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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 5. Dezember 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: OLG Düsseldorf setzt Beschwerdebegründungsfrist

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG, ein führender Hersteller von Industrienähmaschinen, hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 22. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden eine Frist bis zum 12. April 2024 gesetzt. Danach können die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Stellung nehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/23
LG Dortmund, Beschluss vom 22. März 2023, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: Verfahrensverbindung durch das LG Potsdam

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG 

Das LG Potsdam hat nach Ablauf der Antragsfrist die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 4. Dezember 2023 verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 51 O 63/23 führt.

Das Landgericht Potsdam hatte bereits zuvor mit Beschluss vom 13. September 2023 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23
Arendts, F. ./. Kino BidCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegener:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart

Telefónica, S.A.: Annahmefrist für Telefónica Deutschland-Aktionäre beginnt

Pressemitteilung

• Telefónica startet öffentliches Teilerwerbsangebot für Telefónica Deutschland nach entsprechender Ankündigung vom 7. November 2023

• Bestes und endgültiges Bar-Erwerbsangebot von EUR 2,35 pro Aktie bietet Aktionären eine attraktive, sichere und schnelle Möglichkeit, eine erhebliche Prämie in Höhe von 37,6 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 6. November 2023 zu realisieren

• Aktionäre von Telefónica Deutschland können ihre Aktien bis zum 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) andienen

• Erwerbsangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle, keine strukturellen Maßnahmen erforderlich

• Abwicklung – einschließlich Zahlung des Angebotspreises – wird voraussichtlich bereits kurz nach Ablauf der Annahmefrist stattfinden, da keine regulatorische Genehmigung erforderlich

• Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Andienen der Aktien unter https://www.td-offer.com verfügbar


Madrid, 5. Dezember 2023. Telefónica, S.A. („Telefónica“) hat heute über die Telefónica Local Services GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Telefónica, die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) zum Erwerb von bis zu rund 18,52 % der Aktien von Telefónica Deutschland, die nicht bereits (direkt oder indirekt) von Telefónica gehalten werden, veröffentlicht (das „Angebot“). Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), sofern sie nicht verlängert wird.

Äußerst attraktive Prämie für Telefónica Deutschland-Aktionäre

Mit dem besten und endgültigen Angebotspreis in Höhe von 2,35 EUR pro Aktie bietet Telefónica allen bestehenden Minderheitsaktionären eine attraktive, sichere und schnelle Möglichkeit, sich zu einer erheblichen Prämie Liquidität zu sichern. Das Angebot erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Telefónica Deutschland darauf konzentriert, weiterhin nachhaltiges Wachstum und Effizienzsteigerungen zu erzielen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 37,6 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 6. November 2023 (dem Tag vor der öffentlichen Bekanntgabe der Absicht, das Angebot abzugeben) und einer Prämie in Höhe von 36,3 % auf den vorangegangenen volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs.

Da das Angebot keiner Mindestannahmeschwelle unterliegt und für den Vollzug der Transaktion keine regulatorische Genehmigung erforderlich ist, wird Telefónica das Angebot bereits kurz nach Ablauf der Annahmefrist abwickeln können. Die Zahlung des Angebotspreises wird somit weit vor der Dividendenzahlung in Höhe von 0,18 EUR pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023 erfolgen, die voraussichtlich im Mai 2024 ausgezahlt wird. Für das Geschäftsjahr 2024 und die Folgejahre beabsichtigt Telefónica auf eine Überprüfung der Dividendenpolitik der Telefónica Deutschland zugunsten einer konservativeren Finanzpolitik hinzuwirken, die besser zur aktuellen Strategie von Telefónica Deutschland passt.

Telefónica Deutschland bleibt führender Komplettanbieter für Telekommunikationsdienste mit Sitz in München

Das Angebot zahlt auf die Strategie von Telefónica ein, sich auf seine Kernregionen (Spanien, Brasilien, Deutschland und Großbritannien) zu konzentrieren. Es ist ein klares Bekenntnis zum deutschen Markt, einem der attraktivsten und stabilsten Telekommunikationsmärkte in Europa, und unterstreicht das Vertrauen in das langfristige Potenzial von Telefónica Deutschland. Telefónica Deutschland wird auch in Zukunft ein eigenständig geführtes Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in München unter dem Dach der Telefónica Gruppe bleiben. Telefónica hat volles Vertrauen in die Geschäftsführung von Telefónica Deutschland und beabsichtigt, weiterhin eng mit ihr zusammenzuarbeiten. Es sind keine Änderungen in Bezug auf die Mitarbeiter von Telefónica Deutschland, ihre Beschäftigungsbedingungen oder ihre Arbeitnehmervertretung beabsichtigt.

Keine strukturellen Maßnahmen erforderlich, um strategische Ziele zu erreichen

Als börsennotierter Mehrheitseigentümer von Telefónica Deutschland – der unmittelbar oder mittelbar (einschließlich der Instrumente, die zum Erwerb von ca. 1,32 % des Aktienkapitals von Telefónica Deutschland berechtigen) insgesamt rund 81,48 % der Aktien hält – muss Telefónica keine strukturellen Maßnahmen zur Finanzierung der Transaktion oder zur Umsetzung strategischer Ziele durchführen. Deshalb hat Telefónica auch keine Absicht, einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Das Angebot erfolgt gemäß der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 5. Dezember 2023 genehmigten Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zu dem Angebot sind unter https://www.td-offer.com verfügbar.

Bank of America und J.P. Morgan begleiten das Angebot als Finanzberater, Gleiss Lutz, Uría Menéndez und Davis Polk & Wardwell LLP als Rechtsberater von Telefónica.

Verpfändungen von Aktien der Schaeffler AG, der Continental AG und der Vitesco Technologies Group AG

Nach mehreren, heute veröffentlichten Directors' Dealings-Meldungen hat die jeweils in engen Beziehungen zu Herrn Georg F. W. Schaeffler stehende IHO Verwaltungs GmbH Aktien der nachfolgenden Gesellschaften zur Absicherung von Krediten (offenbar im Rahmen der Übernahme der Vitesco Technologies Group AG) verpfändet:

  • Schaeffler AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 333.000.001 Stammaktien der Schaeffler AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts 

  • Continental AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 48.742.194 Aktien der Continental AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts 

  • Vitesco Technologies Group AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 9.748.439 Aktien der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft im Rahmen eines Kreditgeschäfts

Telefónica Deutschland Holding AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG

Corporate News

München, 5. Dezember 2023

Die Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. mit Sitz in Madrid/Spanien, hat heute den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von Aktien (ISIN DE000A1J5RX9) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 2,35 je Aktie unterbreitet („Erwerbsangebot“). Die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot ist auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.td-offer.com abrufbar.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG werden die Angebotsunterlage umfassend prüfen und nach erfolgter Bewertung gemäß den gesetzlichen Regelungen eine begründete Stellungnahme zu dem Erwerbsangebot veröffentlichen.

Traumhaus AG: Traumhaus AG, Heinrich Hildmann Baugesellschaft und Fertigteilewerk wurde Eigenverwaltung genehmigt

Corporate News

Am 30.11.2023 haben die Traumhaus AG, sowie die Konzerntöchter Heinrich Hildmann Baugesellschaft mbH und die TH Fertigteilewerk GmbH einen Antrag auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat diesen Antrag umgehend geprüft und noch am 1.12.2023 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde in den genannten Gesellschaften Dr. Stephan Laubereau der Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Frankfurt bestellt.

Otfried Sinner, CEO der Traumhaus AG: „Das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorgelegten Eigenverwaltungsplanungen als vollständig und schlüssig bewertet. Damit können die Traumhaus AG und ihre Konzerntöchter ihre Projekte und Geschäfte unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters fortführen. In den kommenden Wochen wird sich der vorläufige Sachwalter ein eigenes Bild über die Eigenverwaltungsplanungen machen und dem Amtsgericht Bericht erstatten. Unter dem Vorbehalt der abschließenden Beurteilung durch den vorläufigen Sachwalter kann im Anschluss das eigentliche Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eröffnet werden. Zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Sanierungsplans, der Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität und zur Restrukturierung der Traumhaus-Gruppe beinhaltet. Dieser Plan muss von den Gläubigern akzeptiert werden. Hierbei wird die Traumhaus Gruppe von der Kanzlei MSL Dr. Silcher, Stuttgart betreut.

Wir erhoffen uns neben der Akzeptanz aller Stakeholder, mit diesen Maßnahmen aktiv die Sanierung und den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze zu erwirken. Der Vorstand wird von dem erfahrenen CRO Helmuth Rauscher und seinem Team der acta Management AG unterstützt. Wir sind bemüht, in enger Absprache mit den beteiligten Gremien und Behörden im Rahmen des gesetzlich Möglichen der Öffentlichkeit gegenüber transparent zu sein.

Traumhaus ist durch die schnelle Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden vom vergangenen Freitag in der Lage  Projekte fortzuführen.“

Über Traumhaus AG

Die Traumhaus AG, gegründet 1993 mit Sitz in Wiesbaden, ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für iSerielles Bauen in Massivbauweise. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von Grundstückskauf (ab 3.500 qm) und Projektentwicklung über Bau, Fertigteil- und Modulproduktion und Vermarktung bis zur anschließenden Betreuung der Immobilien. Das Leitmotiv lautet: „Wir haben die Lösung für bezahlbares Wohnen!“ Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die ausgefeilte Standardisierung aller Prozessschritte. Seit August 2018 ist das Unternehmen an der Münchener Börse im Marktsegment m:access notiert sowie im Freiverkehr der Frankfurter Börse und im Xetra Handel.

Technology Center Holding GmbH meldet Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG)

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Technology Center Holding GmbH
Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 15352 PI

Zielgesellschaft:
MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 733526

Aktien der MARNA Beteiligungen AG:
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2

Angaben der Bieterin:

Am 4. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH („Bieterin“) durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 452.000 Stimmrechte von insgesamt 1.500.500 Stimmrechten der MARNA Beteiligungen AG. Dies entspricht rund 30,01 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1.500.500 ist in insgesamt 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß
§ 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse www.technologycenter-holding.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Heide, im Dezember 2023

Technology Center Holding GmbH

Montag, 4. Dezember 2023

TE Connectivity publiziert provisorisches Endergebnis des öffentlichen Kaufangebots für alle Aktien der Schaffner Holding - Beteiligungsquote von 98.7 Prozent

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Schaffhausen/Luterbach, Schweiz - 1. Dezember 2023 - TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) hat heute nach Ablauf der Nachfrist des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Schaffner Holding (SIX: SAHN) das provisorische Endergebnis veröffentlicht. Basierend auf den vorläufigen Zahlen wurden bis zum Ende der Nachfrist 622'521 Schaffner-Aktien in das Angebot angedient, was 98.7% der dem Angebot unterliegenden Schaffner-Aktien entspricht. Unter Berücksichtigung der angedienten Schaffner-Aktien und der Schaffner-Aktien, die von Personen gehalten werden, die in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin handeln, beläuft sich die Beteiligung von TE Connectivity auf insgesamt 627'648 Schaffner-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 98.7% des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte der Schaffner Holding.

Die provisorische Meldung des Endergebnisses ist unter diesem Link abrufbar. Die definitive Meldung des Endergebnisses wird am 6. Dezember 2023 unter demselben Link veröffentlicht.

Nach dem Vollzug des Angebots, der am 14. Dezember 2023 erfolgen soll (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Angebotsbedingungen), und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt vom 28. September 2023 dargelegten Bedingungen beabsichtigt TE Connectivity, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Schaffner-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren.

Der Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus:
6. Dezember 2023 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebot
7. Dezember 2023 Ausserordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding
14. Dezember 2023 Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Angebotsbedingungen)

STERN IMMOBILIEN AG: Delisting und sämtliche weitere Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung mit großer Mehrheit beschlossen

Corporate News

Grünwald, 04. Dezember 2023 – Die ordentliche Hauptversammlung der STERN IMMOBILIEN AG für das Geschäftsjahr 2022 hat sämtliche Tagesordnungspunkte mit großen Mehrheiten von 84,53 % bis 98,43 % der anwesenden Stimmen beschlossen. Damit wurde auch das von der Verwaltung vorgeschlagene Delisting der STERN IMMOBILIEN AG verabschiedet. Ein entsprechender Antrag zur vollständigen Notierungseinstellung wird bei der Börse München kurzfristig gestellt. Der Zeitpunkt der Notierungseinstellung hängt von der Börse München ab.

Die Abstimmungsergebnisse sind im Investor Relations-Bereich unter www.stern-immobilien.com verfügbar.

Über die STERN IMMOBILIEN AG:

Die STERN IMMOBILIEN AG hält Immobilien an nationalen und internationalen Top-Standorten und entwickelt deren Werte. Der Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten liegt dabei besonders im Raum München. Im Fokus der Geschäftstätigkeit stehen die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken. Durch langjährige Immobilienexpertise, intelligente Wertschöpfungskonzepte und hervorragenden Marktzugang werden dabei überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen erzielt. Die Gesellschaft mit Sitz in München ist im Mittelstandssegment m:access der Börse München gelistet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stern-immobilien.com.

Samson Rock hält mehr als 10 % an der Adtran Networks SE (früher: ADVA Optical Networking SE)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heute veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält Samson Rock Capital LLP über die Samson Rock Event Driven Master Fund Limited per 28. November 2023 nunmehr 10,02 % an der Adtran Networks SE (davon 9,8 % direkt und 0,22 % über Instrumente). Samson Rock kann damit einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out blockieren, für den mehr als 90 % erforderlich sind.

Zwischen der früher als ADVA Optical Networking SE firmierenden Gesellschaft und der Adtran Holdings, Inc., als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Diesbezüglich läuft beim LG Meiningen ein Spruchverfahren unter dem Aktenzeichen HK O 3/23, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html

Thoma Bravo: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Thoma Bravo beginnt: EQS-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

Corporate News

- Angebotsunterlage wurde heute veröffentlicht

- Annahmefrist beginnt heute und endet am 12. Januar 2024; es wird keine weitere Annahmefrist geben

- Sehr attraktives Barangebot in Höhe von 40,00 Euro je EQS-Aktie; entspricht einer Prämie von 53% auf den Schlusskurs vom 15. November 2023 sowie einer Prämie von 61% auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der vergangenen drei Monate

- Thoma Bravo hat sich bereits einen Anteil von ca. 69% des Grundkapitals von EQS gesichert

- Vorstand und Aufsichtsrat von EQS unterstützen das Angebot vollumfänglich


MÜNCHEN, Deutschland – 4. Dezember 2023 – Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, (zusammen „Thoma Bravo“) hat heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der EQS Group AG („EQS“) veröffentlicht.

Ab heute können EQS-Aktionäre ihre Aktien für eine attraktive Barleistung in Höhe von 40,00 Euro je EQS-Aktie andienen. Das Angebot entspricht einer Prämie von 53% gegenüber dem XETRA-Schlusskurs von EQS am 15. November 2023, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung, ein Angebot abzugeben, und einer Prämie von 61% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der EQS-Aktie (XETRA) der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023.

EQS-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre depotführende Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem sie ihre EQS-Aktien halten. Die Annahmefrist endet am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben.

Das Angebot unterliegt marktüblichen Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, beinhaltet aber keine Mindestannahmeschwelle. Die Transaktion wird voraussichtlich Ende Januar 2024 oder Anfang Februar 2024 vollzogen.

Zum aktuellen Zeitpunkt hält Thoma Bravo bereits ca. 9% der EQS-Aktien. Zusammen mit den Aktien, die Teil der unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen und der teilweisen Rückbeteiligung des CEO und Gründers Achim Weick sind, hat sich Thoma Bravo einen Anteil von ca. 69% des Grundkapitals von EQS gesichert.

EQS und Thoma Bravo haben vereinbart, dass der Vorstand von EQS unmittelbar nach Vollzug des Angebots die Beendigung der Einbeziehung der EQS-Aktien in den Handel im Freiverkehr veranlassen wird. Eine solche Beendigung könnte zur Verringerung der Liquidität und zu größeren Kursschwankungen der EQS-Aktien führen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist hierzu nicht erforderlich.

Der Vorstand und Aufsichtsrat von EQS begrüßen und unterstützen das Angebot und beabsichtigen, allen EQS-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Neben der Verpflichtung zur Andienung und teilweisen Rückbeteiligung von Achim Weick haben auch die übrigen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zugesagt, dass sie ihre EQS-Aktien im Rahmen des Angebots andienen werden.

Das Angebot erfolgt zu den Regelungen und Bedingungen, die in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Die Angebotsunterlage (in deutscher und englischer Sprache) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: http://www.cloud-solutions-offer.com.

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Über Thoma Bravo

Thoma Bravo ist einer der größten Softwareinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 133 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2023). Mit Private-Equity-, Growth-Equity- und Kreditstrategien investiert das Unternehmen in wachstumsorientierte, innovative Unternehmen, die in den Bereichen Software und Technologie tätig sind. Thoma Bravo nutzt seine fundierte Branchenkenntnis und bewährten strategischen und operativen Fähigkeiten, um gemeinsam mit seinen Portfoliounternehmen praxisbewährte Best-Practice-Methoden im operativen Geschäft zu implementieren und Wachstumsinitiativen voranzutreiben. In den vergangenen 20 Jahren hat das Unternehmen mehr als 455 Unternehmen mit einem Unternehmenswert von über 255 Milliarden US-Dollar erworben oder in sie investiert – darunter Investitionen mit und ohne beherrschenden Einfluss. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Chicago, London, Miami, New York und San Francisco. Weitere Informationen finden Sie unter www.thomabravo.com.

Freitag, 1. Dezember 2023

Scherzer & Co. AG: NAV-Meldung

01.12.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.11.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.11.2023 2,97 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,26 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 23,91% unter dem Inventarwert vom 30.11.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Lotto24 AG,
Weleda AG PS,
Data Modul AG,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
ZEAL Network SE,
1&1 AG.

1&1 AG: Am 08. Dezember 2023 startet das eigene 5G-Netz. Dort, wo noch keine Abdeckung durch das eigene Netz vorhanden ist, steht von Beginn an das um 5G erweiterte National Roaming mit Telefónica zur Verfügung. Die Scherzer & Co. AG hat ihre Beteiligung aufgestockt.

K+S AG: Die Zahlen nach 9 Monaten blieben erwartungsgemäß unter dem Rekordjahr 2022. Der Nachfrageanstieg im 3. Quartal löste eine Preiserholung im wichtigen Überseemarkt Brasilien aus. Unsere Beteiligung bestätigte den Ausblick für das Gesamtjahr 2023.

Allerthal-Werke AG: Das wirtschaftliche Eigenkapital je Aktie hat sich zum 30. September (ungeprüft) auf 26,08 Euro erhöht (31.12.2022: 25,82 Euro). Unter Berücksichtigung der im Juli 2023 ausgeschütteten Dividende von 0,50 Euro je Aktie entspricht dies gegenüber dem Jahresultimo einer Steigerung um knapp 3%.

HelloFresh SE: Der Kochboxenversender musste die Prognose für das bereinigte EBITDA 2023 senken. Gründe dafür seien geringere Neukundenakquisitionen im wichtigen US-Markt sowie Probleme an zwei US-Produktionsstandorten.

Scherzer & Co. AG: Der jährliche Kapitalmarkttag fand am 21. November 2023 in Köln u.a. mit Unternehmenspräsentationen der 1&1 AG und der Allerthal-Werke AG statt.

Der Vorstand

Donnerstag, 30. November 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Gericht schlägt vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 170,- vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 3. November 2017 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG hat das LG Bremen den Beteiligten eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung um EUR 35,- auf  EUR 170,- vorgeschlagen. Die Beteiligten können diesen Vergleichsvorschlag durch Einreichung eines Schriftsatzes bis zum 29. Dezember 2023 annehmen.

LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Geiß, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen

Accentro Real Estate AG: Schwierige Rahmenbedingungen belasten weiterhin die Geschäftsentwicklung

Corporate News

Berlin, 30. November 2023 – Die Entwicklung des deutschen Wohnimmobilienmarkts ist unverändert stark durch das schwierige wirtschaftliche Umfeld beeinträchtigt. Ein wichtiger Indikator ist das Transaktionsvolumen, das im Zeitraum Januar bis September 2023 auf das niedrigste Niveau seit 2010 gefallen ist.

Die schwierigen Rahmenbedingungen haben die Geschäftsentwicklung von ACCENTRO in den ersten neun Monaten 2023 erheblich beeinflusst. Der Konzernumsatz sank im Berichtszeitraum auf 56,6 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 144,6 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf den deutlichen Umsatzrückgang auf 42,6 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 130,7 Mio. EUR) im Segment „Handel und Privatisierung“ als Folge des seit dem zweiten Halbjahr 2022 stark rückläufigen Beurkundungsvolumens und der Preisentwicklung am Markt zurückzuführen. Durch den Portfolioausbau im letzten Jahr und Mietsteigerungen entwickelte sich hingegen der Umsatz aus Vermietung erneut positiv und stieg um rund 7,9% auf 13,7 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 12,7 Mio. EUR).

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in den ersten neun Monaten -28,0 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 9,6 Mio. EUR). Der deutliche Rückgang ist zum einen auf Wertberichtigungen auf Forderungen von 14,6 Mio. EUR zurückzuführen. Zum anderen wirkte sich die Entwicklung im Segment „Handel und Privatisierung“ maßgeblich auf das Ergebnis aus. Positiv entwickelte sich wiederum das Ergebnis in der Vermietung und stieg auf 5,7 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 0,1 Mio. EUR).

Das Konzerngesamtergebnis ging auf -48,2 Mio. EUR (Vergleichsperiode: -7,1 Mio. EUR) zurück. Hier wirkte sich auch der durch die Refinanzierung der beiden Anleihen gestiegene Zinsaufwand aus. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf -1,49 EUR (Vergleichsperiode: -0,22 EUR). Die Eigenkapitalquote betrug per 30. September 2023 26,4% (per 31. Dezember 2022: 28,2%).

Aufgrund des nach wie vor unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes mit einer immer noch angespannten Marktlage und einer schwachen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, ist es dem Vorstand weiterhin nicht möglich, einen fundierten und zuverlässigen Prognoserahmen für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Für das Geschäftsjahr 2023 muss jedoch unverändert mit einer signifikanten Verringerung des Konzernumsatzes und des Konzern-EBIT im Vergleich zur ursprünglichen Prognose (Umsatz: 100 bis 120 Mio. EUR; EBIT: 0 bis 2 Mio. EUR) gerechnet werden.

Eine Verbesserung der Marktsituation bedarf vor allem stabilerer Rahmenbedingungen. Sollte die Inflation weiter zurückgehen, dürften die Zinsen nach Ansicht von Experten in den kommenden Monaten zumindest stagnieren. Zudem werden bei Wohnimmobilien in nächster Zeit keine weiteren starken Preisrückgänge erwartet. Ein dadurch stabileres Finanzierungsumfeld und Preisniveau sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Planungssicherheit bei den Investoren wieder steigt und infolgedessen zu einer Belebung am deutschen Wohnungsmarkt führen kann.

Jörg Neuß, CEO von ACCENTRO kommentiert: „Auch wenn das Marktumfeld zunächst anspruchsvoll bleiben dürfte, blicken wir dennoch mit mehr Zuversicht in die Zukunft. Die Fundamentaldaten zeigen, dass der deutsche Wohnungsmarkt intakt ist. Ein Markt mit einem stetig steigenden Bedarf an Wohnraum und einem auf lange Zeit viel zu knappen Angebot, der ein großes und langfristiges Wachstumspotenzial bietet und in dem unser Unternehmen mit seiner langjährigen und führenden Expertise in der Wohnungsprivatisierung sowie seinem attraktiven Immobilienbestand bestens aufgestellt ist.“

Über die ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund 590 Mio. EUR. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

Traumhaus AG: Traumhaus AG beantragt Eigenverwaltungsverfahren

Corporate News

Der Vorstand der Traumhaus AG hat nach umfassender Prüfung aller bestehenden Optionen entschieden, einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahren zu stellen.

Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren soll sich dabei auf die Traumhaus AG, die Heinrich Hildmann Gesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH und die Traumhaus Fertigteilwerk beziehen.

Nachdem Gespräche über einen Überbrückungskredit oder andere liquiditätsstützende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung des Konzerns gescheitert sind, droht die Zahlungsunfähigkeit.

Neben Gesprächen mit strategischen Investoren strebt der Vorstand Vereinbarungen mit den wesentlichen finanzierenden Banken, die Neubewertung verschiedener laufender Geschäfte sowie verschiedene operative Sanierungsmaßnahmen an.

Otfried Sinner, Vorstandsvorsitzender der Traumhaus AG: „Dies ist die schwerste Entscheidung, die ich in meiner Laufbahn als Unternehmer je treffen musste. Nach intensiven Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat unter Beiziehung von Experten der Kanzlei MSL Dr. Silcher bin ich jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass auf dem Wege der Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren ein Fortbestand unseres über 30 Jahre alten Unternehmens am ehesten gesichert werden kann. Wer mich kennt, weiß, dass wir versuchen werden, faire Lösungen auch für unsere Bestandsaktionäre zu finden. Die aktuelle Entwicklung trifft mich besonders hart, da wir mit unseren Produkten genau den Zeitgeist für bezahlbaren, seriell erstellten Wohnraum treffen.“

Trotz der durch das serielle und standardisierte Bauen im Verhältnis sehr günstigen und risikoarmen Bauweise, reiht sich damit auch die Traumhaus AG in die lange Reihe von Immobiliengesellschaften ein, die zu dieser Maßnahme gezwungen wurden. Ursächlich ist die mit dem Ukraine-Krieg eingesetzte Kaufrückhaltung von Immobilienerwerbern, die mit explodierenden Zinsen, den vielen politischen Fehlgriffen, angefangen mit Wegfall des erfolgreichen KFW-Programms über Heizungsgesetz, den Diskussionen über zukünftige Grunderwerbsteuersenkungen und schließlich das aktuelle Haushaltsdebakel ihren Höhepunkt gefunden hat.

Über Traumhaus AG

Die Traumhaus AG, gegründet 1993 mit Sitz in Wiesbaden, ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für iSerielles Bauen in Massivbauweise. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von Grundstückskauf (ab 3.500 qm) und Projektentwicklung über Bau, Fertigteil- und Modulproduktion und Vermarktung bis zur anschließenden Betreuung der Immobilien. Das Leitmotiv lautet: „Wir haben die Lösung für bezahlbares Wohnen!“ Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die ausgefeilte Standardisierung aller Prozessschritte. Seit August 2018 ist das Unternehmen an der Münchener Börse im Marktsegment m:access notiert sowie im Freiverkehr der Frankfurter Börse und im Xetra Handel.

HAEMATO AG: Kündigung Einbeziehung Freiverkehr

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 30. November 2023: Der Vorstand der HAEMATO AG („Gesellschaft“; ISIN: DE000A289VV1/ Freiverkehr / Basic Board) hat heute, am 30. November 2023, mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird daher heute, am 30. November 2023, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die drei Monate beträgt und somit spätestens Ende Februar 2024 endet, wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln. Die Aktien der Gesellschaft werden nach Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

Über die HAEMATO:

Die HAEMATO AG wurde 1993 gegründet und ist ein pharmazeutisches Unternehmen mit Fokus auf den Handel von hochpreisigen Specialty Pharma Arzneimitteln (mit den Therapieschwerpunkten Onkologie, HIV, Rheumatologie und anderen chronischen Krankheiten) sowie der Entwicklung und dem Vertrieb von Medizinprodukten und Eigenmarken insbesondere im Bereich „Lifestyle & Aesthetics“. Weitere Informationen finden Sie unter https://haemato.de.

Epigenomics AG: Kapitalherabsetzung und Umstellung der Börsennotierung

Epigenomics AG, Berlin
– ISIN: DE000A32VN83/ WKN: A32VN8 –

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und Umstellung der Börsennotierung

Die außerordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG ("Gesellschaft") hat am 11. September 2023 nach dem von Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 4 der am 4. August 2023 in der Einberufung bekanntgemachten Tagesordnung unter anderem beschlossen, das gemäß Punkt 3 der Tagesordnung herabgesetzte Grundkapital oder, wenn eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß Buchstabe a) letzter Satz zu Punkt 3 der Tagesordnung nicht erfolgt, das Grundkapital in der Höhe, die es nach Ausgabe neuer Aktien in Erfüllung von Wandlungsrechten unter den von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelanleihen 2021/2024 und 2021/2027 hat, die im Zeitraum vom 1. bis 16. Oktober 2023 ausgeübt worden sind, um vier Fünftel auf ein Fünftel seines Betrags nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG herabzusetzen. Dies entspricht einer Herabsetzung des gemäß Tagesordnungspunkt 3 auf EUR 4.267.085,00 herabgesetzten Grundkapitals um EUR 3.413.668,00 auf EUR 853.417,00 (eingeteilt in 853.417 auf den Namen lautende Stückaktien).

Die Kapitalherabsetzung findet in voller Höhe zum Zweck der Deckung von Verlusten statt.

Mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 22. November 2023 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je fünf Stückaktien zu einer Stückaktie, sodass die Aktionäre für je fünf auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A32VN83/ WKN A32VN8 (alte Aktien) jeweils eine neue auf den Namen lautende Stückaktie mit der ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4 (konvertierte Aktien) erhalten.

Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien nach dem Stand vom 11. Dezember 2023, abends (Record-Date), von den Depotbanken im Verhältnis 5 : 1 zusammengelegt. Für je fünf auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine konvertierte auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4) eingebucht.

Sofern ein Aktionär einen nicht durch fünf teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (Teilrechte, ISIN DE000A37FT82/ WKN A37FT8) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zu dem von der jeweiligen Depotbank genannten Rückmeldedatum, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen oder die Aktienspitzen eigenständig regulieren bzw. ausbuchen.

Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre der Gesellschaft auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 7. Dezember 2023 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Epigenomics AG nach dem Stand vom 11. Dezember 2023 (Record Date), abends, umbuchen. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird voraussichtlich am 8. Dezember 2023 an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (General Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4) börsenmäßig lieferbar.

* * *

Für den vollständigen Wortlaut des Beschlusses über die ordentliche Kapitalherabsetzung (einschließlich der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung) wird auf den in der Einberufung veröffentlichten Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 4 der Tagesordnung verwiesen.

Berlin, im November 2023

Epigenomics AG

Der Vorstand

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der POLIS Immobilien AG

Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH
Karlsruhe

Bekanntmachungüber die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der POLIS Immobilien AG

Berlin

- ISIN DE0006913304 / WKN 691 330 -

Die ordentliche Hauptversammlung der POLIS Immobilien AG („POLIS“) vom 30. August 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS auf die Hauptaktionärin, die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Karlsruhe, die unmittelbar und mittelbar über 95 % der Aktien der POLIS hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. November 2023 in das Handelsregister der POLIS beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 67179 B) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der POLIS auf die Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von € 27,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der POLIS. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Berlin ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte IVC Independent Valuation Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Veröffentlichung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der POLIS an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. etwaiger Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die Minderheitsaktionäre der POLIS provisions- und spesenfrei sein.

Falls in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Minderheitsaktionären der POLIS gewährt werden.

Karlsruhe, im November 2023

Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. November 2023
 
_______________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 29. November 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen (wobei ADLER und Kabel Deutschland die größten anstehenden Fälle sind):

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (nach Verzögerungen durch Anfechtungsklagen)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA

  • EQS Group AG: Übernahmeangebot zu EUR 40,- 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich Ende Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023 (Fristablauf am 1. Dezember 2023)

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?

  • Spark Networks SE: StaRUG-Verfahren

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG

  • Telefónica Deutschland Holding AG: öffentliches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH
  • Tion Renewables AG: Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT)
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA)

Gesucht werden noch Aktionäre bei der Squeeze-out-Fällen Bastfaserkontor AG und team agrar AG.
 
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ABO Wind AG: Erhebung einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung und Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bekanntmachung (i) der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse und (ii) des Eingangs eines Aktionärsverlangens auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG


Der Vorstand gibt bekannt, dass die Gesellschaft Kenntnis erhalten hat von einer am 23. November 2023 durch Aktionäre der Gesellschaft erhobenen Anfechtungsklage, die sich gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse richtet und beim Landgericht Frankfurt a.M. anhängig ist. Die Klage wurde der Gesellschaft noch nicht zugestellt.
Die außerordentliche Hauptversammlung hat Beschluss gefasst über 

- Tagesordnungspunkt 1 (Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH und Feststellung der Satzung),

- Tagesordnungspunkt 2 (Satzungsänderung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder) und

- Tagesordnungspunkt 3 (Aufsichtsratswahlen).

Die Beschlussfassungen dienen unter anderem der Umsetzung des geplanten Rechtsformwechsels in eine KGaA. Aufgrund der erhobenen Anfechtungsklage wird sich die bisher geplante Umsetzung jedenfalls verzögern.

Die Gesellschaft beabsichtigt, sich im Falle der Zustellung der Klage gegen die Klage zu verteidigen und eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG im Bundesanzeiger einzustellen.

Weiterhin gibt der Vorstand bekannt, dass der Gesellschaft ein Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die außerordentliche Hauptversammlung soll beschließen über

(1) die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Vorbereitung des von der Gesellschaft mittels Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juni 2023 angekündigten Rechtsformwechsels in eine KGaA,

(2) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 147 Abs. 1 AktG aus demselben Vorgang und

(3) die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft nach § 147 Abs. 2 AktG.

Das Einberufungsverlangen wird derzeit von der Gesellschaft geprüft.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hat das Landgericht München I mit heutigem Beschluss die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegen, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird.

Das Landgericht hatte nach einer pandemiebedingten Verschiebung die Sache am 30. und 31. März 2023 verhandelt und dabei die Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp und Dr. Stephan Eberl von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz umfassend zu der Unternehmensbewertung angehört. 

LG München I, Beschluss vom 29. November 2023, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus) 

Dienstag, 28. November 2023

Schumag Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung vollständig platziert

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

(WKN 721670) Die von der Schumag Aktiengesellschaft am 8. November 2023 beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wird in voller Höhe durch Ausgabe von 4.499.998 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil in Höhe von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Bezugspreis von EUR 1,02 je Aktie durchgeführt.

Die Bezugsfrist ist am 24. November 2023 um 12:00 Uhr (MEZ) abgelaufen. Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass sämtliche Neuen Aktien platziert wurden. Die nicht von den Bezugsberechtigten gezeichneten Neuen Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgreich bei einem neuen Investor - namentlich der ACC Precision Technologies B.V. - platziert.

Mit Durchführung der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 4,6 Mio. zu. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll insbesondere für die weiteren erforderlichen Investitionen in den Maschinenpark sowie für die Finanzierung des geplanten Wachstums der Schumag Aktiengesellschaft verwendet werden.

Über die Schumag Aktiengesellschaft:

Die Schumag Aktiengesellschaft produziert hochkomplexe Präzisionsteile aus Stahl, welche nach Kundenzeichnung in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, an Kunden weltweit geliefert werden. Im Bereich Normteile stellt die SCHUMAG Produkte für den Formen- und Werkzeugbau her.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.schumag.de

Aachen, 28. November 2023

SCHUMAG Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hat das LG Hamburg mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 3. November 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einreichen, über die das OLG Hamburg entscheidet.

Bei dem Anhörungstermin am 13. Juli 2023 hatte das Landgericht die sachverständigen Prüfer zu ihrem Prüfungsbericht angehört. Einen Anhebung der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 16,43 (abgeleitet aus dem Barwert der BuG-Ausgleichszahlungen) ergab sich nach Auffassung der Kammer daraus nicht. Der ermittelte Ertragswert und der durchschnittliche Börsenkurs lagen unter diesem Betrag. Über die Ausgleichzahlung in Höhe von EUR 0,27 brutto bzw. EUR 0,23 netto sei rechtskräftig in dem vorangegangenen Spruchverfahren zu dem BuG entschieden worden (LG Hamburg, Az. 403 HKO 10/18; OLG Hamburg, Az. 13 W 87/19).

LG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2023, Az. 403 HKO 90/22
Rolle u.a. ./. SinnerSchrader AG (vormals: Accenture Digital Holdings AG)
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Schumag Aktiengesellschaft: Aktionärsvereinbarung / Active Capital Company wird weiterer Großaktionär / Geplante Kapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Schumag Aktiengesellschaft: Großaktionäre poolen sich in einer Aktionärsvereinbarung mit der ACC Precision Technologies B.V. / Niederländische Beteiligungsgesellschaft Active Capital Company (ACC) wird weiterer Großaktionär / Gesellschaft plant Kapitalerhöhung

(WKN 721670) Die Großaktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, namentlich die Nomainvest S.A., die CoDa Beteiligungs GmbH, die ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, die TPPI GmbH und der Treuhänder der Mitarbeiter-Aktien der Schumag Aktiengesellschaft haben heute eine Aktionärsvereinbarung mit der ACC Precision Technologies B.V. abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Aktionärsvereinbarung soll die ACC Precision Technologies B.V. im Rahmen einer in den nächsten Tagen noch zu beschließenden und durchzuführenden Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis von EUR 1.02 pro Aktie als auch im Rahmen eines Erwerbs von Aktien der Großaktionäre der Schumag Aktiengesellschaft eine Beteiligung von mindestens rund 34 % am Grundkapital der Schumag Aktiengesellschaft erwerben. Darüber hinaus enthält die Aktionärsvereinbarung Regelungen zur Poolung der Stimmen und zur Zusammenführung der Aktien der Beteiligten an der Schumag Aktiengesellschaft in einer gemeinsamen Holdinggesellschaft. Ziel der beteiligten Großaktionäre ist es, ihren gemeinsamen Einfluss auf die Schumag Aktiengesellschaft weiter zu stärken und gemeinsam die zukünftige Strategie der Schumag Aktiengesellschaft maßgeblich mitzugestalten.

Die Großaktionäre und ACC Precision Technologies B.V. werden nach der Barkapitalerhöhung zusammen mehr als 90 % der Stimmrechte an der Schumag Aktiengesellschaft halten. Die Vereinbarung gibt ACC Precision Technologies B.V. das Recht, für die Zukunft zu verlangen, dass die Aktionäre gemeinsam auf einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Schumag AG hinwirken.

ACC ist ein unabhängiger, praxisorientierter Private Equity Investor, mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen in den Niederlanden und Deutschland. ACC handelt nach einem aktiven, unternehmerischen Ansatz, wobei es das Management von Zielunternehmen bei der Durchführung von wertsteigernden Projekten unterstützt und Zugang zu einem umfangreichen Partnernetzwerk bietet.

Über die Schumag Aktiengesellschaft:

Die Schumag Aktiengesellschaft produziert hochkomplexe Präzisionsteile aus Stahl, welche nach Kundenzeichnung in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, an Kunden weltweit geliefert werden. Im Bereich Normteile stellt die SCHUMAG Produkte für den Formen- und Werkzeugbau her.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.schumag.de

Aachen, 1. November 2023

SCHUMAG Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Von Roll Holding AG: ALTANA AG meldet Vollzug des Kaufangebots und leitet übernahmerechtliches Squeeze-out Verfahren ein

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Breitenbach/Wesel, 28.11.2023

ELANTAS, eine Tochtergesellschaft des Spezialchemiekonzerns ALTANA AG, hat gestern das öffentliche Kaufangebot für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Von Roll Holding AG (SIX: ROL) durch den zweiten Vollzug abgeschlossen.

ELANTAS wird eine Klage auf Kraftloserklärung der sich noch im Publikum befindenden Aktien der Von Roll beim zuständigen Gericht einreichen und damit das übernahmerechtliche Squeeze-out Verfahren nach Art. 137 FinfraG einleiten. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsurteils in Bezug auf die sich dann noch im Publikum befindenden Von Roll Aktien wird den Aktionären als Gegenleistung für die kraftlos erklärten Aktien der Angebotspreis in bar entrichtet werden. Zudem wird Von Roll zwecks Ausführung des Dekotierungsbeschlusses der Generalversammlung der Von Roll vom 13. September 2023 bei der SIX Swiss Exchange AG ein Gesuch um Dekotierung der Aktien der Von Roll stellen. Die Dekotierung soll nach Vorliegen eines rechtswirksamen Entscheids zur Kraftloserklärung der Aktien der Von Roll erfolgen. Des Weiteren wird Von Roll ein Gesuch zur Befreiung von verschiedenen Publizitätspflichten bei der zuständigen Instanz der SIX Swiss Exchange AG einreichen.

Alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Transaktion stehen, sind unter diesem Link abrufbar.

Über die Von Roll Holding AG

Gegründet im Jahre 1823 gehört Von Roll zu den traditionsreichsten Unternehmen in der Schweiz. Im Laufe der Unternehmensgeschichte musste sich Von Roll mehrfach einem wandelnden Marktumfeld anpassen und entwickelte sich so von der grössten Schweizer Stahl- und Eisenhütte zu einem hochmodernen Industrieunternehmen, das die Energiewende mitvorantreibt.

Heute ist Von Roll Weltmarktführer für Elektroisolationssysteme, die in den grössten Windkraftanlagen Anwendung finden, entwickelt technische Hochleistungsmaterialien für die nächste Batteriegeneration im Bereich Elektromobilität und produziert besonders umweltfreundliche Kunststoffe für die Flugzeugindustrie. Mit weltweit 14 Standorten und rund 1.000 Mitarbeitenden beliefert der Konzern Kunden in über 80 Ländern.

Über ALTANA

ALTANA ist global führend in reiner Spezialchemie. Die Unternehmensgruppe bietet innovative, umweltverträgliche Speziallösungen für Lackhersteller, Lack- und Kunststoffverarbeiter, Druck- und Verpackungsindustrie, die Kosmetikbranche sowie die Elektroindustrie an. Das Produktprogramm umfasst Additive, Speziallacke und -klebstoffe, Effektpigmente, Dichtungs- und Vergussmassen, Imprägniermittel sowie Prüf- und Messinstrumente. Die vier Geschäftsbereiche von ALTANA, BYK, ECKART, ELANTAS und ACTEGA, nehmen in ihren Zielmärkten jeweils führende Positionen hinsichtlich Qualität, Produktlösungskompetenz, Innovation und Service ein.

Die ALTANA Gruppe hat ihren Sitz in Wesel am Niederrhein und verfügt über 48 Produktionsstätten sowie 63 Service- und Forschungslaborstandorte weltweit. Konzernweit arbeiten rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den weltweiten Erfolg von ALTANA. Im Jahr 2022 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 3 Milliarden Euro. Davon fliessen jedes Jahr etwa 7 Prozent in die Forschung und Entwicklung. Mit einer im Branchenvergleich hohen Ertragskraft gehört ALTANA zu den innovativsten sowie wachstums- und ertragsstärksten Chemieunternehmen weltweit.www.altana.de

Über ELANTAS

ELANTAS, ein Unternehmen der ALTANA AG, produziert Schutzmaterialien und flüssige Isolierstoffe für die Elektro- und Elektronikindustrie. Die Produkte finden ihren Einsatz beispielsweise in Elektromotoren, Haushaltsgeräten, Autos, Generatoren, Windkrafträdern, Transformatoren, Kondensatoren, Leuchten und Sensoren und unterstützen Produktentwickler, immer kleinere und leistungsfähigere elektrische und elektronische Geräte zu bauen und so Material sowie Energie zu sparen. Gleichzeitig tragen die Produkte zur Verlängerung des Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Bauteilen bei. ELANTAS ist mit zwölf produzierenden Gesellschaften in allen wichtigen Regionen weltweit vertreten und beschäftigte 2022 insgesamt 1.083 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.