durch einen Erwerb von Geschäftsanteilen von MSI gegen eine Zahlung von 120 Mio. EUR wieder auf 40 % zu erhöhen.
United Internet ist davon überzeugt, dass die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bewertung der Tele Columbus AG deutlich zu niedrig und demzufolge die Verwässerung der von United Internet gehaltenen Anteile zu weitreichend ist. Die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung ermöglichte es MSI jedoch, die Kapitalerhöhung auf Basis einer von MSI festgelegten Bewertung durchzuführen. United Internet wird nun das vertraglich vorgesehene Verwässerungsschutzverfahren einleiten und die von MSI vorgenommene Bewertung von einem Schiedsgericht überprüfen lassen. Wenn das Gericht der Auffassung von United Internet auf Basis einer vor der Kapitalerhöhung beauftragten Bewertung folgt, steht United Internet ein Ausgleichsbetrag von ca. 300 Mio. EUR zu.
Hintergrund der Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG gegen weitere Investitionen in Kublai sind unterschiedliche Auffassungen zwischen MSI und United Internet über die zukünftige Finanzierung von Kublai.
Mehrheitsbeteiligung an der SHS Viveon AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juni 2024
Fernheizwerk Neukölln AG: Fernheizwerk Neukölln AG stellt Auszahlung der Dividende zurück
Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 13. Juni 2024 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je nennwertloser Stückaktie haben mehrere Aktionäre Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass von diesen Aktionären Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Die Vorständin
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG:
aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR
33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat
zugestimmt
- Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A.
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024
- DISO Verwaltungs AG (zuvor:
Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG):
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies
Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch
Anfechtungsklage verzögert
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
- Endor AG: StaRUG-Verfahren beantragt
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)
- Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024
- KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH
- MorphoSys AG:
erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business
Combination Agreement, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
geplant, Squeeze-out?
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot
- Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024, Eintragung im Firmenbuch am 15. Mai 2024
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG:
erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH,
Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt
(dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
- Zapf Creation AG:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland
Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR
30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Vectron Systems AG: Unternehmenszusammenschluss mit der Shift4-Unternehmensgruppe wird vollzogen, Delisting geplant
Münster, 13. Juni 2024. Der am 1. Juni 2024 gemeldete Unternehmenszusammenschluss der Vectron Systems AG ("Vectron") mit der Shift4-Unternehmensgruppe („Shift4“) stand bisher unter der Bedingung, dass es Shift4 gelingt, insgesamt mindestens 70 % der Vectron-Aktien (unter Einrechnung der Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung) zu erwerben. Shift4 hat heute erklärt, dass sie auf diese Bedingung verzichtet bzw. die Bedingung als erfüllt gilt, da die Quote von 70 % fast erreicht ist. Das bedeutet nicht nur, dass der Erwerb von rund 41,4 % des Vectron-Aktienkapitals vom derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Thomas Stümmler und einem von ihm kontrollierten Unternehmen vollzogen wird, sondern auch, dass das vereinbarte Business Combination Agreement endgültig bindend ist und dass die 10%-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von Shift4 gezeichnet und vollzogen wird. Für das laufende Erwerbsangebot für alle Vectron-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 10.50 je Vectron-Aktie spielt die Bedingung ebenfalls keine Rolle mehr. Im Anschluss an das Erwerbsangebot ist kurzfristig ein Delisting der Vectron-Aktie geplant.
Donnerstag, 13. Juni 2024
Weng Fine Art AG: Beteiligung an Artnet weiter erhöht
Die Weng Fine Art AG (WFA) hat ihre Beteiligung an der artnet AG (Artnet) weiter erhöht und damit die aus ihrer Sicht günstigen Kurse an den Märkten genutzt. Rüdiger K. Weng, Gründer und Mehrheitsaktionär der WFA, ist derzeit unmittelbar und mittelbar mit fast 30 % an Artnet beteiligt und damit der größte Aktionär des Unternehmens.
"Artnet ist eine herausragende Marke mit einem im Kunstmarkt einmaligen Datenschatz. Das Unternehmen verfügt über die mit großem Abstand führende Plattform im Kunstmarkt für die Werbung von Luxusgüterherstellern. Leider ist Artnet immer noch unprofitabel", stellt Rüdiger K. Weng fest.
WFA beabsichtigt, einen Investor beim Aufbau einer Mehrheitsbeteiligung an Artnet zu unterstützen, damit dieser den Datenschatz gewinnbringend monetarisieren sowie die Stellung von Artnet ausbauen kann. Rüdiger K. Weng: "Als vorrangiges Ziel muss das Unternehmen endlich profitabel gemacht werden." Dabei wäre die WFA weiterhin bereit, einen größeren Anteil ihrer Beteiligung für etwa 11 EUR an den Investor zu veräußern. Es haben sich im Laufe dieses Jahres verschiedene Optionen herauskristallisiert. Die Gespräche mit verschiedenen Interessenten haben bisher noch nicht zu einer verbindlichen Vereinbarung geführt.
Nach Einschätzung der WFA könnte ein neuer Investor mit einem professionellen Management den Wert von Artnet um ein Vielfaches erhöhen. An dieser Wertsteigerung würden alle Aktionäre teilhaben.
Momentan geht die WFA davon aus, dass im 3. Quartal 2024 eine Entscheidung über eine mögliche Zusammenarbeit mit einem Investor fallen wird.
ÜBER DIE WENG FINE ART AG
Die Weng Fine Art AG (WFA) ist eines der führenden Kunsthandelsunternehmen in Europa. Das Unternehmen mit Sitz in Monheim am Rhein wurde 1994 von Rüdiger K. Weng gegründet und ist seit 2012 die einzige an der Börse gelistete Kunsthandelsgesellschaft in Europa. Mit derzeit vier Geschäftsbereichen und einem Team aus Kunst-, Finanz- und Digital Experten betreut das Unternehmen Kunden auf der ganzen Welt. Im Fokus des Unternehmens stehen dabei der Handel von Werken international renommierter Künstler des 20. und 21. Jahrhunderts wie Pablo Picasso, Henri Matisse, Edvard Munch, Emil Nolde, Ernst Ludwig Kirchner, Wassily Kandinsky, Andy Warhol, Gerhard Richter, Joseph Beuys, Damien Hirst und Robert Longo.
Die Weng Fine Art konzentriert sich auf das Business-to-Business-Geschäft und beliefert die großen internationalen Auktionshäuser sowie namhafte Händler und Galerien. Mit ihrer Schweizer Tochtergesellschaft ArtXX AG betreibt die WFA unter der Marke "Weng Contemporary" ein E-Commerce-Geschäft für limitierte serielle Kunstwerke der wichtigsten zeitgenössischen Künstler. Die Weng Fine Art ist zudem maßgeblich an der Artnet AG beteiligt, dem weltweit führenden Daten- und Informationsanbieter für den Kunstmarkt, die 2020 ein assoziiertes Unternehmen der WFA geworden ist.
Zusammen mit Partnern aus der Finanz- und Technologieindustrie beteiligt sich die WFA auch an der Entwicklung des digitalen Kunstmarkts auf Basis der Blockchain-Technologie, um den Zugang für Sammler und Investoren zum Kunstmarkt zu erleichtern und Transparenz für Kunst als Anlageklasse zu schaffen. Weitere Informationen unter: www.wengfineart.com.
Hamburger Hafen und Logistik AG: Hauptversammlung der HHLA stimmt allen Beschlussvorschlägen zu
Hamburg, 13. Juni 2024
- Dividendenausschüttung von 0,08 Euro je A-Aktie beschlossen
- Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 entlastet
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat heute allen Beschlussvorschlägen zugestimmt. Damit wurde u.a. die Ausschüttung eine Dividende in Höhe von 0,08 Euro je A-Aktie beschlossen.
Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf ein herausforderndes Geschäftsjahr 2023 zurück. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und gestiegene Zinsen belasteten die Wirtschaft und bremsten die Erholung nach der Pandemie weiter aus, was sich bei der HHLA u.a. in rückläufigen Containerumschlag und –transportkennzahlen widerspiegelte. Vor diesem Hintergrund schloss die HHLA das Geschäftsjahr mit einem Umsatz in Höhe von 1.446,8 Mio. Euro sowie einem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von 109,4 Mio. Euro ab.
Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: „Die HHLA bewegt sich weiterhin in einem schwierigen Marktumfeld. Kurz- und mittelfristig müssen wir weiter mit Volatilität in der globalen Logistik rechnen und umgehen. Eine neue Normalität, auf die wir uns bei der HHLA eingestellt haben. Wir halten an unserer Strategie fest, die HHLA zukünftig noch vernetzter, digitaler und nachhaltiger aufzustellen. Dafür werden wir weiter investieren – in unsere Terminals, in unser europäisches Netzwerk sowie in weitere innovative Logistiklösungen.“
Die Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, eine Bardividende je börsennotierter A-Aktie in Höhe von 0,08 Euro auszuzahlen. An die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik werden somit insgesamt 5,8 Mio. Euro ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquote beläuft sich auf 67 Prozent und liegt damit am oberen Ende der anstrebten Spanne von 50 bis 70 Prozent des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter. Für den nicht an der Börse gelisteten Teilkonzern Immobilien beschloss die Hauptversammlung, 2,20 Euro je S-Aktie auszuzahlen. Die S-Aktien befinden sich zu 100 Prozent im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Für beide Teilkonzerne zusammengenommen schüttet die HHLA insgesamt 11,8 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 aus.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede der Vorstandsvorsitzenden Angela Titzrath sowie die begleitende Präsentation sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.
TOM TAILOR Holding SE i.I.: Widerruf der Börsenzulassung (Delisting)
Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg die Zulassung der Aktien der TOM TAILOR Holding SE i.I. (ISIN DE000A0STST2) mit Ablauf des 31. Juli 2024 widerrufen hat und den Handel einstellt. Die Aktien der Gesellschaft sind mit Ablauf des 31. Juli 2024 nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse zugelassen und die Zulassungsfolgepflichten enden.
Mitteilende Person: Ole Brauer als Vorstand der Tom Tailor Holding SE i.I.
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Zapf Creation AG
MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)
Die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat dem Vorstand der MEDION AG, Essen, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der MEDION AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lenovo Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (aktienrechtlicher Squeeze-out). Die Lenovo Germany Holding GmbH hat angekündigt, der MEDION AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist.
Die Lenovo Germany Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 98,06 % am maßgeblichen Grundkapital der MEDION AG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 AktG ist.
Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die MEDION AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.
Essen, 13. Juni 2024
MEDION Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mittwoch, 12. Juni 2024
SHS Viveon AG: SHS Viveon reicht Antrag auf Delisting ein – Verlängerung des Erwerbsangebots durch SIDETRADE - Olivier Novasque als neuer Vorstand bestellt
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
München, 12. Juni 2024 – Die SHS Viveon AG („SHS Viveon“; ISIN DE000A0XFWK2) hat im Zusammenhang mit ihrer Übernahme durch die SIDETRADE S.A., Paris, Frankreich („SIDETRADE“) am 12. Juni 2024 den Antrag auf Delisting bei der Börse München eingereicht.
SIDETRADE hatte am 6. Mai 2024 ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb aller außenstehenden Aktien der SHS Viveon zu einem Preis von EUR 3,- je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsfrist läuft seit dem 7. Mai 2024. Um den Aktionären mehr Zeit zu geben, das Angebot anzunehmen, wird SIDETRADE die Laufzeit des Angebots, das regulär noch bis zum 17. Juni 2024 läuft, darüber hinaus bis zum 29. Juli 2024 24:00 Uhr verlängern.
Olivier Novasque wurde vom Aufsichtsrat der SHS Viveon AG zum 4. Juni 2024 und bis zum 31. Dezember 2024 als Vorstand der SHS Viveon AG mit Einzelvertretungsmacht bestellt. Er übt die Funktion eines CEO aus.
Olivier Novasque folgt Christian Kren, der im Zuge der Übernahme der SHS Viveon durch
SIDETRADE zum 5. Juni 2024 von seinem Amt als Vorstand verabredungsgemäß zurückgetreten und aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. Novasque ist gleichzeitig CEO und Gründer von SIDETRADE, einem weltweit führenden Anbieter von AI-basierten Order-to-Cash-Anwendungen.